Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03.

In oben genannter Angelegenheit haben Sie am 12.05. folgende Aussagen getroffen (Zumindest geht es so aus einer Antwort des MWVATT zu https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-regelung-fur-die-promenade-zwischen-niendorfer-balkon-und-ogt-sperrung-des-radverkehrs/ hervor):

"Ab der 4. Klasse werden Schulkinder von der Polizei auf den Straßenverkehr vorbereitet („Fahrradführerschein“). Warum also sollen auch ältere Schüler (z.B. 15-jährige Gymnasiasten) morgens auf der Promenade zur Schule fahren und Nachmittags nicht? Wenn der Schulweg wirklich so gefährlich ist, wieso dann nur morgens? [...] Mischverkehre Rad/Kfz in 30 km/h-Bereichen gelten als unproblematisch."
Dazu habe ich mehrere Fragen:

1. In ihrer Argumentation verwenden Sie den Stereotyp eines 15-jährigen Gymnasiasten.
Mit welchem Zweck? Ich hätte vermutet alle Beteiligten sind an einer Versachlichung der
Debatte interessiert, und möchte daher ganz konkret zurückfragen:

1. a) Was raten sie Eltern 10-jähriger Kinder zu Beginn des 4. Schuljahres. Sollen diese Eltern ihre Kinder auf den Schulweg oder zu Aktivitäten am Nachmittag (Vereinssport, Verabredungen…) mit dem Rad schicken?
Anders formuliert: Können Sie wirklich für die Sicherheit dieser Kinder eine belastbare Aussage treffen, ohne die Situation vor Ort zu einer Stoßzeit begutachtet zu haben?
1. b) Wann finden die Veranstaltungen zum Fahrradführerschein an den Grundschulen der Gemeinde statt? Ist ihnen bewusst, dass einige Kinder schon das 10. Lebensjahr erreicht haben, bevor die 4. Klasse beginnt?

2. a) Auf welcher Grundlage haben Sie die Aussage vom 12.05. "Mischverkehre [...] gelten als unproblematisch."" getroffen. Hat zu irgendeinem Zeitpunkt eine Beschau zumindest der Schulwege stattgefunden?
2. b) Wie genau ist das Abstimmungsgespräch vom 25.02 aus dem die o.g. Anordnung entstanden ist, verlaufen?
2.c) Waren Sie damals vor Ort?
2.d) Haben Sie die Promenade begutachtet?
2.e) Sind Sie mit dem Fahrrad oder dem Dienstfahrzeug Strandstraße und Strandallee abgefahren und haben nach möglichen Gefahrenstellen für Radfahrende geschaut?

3. Haben Sie damals im Februar soweit vorausgedacht, dass eine mit dem Anlaufen der Saison einhergehende Zunahme an ortsfremdem Verkehr und erhöhtem Aufkommen des Lieferverkehrs die grundsätzlich gefährliche Verkehrssituation noch weiter verschärfen könnte?

