Verbraucherschutz-Konzept für die Schufa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Januar heißt es:
"Mit einem Drei-Punkte-Papier für Verbraucherschutz wirbt die Beteiligungsgesellschaft EQT für ihren Einstieg in den Kreditauskunftsdienst Schufa. In Gesprächen mit Verbraucherschützern, der Politik und Anteilseignern setzen die Skandinavier ein nicht öffentliches „Verbraucherschutz-Konzept für die Schufa“ ein, das der F.A.Z. vorliegt. Die drei Kapitel des Dokuments umfassen Kulturwandel, Unternehmensführung sowie Verbraucherrechte und Datenschutz – wobei der letzte Teil die konkretesten Vorschläge enthält: unter anderem ein Portal, das dem Verbraucher unbeschränkten Gratiszugang zu seinen Daten gewähren soll. [...] Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Papier schon in den vergangenen Monaten zu demonstrieren versucht, dass es den Daten- und Verbraucherschutz ins Zentrum seiner Pläne stelle." (Quelle: https://www.faz.net/-gqe-akph2)
Bitte senden Sie mir dieses "Verbraucherschutz-Konzept für die Schufa" zu. Sofern Ihnen das Dokument nicht vorliegt, bitte ich um Information darum, wo ich es stattdessen anfragen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Viele Grüße
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Mai 2022
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8. Juni 2022
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