Verpflichtungsvereinbarung Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 zwischen Bezirk Neukölln und dem Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
Zum 16. April 2020 hat der Bezirk Neukölln das Vorkaufsrecht für den Häuserblock Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 am Tempelhofer Feld mit insgesamt 164 Wohnungen ausgeübt. Die Wohnungen wurden zum 1. August 2020 von der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG übernommen.
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.920434.php
Bei einem Vorkauf durch gemeinwohlorientierte Dritte/Unternehmen wird meines Wissens eine Verpflichtungsvereinbarung zwischen Bezirk (hier Neukölln) und dem Erwerbenden geschlossen - ähnlich einer Abwendungsvereinbarung, falls ein Vorkauf nicht klappt.
Ich [geschwärzt] bitte Sie um:
- Zusendung der Verpflichtungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Neukölln und dem Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG (dem Käufer des Leine-Oder-Blocks)
- ggf. frühere Entwürfe/Versionen der Abwendungsvereinbarung, denen der Käufer nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Vereinbarung Veränderungen vorgenommen wurden.
Nur wenn wir Mieter:innen den Inhalt der Vereinbarung kennen, können wir uns (insbes. bei Problemen) auf die Rechte bzw. die Pflichten des Käufers berufen. Ob die vereinbarten Maßnahmen eingehalten werden und ob sie überhaupt nachhaltig und konsequent sind, können wir /und die Öffentlichkeit ohne Kenntnis nicht überprüfen. So wird uns die Möglichkeit der Kontrolle und Mitbestimmung geraubt.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Januar 2021
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2. März 2021
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Kosten dieser Information:50,00 Euro
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Ein:e Follower:in
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.
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