Abschließend würde ich gern erfahren:
4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bereits unternommen oder sind in Planung um den Verkehr auf Strandstraße und Strandallee für alle Verkehrsteilnehmer sicher und geordnet fließen zu lassen? gab es /ist geplant (wenn ja wie häufig)
4.a) Kontrollen gegen Falschparker?
4.b) Geschwindigkeitskontrollen?
4.c) Streifenfahrten mit dem Fahrrad?
4.d) Streifengänge von Fußstreifen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
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Olaf Kittelmann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In oben genannter…
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
Olaf Kittelmann
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03. [#224087]
Datum
28. Juni 2021 22:54
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In oben genannter Angelegenheit haben Sie am 12.05. folgende Aussagen getroffen (Zumindest geht es so aus einer Antwort des MWVATT zu https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-regelung-fur-die-promenade-zwischen-niendorfer-balkon-und-ogt-sperrung-des-radverkehrs/ hervor): "Ab der 4. Klasse werden Schulkinder von der Polizei auf den Straßenverkehr vorbereitet („Fahrradführerschein“). Warum also sollen auch ältere Schüler (z.B. 15-jährige Gymnasiasten) morgens auf der Promenade zur Schule fahren und Nachmittags nicht? Wenn der Schulweg wirklich so gefährlich ist, wieso dann nur morgens? [...] Mischverkehre Rad/Kfz in 30 km/h-Bereichen gelten als unproblematisch." Dazu habe ich mehrere Fragen: 1. In ihrer Argumentation verwenden Sie den Stereotyp eines 15-jährigen Gymnasiasten. Mit welchem Zweck? Ich hätte vermutet alle Beteiligten sind an einer Versachlichung der Debatte interessiert, und möchte daher ganz konkret zurückfragen: 1. a) Was raten sie Eltern 10-jähriger Kinder zu Beginn des 4. Schuljahres. Sollen diese Eltern ihre Kinder auf den Schulweg oder zu Aktivitäten am Nachmittag (Vereinssport, Verabredungen…) mit dem Rad schicken? Anders formuliert: Können Sie wirklich für die Sicherheit dieser Kinder eine belastbare Aussage treffen, ohne die Situation vor Ort zu einer Stoßzeit begutachtet zu haben? 1. b) Wann finden die Veranstaltungen zum Fahrradführerschein an den Grundschulen der Gemeinde statt? Ist ihnen bewusst, dass einige Kinder schon das 10. Lebensjahr erreicht haben, bevor die 4. Klasse beginnt? 2. a) Auf welcher Grundlage haben Sie die Aussage vom 12.05. "Mischverkehre [...] gelten als unproblematisch."" getroffen. Hat zu irgendeinem Zeitpunkt eine Beschau zumindest der Schulwege stattgefunden? 2. b) Wie genau ist das Abstimmungsgespräch vom 25.02 aus dem die o.g. Anordnung entstanden ist, verlaufen? 2.c) Waren Sie damals vor Ort? 2.d) Haben Sie die Promenade begutachtet? 2.e) Sind Sie mit dem Fahrrad oder dem Dienstfahrzeug Strandstraße und Strandallee abgefahren und haben nach möglichen Gefahrenstellen für Radfahrende geschaut? 3. Haben Sie damals im Februar soweit vorausgedacht, dass eine mit dem Anlaufen der Saison einhergehende Zunahme an ortsfremdem Verkehr und erhöhtem Aufkommen des Lieferverkehrs die grundsätzlich gefährliche Verkehrssituation noch weiter verschärfen könnte? Abschließend würde ich gern erfahren: 4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bereits unternommen oder sind in Planung um den Verkehr auf Strandstraße und Strandallee für alle Verkehrsteilnehmer sicher und geordnet fließen zu lassen? gab es /ist geplant (wenn ja wie häufig) 4.a) Kontrollen gegen Falschparker? 4.b) Geschwindigkeitskontrollen? 4.c) Streifenfahrten mit dem Fahrrad? 4.d) Streifengänge von Fußstreifen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § << Adresse entfernt >> Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann Anfragenr: 224087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224087/ Postanschrift Olaf Kittelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann
Polizeidirektion Lübeck
Sehr geehrter Herr Kittelmann, hiermit bestätige ich den Eingang ihrer Anfrage vom 28.06.2021 bei der Polizeidire…
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03. [#224087]
Datum
29. Juni 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kittelmann, hiermit bestätige ich den Eingang ihrer Anfrage vom 28.06.2021 bei der Polizeidirektion Lübeck. Um Ihnen inhaltlich eine fundierte Antwort geben zu können, wird von hier aus Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landespolizeiamt SH zugeleitet. Von dort werden Sie auch eine Antwort erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landespolizeiamt SH. Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kittelmann
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der P…
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
Olaf Kittelmann
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03. [#224087]
Datum
26. August 2021 08:22
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03.“ vom 28.06.2021 (#224087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann Anfragenr: 224087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224087/ Postanschrift Olaf Kittelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Lübeck
AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage Sehr geehrter Herr Kittelmann, ich habe Ihre Sachstandsanfrage an …
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage
Datum
27. August 2021 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kittelmann, ich habe Ihre Sachstandsanfrage an das seinerzeit zuständige Landespolizeiamt weitergeleitet. Dorthin haben wir Ihre Anfrage am 29.06.2021 versandt. Ich hoffe, dass Sie von dort zeitnah Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kittelmann
AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage [#224087] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwor…
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
Olaf Kittelmann
Betreff
AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage [#224087]
Datum
28. August 2021 17:33
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, ich schließe aus ihrer Formulierung, "Ich hoffe, dass Sie von dort zeitnah Nachricht erhalten. ", dass Sie sich nicht der Sache angenommen, nicht bei dem Landespolizeiamt auf die verstrichene Frist verwiesen, und nicht um Erledigung der Anfrage gebeten haben. Ich möchte Sie bitten das zu tun. Des weiteren habe ich zwei Fragen: 1. Sie schreiben "zeitnah", was bedeutet das? wann haben Sie die Anfrage vom 28.06. weitergeleitet? 2. Sie verweisen auf das Landespolizeiamt als seinerzeit zuständige Behörde. Das irritiert mich sehr, denn wie Sie aus der Antwort von Herrn von Schalburg vom 03.06. auf meine Anfrage "https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-regelung-fur-die-promenade-zwischen-niendorfer-balkon-und-ogt-sperrung-des-radverkehrs/" herauslesen können, erwähnt Herr von Schalburg folgendes: "Ausführungen (E-Mail) der Polizeidirektion Lübeck ggü. dem Kreis Ostholstein vom 12. Mai 2021: „[…] 1. Schulkinder sind durch die Sperrung der Promenade gefährdet. Die Eingaben mehrerer Eltern sind sachlich falsch. Kinder bis 10 Jahren müssen bzw. dürfen auf Gehwegen, also auch auf der Promenade fahren, neuerdings sogar in Begleitung von Erwachsenen." Wieso ist die Polizeidirektion Lübeck nicht zuständig, meine Fragen zu beantworten wenn diese sich auf einer Mail mit Ihrer Behörde als Absender beziehen? Oder ist das MWVATT falsch informiert und diese Mail kam gar nicht von der Polizeidirektion Lübeck? Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann Anfragenr: 224087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224087/ Postanschrift Olaf Kittelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Lübeck
AW: [EXTERN] AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage [#224087] Sehr geehrter Herr Kittelmann, Ihre Anfrage…
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
AW: [EXTERN] AW: 210826 Olaf Kittelmann - Sachstandsanfrage [#224087]
Datum
31. August 2021 14:19
Status
Sehr geehrter Herr Kittelmann, Ihre Anfrage vom 28.06.21 wurde am 29.06.21 an das Landespolizeiamt weitergeleitet, das zu der Zeit landesweit für die Beantwortung von Anfragen nach dem IZG zuständig war. Ihre Nachfrage vom 27.08.21 nahm ich zum Anlass, beim Landespolizeiamt den Sachstand abzufragen. Von dort habe ich noch keine Antwort erhalten. Ich möchte ergänzen, dass die Zuständigkeit zur Beantwortung von IZG-Anfragen zum 01.08.21 vom Landespolizeiamt auf die Behörden (und damit auch auf die Polizeidirektion Lübeck) übertragen wurde. Aus diesem Grund möchte ich die Rückmeldung aus dem Landespolizeiamt an mich abwarten, um einer dortigen Bearbeitung nicht vorzugreifen. Denkbar ist, dass die Polizeidirektion Lübeck die Beantwortung Ihrer Fragen übernimmt, weil es im wahrsten Sinne des Wortes naheliegend ist. Sobald ich eine Rückmeldung bekommen habe, werde ich sie unaufgefordert erneut anschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Polizeidirektion Lübeck
Ihre Anfrage vom 26.08.21 Sehr geehrter Herr Kittelmann, das Landespolizeiamt hat die Polizeidirektion Lübeck mit…
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.08.21
Datum
3. September 2021 14:24
Status
image001.png
12,9 KB


Sehr geehrter Herr Kittelmann, das Landespolizeiamt hat die Polizeidirektion Lübeck mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt. Ich habe Ihre Fragen an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet. Sobald mir die Antworten vorliegen, werde ich diese an Sie weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeidirektion Lübeck
Sehr geehrter Herr Kittelmann, zu Ihren Fragen nimmt die Polizeidirektion Lübeck wie folgt Stellung: 1. Der Verf…
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03. [#224087]
Datum
20. September 2021 15:57
Status
Sehr geehrter Herr Kittelmann, zu Ihren Fragen nimmt die Polizeidirektion Lübeck wie folgt Stellung: 1. Der Verfasser des in Rede stehenden Textes ist nicht mehr aktiv in der Landespolizei tätig. Insofern müssen Fragen zu seinen Formulierungen unbeantwortet bleiben. 1. a) Die Verkehrsprävention der Polizeidirektion Lübeck unterstützt bereits ab den 1. Schulklassen durch Verkehrsunterricht, weitergehend ab den 3. Klassen mit der Vorbereitung auf die Radfahrprüfungen in den 4. Klassen. Die Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr ist auch grundsätzliche Aufgabe der Eltern. Bei entsprechender Vorbereitung können sich Kinder sicher mit Rad fortbewegen und ebenso ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. 1. b) Siehe 1. a) 2. a) Verkehrsschauen unter Beteiligung eines Vertreters der Polizeidirektion wurden am 25.01. und 18.03.2021 durchgeführt, auch als Radverkehrsschau. Die Beschränkung der ansonsten innerörtlichen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h führt zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Dies ergibt sich auch aus der Drucksache 322/16 des Bundesrats zur Erweiterung streckenbezogener Anordnungen von Tempo 30 auch an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, insbesondere vor Schulen, Kindertagesstätten und Senioren- und Pflegeheimen (nicht abschließend). Diese Bereiche sind unter Verkehrssicherheitsaspekten besonders schützenswert. 2. b) Es dürfte sich hier um das Gespräch vom 25.03.2021 zur Verkehrssituation Strandpromenade gehandelt haben, welches als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt wurde. Initiator war der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, folgend einer fachaufsichtlichen Prüfung. Beteiligt waren neben dem LBV, Vertreter der Gemeinde, des Kreises Ostholstein und der Polizeidirektion Lübeck. Eine Protokollniederschrift wurde vom LBV geführt. 2. c) Telefon- oder Videokonferenz, kein Ortstermin am 25.03.2021 2. d) Im Rahmen der Radverkehrsschau vom 25.01.2021 mit Vertretern der Gemeinde, des Kurbetriebes und des ADFC wurde die Verkehrssituation auf der Strandpromenade begutachtet. 2. e) Der Verfasser des in Rede stehenden Textes ist nicht mehr aktiv in der Landespolizei tätig. Darum ist die Fahrzeugart nicht bekannt. Gefahrenstellen für Radfahrende wurden im folgenden Verfahren herausgestellt und Lösungen angestrebt. 3. Die derzeitige Verkehrssituation ist durch die Baustellen bedingten Verkehre der Bundesstraße B76 nicht vergleichbar. Grundsätzlich sollen durch eine Neugestaltung des Straßenverlaufs zwischen dem Niendorfer Bad und der Ostsee- Therme als Fahrradstraße Nicht-Anlieger-Verkehre abgehalten werden. 4. a - d) Die Dienststellen der Polizeidirektion Lübeck gewährleisten die Verkehrssicherheit durch Präsenz im Streifendienst, auch mit Fuß- und Fahrradstreifen. Die kommunalen Ordnungsdienste gewährleisten die Einhaltung der Parkvorschriften, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen wird durch die Kooperation der Polizeidirektion Lübeck mit dem Kreis Ostholstein überwacht. Dennoch muss bedacht werden, dass eine durchgehende polizeiliche Präsenz aus Gründen der Aufgabenvielfalt zwar wünschenswert, aber nicht möglich ist. Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen