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Verkehrszeichenplan Leipziger Straße 2

den Verkehrszeichenplan für die Baustelle in der Leipziger Straße 2.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
Verkehrszeichenplan Leipziger Straße 2 [#260415]
Datum
8. Oktober 2022 06:28
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Verkehrszeichenplan für die Baustelle in der Leipziger Straße 2.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 260415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260415/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christian Roux << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Roux (Changing Cities)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) Sehr geehrter Herr Roux, beiliegend übersende …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin)
Datum
14. Oktober 2022 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Roux, beiliegend übersende ich Ihnen gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) den Verkehrszeichenplan für die Arbeitsstelle in der Leipziger Str. 2 in Berlin. Die Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr wird auf 6 € festgesetzt. Ich bitte, diesen Betrag bis zum 31.10.2022 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748 und Ihren Namen zu überweisen. Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100, BIC: PBNKDEFF100 Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600, BIC: BELADEBEXXX Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520, BIC: MARKDEF1100 Begründung Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Verkehrslenkung Berlin zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die einfache Auskunft (5 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (1 €) zusammen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) [#260415] Sehr << Anrede >> di…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) [#260415]
Datum
16. Oktober 2022 21:35
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage habe ich von meinem Changing Cities Konto gestellt. Ich ging somit davon aus, dass die Beantwortung gebührenfrei erfolgt. Des Weiteren bat ich darum, vorab über Kosten zu informieren. In diesem Zusammenhang, hätte ich dann auch noch einmal über die Gebührenbefreiung von Anfragen durch Vereine eingehen können. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> (<<E-Mail-Adresse>>) Anfragenr: 260415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260415/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Oktober 2022 21:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.