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Vergabebegründung

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Begründung für die Vergabe des Auftrages an PD Partner für Deutschland und den Grund, warum die Preisbildung vom Rahmenvertrag abweichend auf 160 EUR erfolgt ist und begründet war (https://fragdenstaat.de/anfrage/partner-fur-deutschland-berater-der-offentlichen-hand/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabebegründung [#221092]
Datum
26. Mai 2021 20:22
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Begründung für die Vergabe des Auftrages an PD Partner für Deutschland und den Grund, warum die Preisbildung vom Rahmenvertrag abweichend auf 160 EUR erfolgt ist und begründet war (https://fragdenstaat.de/anfrage/partner-fur-deutschland-berater-der-offentlichen-hand/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfr…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
15. Juni 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich ist. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gem. Ziffer 4.4.1 der Geschäftsordnung der Senatskanzlei sind Schreiben mit Vor- un…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
17. Juni 2021 03:31
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gem. Ziffer 4.4.1 der Geschäftsordnung der Senatskanzlei sind Schreiben mit Vor- und Zunamen zu versehen. Nachdem Sie diesen Vorgaben nicht nachkommen, bitte ich um Benennung Ihres Dienstvorgesetzt. Mit Email vom vom 15. Juni 2021 haben Sie mitgeteilt, dass Sie die Beantwortungsfrist gem. § 13 Abs. 5 HmbTG auf zwei Monate verlängern. Ihre Mitteilung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Hierzu ist nicht nur die Mitteilung selbst, sondern auch eine Begründung darzulegen. Darin sind die Gründe für die Fristverlängerung mitzuteilen (siehe Drucksache 20/4466 (Bürgerschaft), S. 23). Ihre Darlegung wird diesen Anforderungen nicht gerecht, da Sie die Begründung "intensive Prüfung" formelhaft verwenden und diese im Übrigen Standard einer behördlichen Tätigkeit ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vergabebegründung“ [#221092]
Datum
20. Juni 2021 09:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221092/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Berufung der Senatskanzlei auf § 13 Abs. 5 HmbTG ist nicht geeignet. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass diese Fristverlängerung zu begründen ist. Der pauschale Hinweis auf eine "intensive Prüfung" erfüllt diese Anforderung nicht, da dies Teil der laufenden Verwaltungsarbeit und in der gesetzlichen Monatsfrist bereits berücksichtigt ist. Gleichzeitig beruft sich die Senatskanzlei in einem Stadium, wo noch genügend Zeit für eine Prüfung und Verfügbarmachung der Unterlagen besteht. Hier setzt die Senatskanzlei offenbar ausschließlich auf Zeit, um damit sich einer Beantwortungspflicht zu entziehen bzw. die Anfrage "einschlafen" zu lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221092.pdf Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (I3/2168/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 5.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (I3/2168/2021)
Datum
7. Juli 2021 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 5.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2168/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich wäre Ihnen zu dieser und anderen Eingaben für einen kurzen Rückruf dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021 bezieht sich nicht auf hier vorhandene amtliche Unterlagen. Ei…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
13. August 2021 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021 bezieht sich nicht auf hier vorhandene amtliche Unterlagen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht daher nicht. In der bereits zur Verfügung gestellter Eckpunktevereinbarung (Anfrage Nr. 203524) sind zwei Preisoptionen definiert, eine davon ist die im Rahmenvertrag (ebenfalls in Anfrage Nr. 20354 bereits zur Verfügung gestellt) bestimmte Option, die in allen folgenden Leistungsscheinen zum Einsatz gekommen ist. Eine Abweichung vom Rahmenvertrag erfolgte nicht. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schreiben, dass diese Unterlagen "hier", also bei der Senatskanzlei, …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
17. August 2021 21:45
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben, dass diese Unterlagen "hier", also bei der Senatskanzlei, nicht vorhanden sind. Bei welcher Dienststelle der Hamburgischen Verwaltung werden die Vertragsakten denn geführt? Wie Sie ausführen, wurde zu dem generellen PD-Rahmenvertrag eine Zusatzvereinbarung geschlossen, die den Stundensatz über alle Senioritätsgrade auf 160 EUR anhebt, deutlich über dem Stundensatz für Senior Consultants. Dafür muss es einen triftigen Grund geben, der aktenmässig sicher festgehalten wurde. Ich gehe davon aus, dass bei der ordnungsgemässen Verwaltung innerhalb der Senatskanzlei eine solche Begründung existiert und damit den Verpflichtungen zur nachvollziehbaren Aktenführung Genüge getan wird. Andernfalls müsste ich weniger ehrenhafte Gründe vermuten, die zu einer solchen Entscheidung führen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Guten<Information-entfernt>Tag,<Information-entfernt><Information-entfernt><Information-entfe…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
16. September 2021 06:23
Status
Warte auf Antwort
Guten<Information-entfernt>Tag,<Information-entfernt><Information-entfernt><Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie<Information-entfernt>haben<Information-entfernt>am<Information-entfernt>17.08.2021<Information-entfernt>eine<Information-entfernt>Auskunftsanfrage<Information-entfernt>an<Information-entfernt>die<Information-entfernt>Hamburger<Information-entfernt>Verwaltung<Information-entfernt>gerichtet.<Information-entfernt>Wir<Information-entfernt>bedanken<Information-entfernt>uns<Information-entfernt>für<Information-entfernt>Ihr<Information-entfernt>Interesse<Information-entfernt>und<Information-entfernt>teilen<Information-entfernt>Ihnen<Information-entfernt>mit,<Information-entfernt>dass<Information-entfernt>entsprechende<Information-entfernt>Dokumente<Information-entfernt>nicht<Information-entfernt>existieren.<Information-entfernt>Im<Information-entfernt>Übrigen<Information-entfernt>verweisen<Information-entfernt>wir<Information-entfernt>auf<Information-entfernt>unsere<Information-entfernt>Antwort<Information-entfernt>vom<Information-entfernt>13.08.2021. <Information-entfernt> Gemäß<Information-entfernt>§<Information-entfernt>13<Information-entfernt>Absatz<Information-entfernt>2<Information-entfernt>HmbTG<Information-entfernt>erfordert<Information-entfernt>die<Information-entfernt>Ablehnung<Information-entfernt>eines<Information-entfernt>Antrags<Information-entfernt>einen<Information-entfernt>rechtsmittelfähigen<Information-entfernt>schriftlichen<Information-entfernt>Bescheid.<Information-entfernt>Wenn<Information-entfernt>Sie<Information-entfernt>Ihren<Information-entfernt>Antrag<Information-entfernt>aufrechterhalten<Information-entfernt>möchten,<Information-entfernt>benötigen<Information-entfernt>wir<Information-entfernt>zur<Information-entfernt>weiteren<Information-entfernt>Bearbeitung<Information-entfernt>Ihre<Information-entfernt>zustellfähige<Information-entfernt>Postanschrift.<Information-entfernt><Information-entfernt><Information-entfernt> <Information-entfernt> Bitte<Information-entfernt>beachten<Information-entfernt>Sie:<Information-entfernt>Mit<Information-entfernt>der<Information-entfernt>Veröffentlichung<Information-entfernt>meiner<Information-entfernt>Personendaten<Information-entfernt>im<Information-entfernt>Internet<Information-entfernt>bin<Information-entfernt>ich<Information-entfernt>nicht<Information-entfernt>einverstanden.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit<Information-entfernt>freundlichen<Information-entfernt>Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Einlassungen sind relativ unglaubwürdig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen is…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
18. September 2021 10:03
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Einlassungen sind relativ unglaubwürdig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist schriftlich und nachvollziehbar darzulegen, 1) dass ein Bedarf für eine Fremdvergabe besteht und 2) dass das ausgewählte Angebot das wirtschaftlichste darstellt. Ebenso ist der Vergabeprozess zu dokumentieren und der Leistungsumfang schriftlich festzuhalten. Ich bitte daher um Beauskunftung, wie Sie diesen zwingenden gesetzlichen Anforderungen nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralle…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
11. Oktober 2021 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihnen scheint entgangen zu sein, dass meine Anfrage vom 26. Mai 2021 datiert. Sie s…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
17. Oktober 2021 10:54
