Verdachtsunabhängige Mobiltelefon-Beschlagnahmungen nach Unfällen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut WDR will die Kölner Polizei "künftig das Mobiltelefon routinemäßig
bei schweren Unfällen beschlagnahmen, auch wenn es nicht direkt einen
Hinweis darauf gibt, dass das Gerät darin verwickelt war." Das Verfahren
ist angeblich "mit Staatsanwaltschaft und Gericht abgestimmt".
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/handyzurunfallermittlung100.html

Bitte machen Sie mir alle bei der Polizei Köln vorhandene Unterlagen mit Bezug zur
Planung, Einführung und Durchführung der verdachtsunabhängigen
Mobiltelefon-Beschlagnahmungen sowie der Abstimmung mit Staatsanwaltschaft
und Gericht verfügbar.

Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2014
  • Frist
    22. März 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut WDR will die Kölner Polizei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verdachtsunabhängige Mobiltelefon-Beschlagnahmungen nach Unfällen [#5749]
Datum
18. Februar 2014 13:01
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, laut WDR will die Kölner Polizei "künftig das Mobiltelefon routinemäßig bei schweren Unfällen beschlagnahmen, auch wenn es nicht direkt einen Hinweis darauf gibt, dass das Gerät darin verwickelt war." Das Verfahren ist angeblich "mit Staatsanwaltschaft und Gericht abgestimmt". http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/handyzurunfallermittlung100.html Bitte machen Sie mir alle bei der Polizei Köln vorhandene Unterlagen mit Bezug zur Planung, Einführung und Durchführung der verdachtsunabhängigen Mobiltelefon-Beschlagnahmungen sowie der Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Gericht verfügbar. Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Nachricht an die Polizei Sehr geehrter Herr Keil, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Nachricht an die Polizei
Datum
18. Februar 2014 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet. Bei Nachfragen oder Nachträgen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 - 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Polizeipräsidium Köln Direktion GE / FLD Nachrichtensteuerung 51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6 mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Bild (Metafile)>>
<< Anfragesteller:in >>
Fristablauf bei Informationsfreiheitsanfrage [#5749] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristablauf bei Informationsfreiheitsanfrage [#5749]
Datum
22. März 2014 17:00
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verdachtsunabhängige Mobiltelefon-Beschlagnahmungen nach Unfällen" vom 18.02.2014 (#5749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG NRW
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG NRW
Datum
26. März 2014 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen