Verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019

An den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht über sämtliche verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019.
Bitte trennen Sie dabei die verkaufsoffenen Sonntage nach § 6 Ladenöffnungsgesetz - LöffG M-V von den verkaufsoffenen Sonntagen, welche sich aus der Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V ergeben.
Sollten Allgemeinverfügungen für die jeweiligen Sonntage existieren, so bitte ich Sie auch um Zusendung dieser Dokumente.

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
An den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrt<< An…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019 [#63273]
Datum
1. April 2019 10:56
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über sämtliche verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019. Bitte trennen Sie dabei die verkaufsoffenen Sonntage nach § 6 Ladenöffnungsgesetz - LöffG M-V von den verkaufsoffenen Sonntagen, welche sich aus der Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V ergeben. Sollten Allgemeinverfügungen für die jeweiligen Sonntage existieren, so bitte ich Sie auch um Zusendung dieser Dokumente. ------------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019 [#63273]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Verkaufsoffene Sonntage für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2019 [#63273]
Datum
1. April 2019 10:57
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich auf Ihre Anfrage vom 01.04.2019…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage
Datum
15. April 2019 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich auf Ihre Anfrage vom 01.04.2019 bzgl. verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2019 Bezug nehmen. Einem Antrag auf Verkauf aus besonderem Anlass ist stattzugeben, wenn ein besonderer Anlass im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 des LöffG M-V vorliegt und den gewerblichen Verkauf an Sonntagen abweichend von § 3 Abs. 2 LöffG M-V ermöglicht. Grundsätzlich schließt der § 3 Abs. 2 LöffG M-V den gewerblichen Verkauf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen aus. Der Verfassungsrang des Schutzes der Sonn- und Feiertage stellt an die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ im Sinne des § 6 LöffG M-V hohe qualitative Anforderungen. Gleichzeitig ist eine realistische Prognose bezüglich des zu erwartenden hohen Besucherstroms zwingend und Voraussetzung für eine Genehmigung im Sinne des § 6 LöffG M-V. In diesem Kalenderjahr wurden bislang 8 Anträge auf einen „Verkauf aus besonderen Anlass“ gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 LöffG M-V gestellt. Diese erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Bislang erfolgten folgende 5 Veranstaltungen: - „Schutower Frühlingsfest“ in Schutow (IKEA) am 03.02.2019 - „Warnemünder Wintervergnügen“ in Warnemünde am 03.02.2019 - „Winter-Fest“ in Brinckmansdorf (Media Markt) am 24.02.2019 - „Großes Frühlingserwachen“ in Brinckmansdorf (Grönfingers) am 24.03.2019 - „Schutower Sommererwachen“ in Schutow (IKEA) am 31.03.2019 in der kommenden Zeit sind bereits 2 weitere Termine genehmigt: - „Rostocker Ostermarkt“ in Stadtmitte (Neuer Markt) am 14.04.2019 - „Frühlingsfest“ in Lütten Klein (Warnow Park) am 14.04.2019 Neben diesen 7 Anträgen die bereits genehmigt wurden, steht noch der Antrag für den Rostocker Citylauf am 19.05.2019 am Neuen Markt aus. Des Weiteren nehme ich Bezug auf die Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M- V) in der Fassung vom 22.03.2019. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BädVerkVO M- V ist der gewerbliche Verkauf bestimmter Sortimente für den touristischen Bedarf im Sinne dieser Verordnung vom 15.April bis 30. Oktober zulässig. Sofern Ostern in den Monat März fällt, ist der gewerbliche Verkauf im Sinne dieser Verordnung an Sonntagen vom 15. März bis 30. Oktober in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Zu beachten ist auch, dass gemäß § 3 Abs. 2 BädVerkVO M- V im OT Warnemünde der gewerbliche Verkauf auch am Ostersonntag und Pfingstsonntag erlaubt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273] Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst möchte ich mich bei I…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273]
Datum
19. April 2019 14:01
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die bisherige, sehr ausfühliche Auskunft bedanken! Bitte gestatten Sie mir in Bezug auf jene Auskunft noch 3 Folgefragen. 1) Laut § 6 LöffG M-V ist es ja so, dass der gewerbliche Verkauf aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, zulässig ist. - Gehe ich somit recht in der Annahme, dass jede_r Gewerbetreibende vier Anträge pro Jahr genehmigt kriegen könnte? 2) Sie schrieben bezüglich des § 6 LöffG M-V von hohen qualitativen Anforderungen. Gleichzeitig sei eine realistische Prognose bezüglich des zu erwartenden hohen Besucherstroms zwingend und Voraussetzung für eine Genehmigung. - Gibt es hierzu interne Anweisungen, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung erteilt bzw. abzulehnen ist bzw. welche Anforderung ein_e Gewerbetreibende_r erfüllen muss? 3) Könnten Sie mir als Beispiel den Antrag auf den „Rostocker Ostermarkt“, unter Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, zugänglich machen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre weitere Bearbeitung! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273]
Datum
19. April 2019 14:02