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihnen scheint entgangen zu sein, dass meine Anfrage vom 26. Mai 2021 datiert. Sie sind bereits jetzt gesetzeswidrig außerhalb jeglicher Fristen, eine Verlängerung ist nicht möglich. Aber gut, Gesetze interessieren Sie wenig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf das oben bezeichnete Verfahren und darf hier auch auf die Erg…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2168/2021 - Vermittlung bei Anfrage „Vergabebegründung“ [#221092]
Datum
17. Oktober 2021 11:00
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf das oben bezeichnete Verfahren und darf hier auch auf die Ergänzungen unter https://fragdenstaat.de/a/221092/ hinweisen. Die Senatskanzlei hat unter dem 13.8.2021 mitgeteilt, dass sich die Auskunftspflicht nur auf vorhandene Unterlagen beziehen würde. Dies ist korrekt und wurde auch noch angezweifelt. Eine Vergabebegründung ist auch ein Dokument, welches bei JEDER Vergabe zwingend anzufertigen ist, um sowohl den Bedarf als auch die wirtschaftlich beste Vergabeoption auszuwählen. Vorliegend wäre zu Begründung, warum die Senatskanzlei 1) den Auftrag überhaupt an PD vergeben hat und 2) wieso hier eine einheitliche Preisstufe von 160 EUR pro Stunde über alle Einsatzlevel hinweg vergeben hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Preisstufe 10 EUR pro Stunde über dem Senior liegt und alle oberen Stufen eher nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, wäre eine solche Begründung erforderlich. Darauf hatte ich auch am 17.8.2021 um 18.9.2021 hingewiesen. Anstatt einer Antwort erhalte ich nunmehr am 11.10.2021 eine Fristverlängerung für eine Anfrage vom 26.5.2021. Ich bin mir nicht sicher, ob die Senatskanzlei hier zu Scherzen aufgelegt ist, aber schon für einen Menschen mit einfachen Bildungsgraden ist ersichtlich, dass die Frist von 2 Monaten weit überdurchschnittlich ausgereizt ist. Ich bitte daher um beschleunigtes Vorgehen und auch um Mitteilung, wie weit mein Beschwerdeverfahren, datierend auf den 20.6.2021, gediehen ist. Eine Zwischennachricht wäre hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221092.pdf Anfragenr: 221092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221092/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse an der Digitalisierung der Ham…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-AW: WG: Vergabebegründung [#221092]
Datum
14. Juni 2022 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse an der Digitalisierung der Hamburger Verwaltung. Gerne erläutern wir abschließend den Zusammenhang, den wir so auch an den HmbBfDI gegeben haben. Bereits in den vorherigen Antworten hatten wir erläutert, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als Gesellschafterin der PD im Rahmen einer Inhouse-Vergabe nach § 108 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren (rahmen- und einzelvertraglich) beauftragen darf. Von dieser Option haben wir im Februar 2020 (siehe Anlage) Gebrauch gemacht, um für das Programm DigitalFirst des Senats personelle Unterstützung anzufordern. PD vergibt Beratungsleistungen entlang der oben aufgeführten Eckpunktevereinbarung. Diese Eckpunktevereinbarung ist öffentlich einsehbar und gilt für alle Auftraggeber, die Leistungen von PD in Anspruch nehmen (vergleiche https://www.pd-g.de/assets/Drucksachen/Sonstiges/180417_PD-Eckpunktevereinbarung.pdf). Dort ist festgelegt, dass statt der individuellen Beratungssätze auf Wunsch des Auftraggebers im Einvernehmen auch ein einheitlicher Stundensatz von 160 Euro vereinbart werden kann. Das Programm DigitalFirst hat als Auftraggeber diesen Stundensatz als Pauschale gewählt und bei PD Beratungsleistungen in Auftrag gegeben. Die Berater:innen werden jeweils nach Kompetenz für die benötigten Aufgaben ausgewählt. In der Folge werden Beratungsleistungen von Berater:innen aus dem gesamten Spektrum von PD erfüllt. Darin enthalten sind dann auch Beratungsleistungen sowohl von Manager:innen als auch Senior Manager:innen, deren Stundensatz mit 200 oder 235 Euro deutlich über den vereinbarten 160 Euro liegen. Alle Berater:innen sind festangestellt und entsprechend qualifiziert. Die Lebensläufe aller eingesetzten Berater:innen liegen uns vor und alle wurden und werden im Einvernehmen zwischen DigitalFirst und PD eingesetzt. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Barrierefreiheit elektronischer Dokumente ist der Senatskanzlei ein wichtiges Anliegen. Wir bitten um Verständnis, falls das zur Verfügung gestellten Dokument nicht oder nicht vollständig barrierefrei ist. Auf Anfrage stellt die Senatskanzlei im Rahmen von verfügbaren Ressourcen Dokumente in barrierefreier Form zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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