Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Grünstreifen entlang der Frankfurter Str., beginnend in 51107 Ostheim Richtung Porz, wird seit Jahren schleichend durch die Stadt Köln ausgelichtet. Bäume gefällt und nicht ersetzt, Sträucher ganz entfernt, geschützte Eiben bekommen einen Form Schnitt, Efeu wird immer weiter verdrängt. Kurz und Gut, noch wenige Jahre und es ist vollbracht und alles Grün verschwunden.
Dabei nutzen die hier noch zahlreichen geschützten Gartenschläfer den Grünstreifen zum nächtlichen Treffen und als Schneise zur Wanderung in andere Gebiete. Das ist auch offiziell auf der Online Meldestelle für Gartenschläfer erfasst.
Als Anwohner bitte ich daher die Stadtverwaltung Ihrer besonderen Verantwortung zum Schutze des Gartenschläfers nicht nur offiziell sondern tatsächlich nachzukommen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Heck
Anfragenr: 266665
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https://fragdenstaat.de/a/266665/
Postanschrift
Petra Heck
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