Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 4.12.2014 hat der Bundestag beschlossen, die Petition mit dem Az. Pet 1-17-09-750-030199 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Material zu überweisen, siehe
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2011/_11/_09/Petition_21039.abschlussbegruendungpdf.pdf
1. Welches Aktenzeichen trägt das überwiesene Material im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit?
2. Wie ist das überwiesene Material im Ministerium verwendet worden? An welche Adressaten ist es geschickt worden?
3. Bitte senden Sie mir den Schriftwechsel des Ministeriums das übersendete Material betreffend zu.
4. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Material bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zur Fracking-Regelung einbezogen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Hanneforth
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Fabian Hanneforth
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