Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrter Damen und Herren,

nach § 50 Abs. 4 SGB II richtet sich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem Jobcenter Märkischer Kreis nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gemäß § 11 IFG haben Behörden, die den Regelungen des IFG unterliegen, bestimmte Veröffentlichungspflichten. Die Behörde hat Verzeichnisse zu führten, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe des IFG allgemein zugänglich zu machen. Die vorbenannten Verzeichnisse und Pläne sowie weitere geeignete Informationen sind zudem in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen. Zu den Informationssammlungen zählen insbesondere die Dienst- und Handlungsanweisungen des Jobcenters Märkischer Kreis.

Ich bitte Sie um Auskunft, an welcher Stelle das Jobcenter Märkischer Kreis die vorbenannten Informationen in elektronischer Form – also im Internet –öffentlich zugänglich gemacht hat.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung Antragsteller per 2015-01-17:

Durch eine Neufassung und Präzisierung des Informationsbegehrens (vgl. https://fragdenstaat.de/a/6745) ist die ursprüngliche Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" vom 15.04.2014 (#6272) hinfällig geworden und infolgedessen hat sich auch Antrag auf Informationszugang erledigt. Aufgrund dessen ist per 2015-01-17 ich die IFG-Anfrage zurückgezogen worden.

Nach Erhalt untenstehender 2015-01-17 E-Mail Option "Post erhalten" gewählt um die Anfrage als erledigt zu markieren und den Anfragevorgang abzuschließen.

Gesendet: Samstag, 17. Januar 2015 um 00:00 Uhr
Von: <>
An: [...]
Betreff: Frag den Staat: Ihre Anfrage ist eingeschlafen [#6272]

Hallo [...],

Ihre Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" hat kein Ergebnis und hatte in den letzten 6 Monaten keine Aktivität. Daher ist Ihre Anfrage jetzt eingeschlafen.
Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben, fügen Sie diese bitte hinzu und markieren Sie die Anfrage als erledigt:
https://fragdenstaat.de/account/go/3500…

Beste Grüße,
Frag den Staat

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. April 2014
  • Frist
    17. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
Jobcenter Märkischer Kreis
Nach Erhalt untenstehender 2015-01-17 E-Mail Option "Post erhalten" gewählt um die Anfrage als erledigt …
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" - Rücknahme der IFG Anfrage und Abschluss der Anfrage
Datum
17. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Nach Erhalt untenstehender 2015-01-17 E-Mail Option "Post erhalten" gewählt um die Anfrage als erledigt zu markieren. Gesendet: Samstag, 17. Januar 2015 um 00:00 Uhr Von: <<E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Frag den Staat: Ihre Anfrage ist eingeschlafen [#6272] Hallo [...], Ihre Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" hat kein Ergebnis und hatte in den letzten 6 Monaten keine Aktivität. Daher ist Ihre Anfrage jetzt eingeschlafen. Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben, fügen Sie diese bitte hinzu und markieren Sie die Anfrage als erledigt: https://fragdenstaat.de/account/go/3500/5c73d376dba810c87dce2c9d0857763a/a/6272 Beste Grüße, Frag den Staat
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Damen und Herren, nach § 50 Abs. 4 SGB II richtet sich der Anspruch au…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG [#6272]
Datum
15. April 2014 20:36
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Damen und Herren, nach § 50 Abs. 4 SGB II richtet sich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem Jobcenter Märkischer Kreis nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gemäß § 11 IFG haben Behörden, die den Regelungen des IFG unterliegen, bestimmte Veröffentlichungspflichten. Die Behörde hat Verzeichnisse zu führten, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe des IFG allgemein zugänglich zu machen. Die vorbenannten Verzeichnisse und Pläne sowie weitere geeignete Informationen sind zudem in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen. Zu den Informationssammlungen zählen insbesondere die Dienst- und Handlungsanweisungen des Jobcenters Märkischer Kreis. Ich bitte Sie um Auskunft, an welcher Stelle das Jobcenter Märkischer Kreis die vorbenannten Informationen in elektronischer Form – also im Internet –öffentlich zugänglich gemacht hat. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht meiner Anfrage vom 2. Mai 2014 mit dem Betreff "Jobcenter Märki…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG [#6272]
Datum
14. Mai 2014 15:32
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht meiner Anfrage vom 2. Mai 2014 mit dem Betreff "Jobcenter Märkischer Kreis: Herausgabe von allen gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Richtlinien" (Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-herausgabe-von-allen-gultigen-internen-geschaftsanweisungen-arbeitshilfen-leitfaden-und-richtlinien/ ) schränke ich meine ursprüngliche Anfrage auf Auskunft zu den folgenden Informationen ein: 1) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 2) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 3) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfragen "Veröffentlichungspflichten des Jobcenter…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG [#6272]
Datum
16. Juni 2014 17:52
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfragen "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" vom 15.04.2014 (#6272) und deren 2014-05-14 Präzisierung wurden von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG [#6272]
Datum
15. Juli 2014 12:54
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" vom 15.04.2014 (#6272) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" [#6272]
Datum
15. Juli 2014 13:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6272 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bitte um Vermittlung in der Angelegenheit, da das Jobcenter Märkischer Kreis trotz zweier Erinnerungen ohne erkennbaren Grund auf meine IFG-Anfrage nun seit genau 3 Monaten nicht reagiert hat, obwohl es gemäß § 7 Abs. 5 IFG verpflichtet ist mir die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens nach einem Monat zugänglich zu machen. Umso schlimmer ist die grundlose Verzögerung und Nichtbearbeitung meiner Anfrage angesichts der Tatsache, dass das Jobcenter Märkischer Kreis in der gesetzlichen Pflicht (vgl. § 11 IFG) ist die begehrten Informationen und weitere geeignete Informationen von sich aus selber im Internet allgemein zugänglich zu machen! Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat am 15.07.2014 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" - Rücknahme der Vermittlungsbitte [#6272]
Datum
20. Juli 2014 03:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat am 15.07.2014 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6272 Durch eine Neufassung und Präzisierung des Informationsbegehrens (vgl. https://fragdenstaat.de/a/6745) ist das ursprüngliche Informationsbegehren "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" hinfällig geworden und infolgedessen hat sich auch die Bitte um Vermittlung erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Durch eine Neufassung und Präzisierung des Informationsbegehrens (vgl. https://fra…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" - Rücknahme der Vermittlungsbitte [#6272] - Rücknahme der IFG Anfrage [#6272]
Datum
20. Juli 2014 03:12
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Durch eine Neufassung und Präzisierung des Informationsbegehrens (vgl. https://fragdenstaat.de/a/6745) ist meine ursprüngliche Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungspflichten des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 11 IFG" vom 15.04.2014 (#6272) hinfällig geworden und infolgedessen hat sich auch Antrag auf Informationszugang erledigt. Aufgrund dessen ziehe ich meine IFG-Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>