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Verkehrszeichenplan Mühlenstraße Pankow

den Verkehrszeichenplan für die Mühlenstraße in << Adresse entfernt >> Pankow, Höhe Häuser 60 und 61 von der Einmündung der Ötztaler Str. bis zur Einmündung der Dolomitenstr. zur Klärung geltender Haltverbote oder evtl. fehlender Beschilderung mit der BSR wegen Problemen mit der Müllabholung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Ve…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichenplan Mühlenstraße Pankow [#297140]
Datum
14. Januar 2024 13:29
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Verkehrszeichenplan für die Mühlenstraße in << Adresse entfernt >> Pankow, Höhe Häuser 60 und 61 von der Einmündung der Ötztaler Str. bis zur Einmündung der Dolomitenstr. zur Klärung geltender Haltverbote oder evtl. fehlender Beschilderung mit der BSR wegen Problemen mit der Müllabholung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> mit untenstehende E-Mail haben Sie Aktenauskunft nach dem Berliner Inform…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Verkehrszeichenplan Mühlenstraße Pankow [#297140]
Datum
1. Februar 2024 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit untenstehende E-Mail haben Sie Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Verwaltungsvorgang bezüglich der Anordnung der beiden Mittelinseln in der Mühlenstraße Höhe Masurenstraße in Berlin-Pankow beantragt. Die Akteneinsichtnahme/Aktenauskunft nach dem IFG ist grundsätzlich kostenpflichtig. Gemäß § 16 IFG sind für die Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Dabei findet das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Anwendung. Gern übersende ich Ihnen die Anordnungspläne zu den Mittelinseln und zur Anordnung der Lichtzeichenanlage für die Mühlenstraße Höhe Ötztaler Straße. Da die Pläne digital vorliegen und der Verwaltungsaufwand gering war, werden keine Gebühren für die Aktenauskunft erhoben. Für den ruhenden Verkehr ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zuständig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Straßenverkehrsbehörde Pankow. Ansprechpartner ist Herr Kohl (Leiter der Straßenverkehrsbehörde), E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Zusendung! Mit freundlichen Grüßen << Antragste…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszeichenplan Mühlenstraße Pankow [#297140]
Datum
1. Februar 2024 15:28
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Zusendung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297140/

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