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Verbot von Schottergärten

-wie häufig wurden im Jahr 2020 und 2021 Bußgelder verhängt aufgrund des Verbots von Schottergärten in B-W

- wie häufig wurden Kontrollen im Jahr 2020 und 2021 zur Einhaltung des Verbots von Schottergärten in B-W durchgeführt

-wie hoch sind die Ausgaben zur Förderung zum Rückbau von Schottergärten im Jahr 2020 und 2021 in B-W

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
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Miriam Essert
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -wie häufig wu…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Miriam Essert
Betreff
Verbot von Schottergärten [#237571]
Datum
14. Januar 2022 01:05
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-wie häufig wurden im Jahr 2020 und 2021 Bußgelder verhängt aufgrund des Verbots von Schottergärten in B-W - wie häufig wurden Kontrollen im Jahr 2020 und 2021 zur Einhaltung des Verbots von Schottergärten in B-W durchgeführt -wie hoch sind die Ausgaben zur Förderung zum Rückbau von Schottergärten im Jahr 2020 und 2021 in B-W
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert Anfragenr: 237571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237571/
Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Essert, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2022. Eine Übersicht über die Zahl der Kon…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Verbot von Schottergärten [#237571]
Datum
17. Januar 2022 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Essert, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2022. Eine Übersicht über die Zahl der Kontrollen zur Einhaltung des Verbots von Schottergärten in Baden-Württemberg und die in diesem Zusammenhang verhängten Bußgelder liegt dem Ministerium leider nicht vor, da insoweit keine landesweite statistische Erfassung erfolgt. Zuständig für die Umsetzung des Verbots von Schottergärten in Baden-Württemberg sind die unteren Baurechtsbehörden. Diese haben nach § 47 Absatz 1 der Landesbauordnung zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben der Bauüberwachung die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daher steht auch die Durchführung von Kontrollen in deren pflichtgemäßem Ermessen. Darüber hinaus sind die unteren Baurechtsbehörden vor Ort insoweit die zuständigen Verwaltungsbehörden für die Verhängung von Geldbußen. Konkrete Zahlen zu Kontrollen oder Bußgeldern können Sie daher bei der jeweiligen Baurechtsbehörde erfragen. Eine finanzielle Förderung des Rückbaus von Schottergärten durch das Land besteht nicht. Inwieweit auf kommunaler Ebene finanzielle Anreize zum Rückbau gegeben werden, ist dem Ministerium nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen