Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen.

[1] https://www.tagesschau.de/ausland/griechenland-reparationen-103.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verbalnote Grie…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen [#149121]
Datum
7. Juni 2019 01:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen. [1] https://www.tagesschau.de/ausland/griechenland-reparationen-103.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen; Vg. 201-2019
Datum
14. Juni 2019 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Adresse finden sie angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen; Vg. 201-2019 [#149121]
Datum
14. Juni 2019 15:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Adresse finden sie angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Verbalnote Griechenlands an Deutschland bezüglich Reparationen für Wehrmachtsverbrechen; Vg. 201-2019 [#149121]
Datum
14. Juni 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#149121] Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrere Antwort habe ich eine Nachfrage: Sie schreiben: "Es ent…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#149121]
Datum
8. Juli 2019 21:53
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrere Antwort habe ich eine Nachfrage: Sie schreiben: "Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten, die andere Staaten an die Bundesrepublik Deutschland richten oder die die BundesrepublikDeutschland an andere Staaten richtet, vertraulich zu behandeln und diese unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen. Durch eine Herausgabe der genannten Verbalnote im Rahmen eines IFG-Antrags würde dieses Vertrauen der griechischen Botschaft in Berlin, aber auch der anderen hier ansässigen diplomatischen Vertretungen, ihre Korrespondenz mittels Verbalnote werde vom Auswärtigen Amt vertraulich behandelt werden, nachhaltig gestört. Die Herausgabe der Verbalnote würde ein im diplomatischen Verkehr anerkanntes Vertrauen unterlaufen und dadurch dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdiger Partner in den internationalen Beziehungen Schaden zufügen. Daher steht einem Informationszugang § 3 Nr. 1 a IFG entgegen." Dazu habe ich folgende Frage: In einem anderen Fall https://fragdenstaat.de/anfrage/verbalnote-der-botschaft-der-ukraine-vom-12122017-zum-genehmigungsverfahren-der-ukrainischen-vertretung-zur-standigen-wohnsitzname-im-ausland/ wurde die Verbaltnote veröffentlicht bzw. wurde ein Teil zitiert. Wie kann es sein, dass in diesem Fall keine Ablehnung erfolgt ist? Wurde der relevante Teil bereits an andere Stelle veröffentlicht? Hat eine Abstimmung mit der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden, infolgedessen einer Veröffentlichung zugestimmt wurde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen