Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Promenade für den Radverkehr vom 30.03.
In oben genannter Angelegenheit haben Sie am 12.05. folgende Aussagen getroffen (Zumindest geht es so aus einer Antwort des MWVATT zu https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-regelung-fur-die-promenade-zwischen-niendorfer-balkon-und-ogt-sperrung-des-radverkehrs/ hervor):
"Ab der 4. Klasse werden Schulkinder von der Polizei auf den Straßenverkehr vorbereitet („Fahrradführerschein“). Warum also sollen auch ältere Schüler (z.B. 15-jährige Gymnasiasten) morgens auf der Promenade zur Schule fahren und Nachmittags nicht? Wenn der Schulweg wirklich so gefährlich ist, wieso dann nur morgens? [...] Mischverkehre Rad/Kfz in 30 km/h-Bereichen gelten als unproblematisch."
Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. In ihrer Argumentation verwenden Sie den Stereotyp eines 15-jährigen Gymnasiasten.
Mit welchem Zweck? Ich hätte vermutet alle Beteiligten sind an einer Versachlichung der
Debatte interessiert, und möchte daher ganz konkret zurückfragen:
1. a) Was raten sie Eltern 10-jähriger Kinder zu Beginn des 4. Schuljahres. Sollen diese Eltern ihre Kinder auf den Schulweg oder zu Aktivitäten am Nachmittag (Vereinssport, Verabredungen…) mit dem Rad schicken?
Anders formuliert: Können Sie wirklich für die Sicherheit dieser Kinder eine belastbare Aussage treffen, ohne die Situation vor Ort zu einer Stoßzeit begutachtet zu haben?
1. b) Wann finden die Veranstaltungen zum Fahrradführerschein an den Grundschulen der Gemeinde statt? Ist ihnen bewusst, dass einige Kinder schon das 10. Lebensjahr erreicht haben, bevor die 4. Klasse beginnt?
2. a) Auf welcher Grundlage haben Sie die Aussage vom 12.05. "Mischverkehre [...] gelten als unproblematisch."" getroffen. Hat zu irgendeinem Zeitpunkt eine Beschau zumindest der Schulwege stattgefunden?
2. b) Wie genau ist das Abstimmungsgespräch vom 25.02 aus dem die o.g. Anordnung entstanden ist, verlaufen?
2.c) Waren Sie damals vor Ort?
2.d) Haben Sie die Promenade begutachtet?
2.e) Sind Sie mit dem Fahrrad oder dem Dienstfahrzeug Strandstraße und Strandallee abgefahren und haben nach möglichen Gefahrenstellen für Radfahrende geschaut?
3. Haben Sie damals im Februar soweit vorausgedacht, dass eine mit dem Anlaufen der Saison einhergehende Zunahme an ortsfremdem Verkehr und erhöhtem Aufkommen des Lieferverkehrs die grundsätzlich gefährliche Verkehrssituation noch weiter verschärfen könnte?
Abschließend würde ich gern erfahren:
4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bereits unternommen oder sind in Planung um den Verkehr auf Strandstraße und Strandallee für alle Verkehrsteilnehmer sicher und geordnet fließen zu lassen? gab es /ist geplant (wenn ja wie häufig)
4.a) Kontrollen gegen Falschparker?
4.b) Geschwindigkeitskontrollen?
4.c) Streifenfahrten mit dem Fahrrad?
4.d) Streifengänge von Fußstreifen?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Juni 2021
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31. Juli 2021
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