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273] 29.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Folgeanfrage vom 19.…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273]
Datum
29. April 2019 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
29.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Folgeanfrage vom 19.04.2019 bzgl. verkaufsoffener Sonntage in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock habe ich aus dem zuständigen Stadtamt folgende Antwort erhalten, die ich Ihnen hiermit gern weiterleite: zu 1.) Gemäß § 6 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LöffG M-V) ist der gewerbliche Verkauf aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, zulässig. Aufgrund der Vollzugshinweise des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, diese zahlenmäßige Begrenzung auf einzelne Stadtteile oder abgrenzbare größere Straßenzüge zu beziehen. Der Begriff „Stadtteil“ ist dabei nicht dem Begriff des „Ortsteils“ gleichgestellt, sondern bezeichnet vielmehr einen durch die örtlichen Gegebenheiten objektiv abgrenzbaren Bereich der Stadt. Angesichts der Größe des Stadtgebiets der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich die Verwaltungspraxis dahingehend entwickelt, dass der Verkauf aus besonderem Anlass nicht für das gesamte Stadtgebiet freigegeben wird, sondern jeweils für einen abgrenzbaren Bereich der Stadt, um die individuellen örtlichen Interessen der Bürger und Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Folglich sind pro Stadtteil bzw. größeren Straßenzug vier verkaufsoffene Sonntage möglich. Dabei kann es sich entweder um ein und denselben oder um unterschiedliche Antragsteller handeln. Im Ergebnis dessen ist es nicht möglich jedem Antragsteller die Genehmigung von vier Anträgen auf Verkauf an Sonntagen aus besonderem Anlass gem. § 6 LöffG M-V zu erteilen. zu 2.) Der Verfassungsrang des Schutzes der Sonn- und Feiertage stellt an die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ im Sinne des § 6 LöffG M-V hohe qualitative Anforderungen. Gleichzeitig ist eine realistische Prognose bezüglich eines zu erwartenden hohen Besucherstroms Voraussetzung für eine Genehmigung im Sinne des § 6 LöffG M-V. Für die Genehmigungsentscheidung gibt es in der Hanse- und Universitätsstadt keine konkreten Anweisungen oder Vorgaben. Vielmehr liegt es im pflichtgemäßen Ermessen unserer Behörde, ob ein eingereichtes Veranstaltungskonzept dazu geeignet ist, die Voraussetzungen einer Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 LöffG M-V zu erfüllen. Dabei dient die Anzahl bzw. die Ausgestaltung der Programmpunkte des Konzepts als Orientierungsrahmen bei der Entscheidungsfindung. Schlussendlich ist es wichtig, eine Abgrenzung zur werktäglichen Geschäftigkeit zu schaffen, so dass der „alltägliche“ Verkauf objektiv in den Hintergrund rückt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien entscheidet der zuständige Sachbearbeiter über den eingereichten Antrag. zu 3.) Bei der Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung über einen formlos gestellten Antrag auf sonntägliche Ladenöffnung nach § 6 Abs. 1 LöffG M-V handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung. Für einen Antrag, der sich an ein anhängiges Verfahren orientiert (z. B. Ostermarkt), besteht keine Garantie auf einen ebenfalls positiven Bescheid. Vielmehr entscheidet das objektiv wahrzunehmende Gesamtbild der Veranstaltung, ob ein besonderer Anlass im Sinne des Ladenöffnungsrechtes vorliegt. Dieser kann dabei durch gänzlich unterschiedliche Konzeptinhalte und/oder außenstehende Tatsachen (beispielsweise ein besonderes Jubiläum) begründet werden. Vor diesem Hintergrund haben etwaig eingereichte Anträge auf sonntägliche Ladenöffnung nach § 6 Abs. 1 LöffG M-V keinen Beispielcharakter. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Herausgabe des Antrages nebst selbst erarbeitetem Veranstaltungskonzept des Antragstellers, gem. § 8 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht oder durch die Übermittlung der In formationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird. Folglich wäre gem. § 9 IFG M-V dem Dritten (hier dem Antragsteller), dessen Belange durch Ihren Antrag auf Informationszugang berührt sind, vor Herausgabe zunächst schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Diese Auskunft ergeht im Ermessen unserer Behörde kostenfrei. Für zukünftige weitergehende Auskünfte und Herausgaben von Dokumenten werden jedoch je nach Verwaltungsaufwand Gebühren und Auslagen gem. Anlage zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGKostVO M-V) erhoben. Wenn Sie Ihre Anfrage auf Herausgabe des Antrages unter diesen Gesichtspunkten aufrechterhalten möchten, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Abschließend noch der Hinweis, dass Sie hinsichtlich einer möglichen Antragstellung selbstverständlich einen Gesprächstermin bei uns vereinbaren können. Auch die Institutionen der Selbstverwaltung der Wirtschaft (IHK, Unternehmerverbände) bieten diesbezüglich Beratung und Unterstützung an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Beausk…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: Anfrage Verkaufsoffene Sonntage [#63273]
Datum
30. April 2019 09:25
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Beauskunftung meiner Folgefragen! Ihre näheren Erläuterungen haben mein Auskunftsinteresse befriedigt, weshalb ich auf die weitere Anfrage auf die Herausgabe des Antrages bzgl. des Ostermarktes verzichte. Mit freundlichen Grüßen sowie einen schönen Maifeiertag Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>