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Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen

auf der Internetseite des BBK wird von Trinkwassernotbrunnen berichtet, Deutschlandweit etwa 5.200 Stück.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft:
- Wie viele Trinkwassernotbrunnen gibt es in Baden-Württemberg zum 31.12.21
- Wie sind die Notbrunnen im Land verteilt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (Hinweis: bitte veröffentlichen Sie keine genauen Standortdaten innerhalb der Gemeinden, die Angabe des Ortes reicht aus!)
- Wer ist für die Inbetriebnahme der Notbrunnen im Krisenfall verantwortlich

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Intern…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
12. März 2022 19:07
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Internetseite des BBK wird von Trinkwassernotbrunnen berichtet, Deutschlandweit etwa 5.200 Stück. Bitte erteilen Sie mir Auskunft: - Wie viele Trinkwassernotbrunnen gibt es in Baden-Württemberg zum 31.12.21 - Wie sind die Notbrunnen im Land verteilt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (Hinweis: bitte veröffentlichen Sie keine genauen Standortdaten innerhalb der Gemeinden, die Angabe des Ortes reicht aus!) - Wer ist für die Inbetriebnahme der Notbrunnen im Krisenfall verantwortlich
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. August 2022 12:35
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
6. September 2022 11:01
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
21. September 2022 12:48
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage vom 12.02.2022 bzgl. einer Au…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. September 2022 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage vom 12.02.2022 bzgl. einer Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen an das Ministerium für das Innere, Digitalisierung und Kommunen abgegeben. Dieses können Sie über die Poststelle <<E-Mail-Adresse>> erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich bin gespannt ob Ihre Anfrage beim Mi…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. September 2022 11:44
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich bin gespannt ob Ihre Anfrage beim Ministerium für das Innere, Digitalisierung und Kommunen mehr Erfolg hat als meine hier: https://fragdenstaat.de/a/236253 Hier hat das Ministerium für das Innere, Digitalisierung und Kommunen auf Ihr Haus verwiesen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> könnten sie mir noch die Antwort des Ministerium für das Innere, Digitali…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. September 2022 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> könnten sie mir noch die Antwort des Ministerium für das Innere, Digitalisierung und Kommunen senden? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nachfolgend der Text aus der Antwort: Sehr , zunächst wünschen wir Ihnen noch ein …
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. September 2022 12:23
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachfolgend der Text aus der Antwort: Sehr , zunächst wünschen wir Ihnen noch ein frohes, neues Jahr. Von unserer Fachabteilung haben wir nun die Rückmeldung erhalten, dass für Ihr Anliegen das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (dort das Referat 54) zuständig ist. Da keine Weiterleitung durch uns erfolgt, würden wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt dorthin zu wenden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Fax: 0711 126-2881 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße JD Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
23. November 2022 08:30
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wu…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
21. Dezember 2022 11:40
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
22. Dezember 2022 17:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: - Wie viele Trinkwassernotbrunnen gibt es in Baden-Württemberg zum 31.12.21 In der Bundesnotbrunnendatenbank werden für Baden-Württemberg 357 Notbrunnen geführt. - Wie sind die Notbrunnen im Land verteilt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (Hinweis: bitte veröffentlichen Sie keine genauen Standortdaten innerhalb der Gemeinden, die Angabe des Ortes reicht aus!) Notbrunnen sind ein wesentlicher Bestandteil der zivilen Verteidigung. dienen der „Versorgung oder zum Schutz der Zivilbevölkerung Streitkräfte“ zur „Deckung des notwendigen Bedarfs an Trinkwasser“ (§ 1 WasSG). Eine Veröffentlichung der Standorte, auch ohne Angabe der genauen Standortdaten, würde zivilschutztaktischen Erfordernissen widersprechen und die zivile Verteidigungsfähigkeit unterminieren, da diese Standorte insbesondere bei hybrider Kriegsführung taktische Ziele darstellen können. Eine Bekanntgabe der Standorte und eine Einweisung durch die zuständige Behörde erfolgt zum Schutz der Trinkwassernotversorgung daher erst in einer schweren, in der Regel kriegerisch bedingten Trinkwasserkrise, und erst dann, wenn geeignetere Möglichkeiten der Trinkwasser- bzw. Ersatzwasserversorgung nicht mehr für die Versorgung der Bevölkerung ausreichen. Die Notbrunnen können dann ein weiteres Standbein der Wasserversorgung darstellen. - Wer ist für die Inbetriebnahme der Notbrunnen im Krisenfall verantwortlich Im Ereignisfall wird die Bevölkerung von der zuständigen Kommunalbehörde bei Bedarf rechtzeitig über die Standorte informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Die Rückmeldung. Leider kann ich Ihrer Argumentation was die Standorte angeht nicht fol…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: EXTERN AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#243135]
Datum
9. Januar 2023 14:24
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Die Rückmeldung. Leider kann ich Ihrer Argumentation was die Standorte angeht nicht folgen. Berlin zb veröffentlicht die Trinkwassernotbrunnen Straßen- und Hausnummerngenau, andere Bundesländer auch. Soweit sollte meine Anfrage aber nicht führen. Bitte prüfen Sie nochmals ob eine Übersicht nach Gemeindegebieten möglich ist. Eine Angabe wie Heidelberg: 10 Mannheim: 15 Gemeinde A: 1 dürfte die zivile Verteidigungsfähigkeit wohl kaum minimieren oder gefährden. Zusätzliche Frage: Wer ist denn die zuständige Kommunalbehörde für die Inbetriebnahme der Notbrunnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#243135]
Datum
4. April 2023 14:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243135/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in andere Landesbehörden (zb Berlin) die Auskünfte bereits erteilt haben. Der Verweis auf Verschlusssachen greift bei der angefragten Auskunftstiefe (Anzahl Notbrunnen pro Gemeinde ohne genaue Adresse...) aus meiner Sicht nicht Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 243135.pdf - 2022-12-22_1-image001.gif Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#243135]
Datum
4. April 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wu…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#243135]
Datum
13. Juni 2023 09:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ vom 12.03.2022 (#243135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 204 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die lange Dauer der Bearbeitung. Wir haben uns i…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#243135] [LfDIAbt6-0221.4-1/2]
Datum
21. Juli 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die lange Dauer der Bearbeitung. Wir haben uns inzwischen an die Stelle gewandt und um weitere Ausführungen zu den angeführten Schutzgründen gebeten. Wir kommen auf Sie zu, sobald uns diese vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#243135] [LfDIAbt6-0221.4-1/2] [#243135]
Datum
20. Oktober 2023 08:22
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243135/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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