Verdachtsunabhängige Mobiltelefon-Beschlagnahmungen nach Unfällen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut WDR will die Kölner Polizei "künftig das Mobiltelefon routinemäßig
bei schweren Unfällen beschlagnahmen, auch wenn es nicht direkt einen
Hinweis darauf gibt, dass das Gerät darin verwickelt war." Das Verfahren
ist angeblich "mit Staatsanwaltschaft und Gericht abgestimmt".
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/handyzurunfallermittlung100.html
Bitte machen Sie mir alle bei der Polizei Köln vorhandene Unterlagen mit Bezug zur
Planung, Einführung und Durchführung der verdachtsunabhängigen
Mobiltelefon-Beschlagnahmungen sowie der Abstimmung mit Staatsanwaltschaft
und Gericht verfügbar.
Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum18. Februar 2014
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22. März 2014
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