Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Antrag nach dem IFG, DSGVO

Sehr geehrter Herr Storm

bitte geben Sie Auskunft oder gewähren Sie mir ein Einsicht:

1. Wie viele Haushaltshilfe-Anträge wurde in den letzten 2 Jahren bei Ihnen von Versicherten gestellt, wie viele wurden bewilligt/abgelehnt, bei Haushalten mit Kindern und Single-Haushalten? Mit welcher Begründung erfolgte die Ablehnung?

2. In wie vielen Fällen haben Sie MdK-Gutachten zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe (nach Operation/Klinikaufenthalt, Krankheitsverschlimmerung, neue Krankheit) ohne Kenntnis/Transparenz gegenüber den Versicherten veranlasst und mit welcher Zielstellung? Welche internen Vorgaben/Handlungsanweisungen haben Sie zur Ablehnung solcher Anträge?

3. Auf welchen konkreten Begutachtungsrichtlinien wird der MdK tätig? Welche Qualitätssicherungsprocedere haben Sie etabliert, um Fehlgutachten zu verhindern bzw. wie gehen Sie gegen Fehlgutachten zum Nachteil der Versicherten effektiv vor? Wer haftet bei möglichen Gesundheitsschäden? Welche Rechtsgrundlage existiert für die ausschließliche Begutachtung nach Aktenlage? Nach welchen fachärztlichen Qualifikationskriterien werden die GutachterInnen ausgewählt und beauftragt?

3. Ist ein Bewilligungsbescheid erfolgt, unterstützen Sie die Versicherten bei der Suche nach einem Anbieter und in welcher Art und Weise? Gewährleisten Sie §§ 13 ff. SGB I?

4. Erbringt ein Anbieter/Pflegedienst nach Auftragsübernahme die Haushaltshilfedienstleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung) nicht, wie unterstützen Sie die Versicherten? Veranlassen Sie MdK-Qualitätsprüfungsverfahren, wenn ja, wie viele in den letzten 2 Jahren?

5. DSGVO: auf welchen internen Vorgaben/Handlungsanweisungen versagen Sie Versicherten die Einsicht in die Versichertenakte bzw. gewähren keine Kopie der bei Ihnen geführten elektronischen Akte auf CD zur Geltendmachung rechtlicher Interesse oder Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren (insbesondere die Pandemie wurde als Grund zur Versagung der Akteneinsicht bzw. Kopie auf CD von Ihren Mitarbeitenden benannt)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie nach DSGVO.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG, DSGVO Sehr geehrter Herr Storm bitte geben Sie Auskunft oder gewähren Sie mir ein Einsicht:…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste [#252339]
Datum
29. Juni 2022 08:29
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG, DSGVO Sehr geehrter Herr Storm bitte geben Sie Auskunft oder gewähren Sie mir ein Einsicht: 1. Wie viele Haushaltshilfe-Anträge wurde in den letzten 2 Jahren bei Ihnen von Versicherten gestellt, wie viele wurden bewilligt/abgelehnt, bei Haushalten mit Kindern und Single-Haushalten? Mit welcher Begründung erfolgte die Ablehnung? 2. In wie vielen Fällen haben Sie MdK-Gutachten zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe (nach Operation/Klinikaufenthalt, Krankheitsverschlimmerung, neue Krankheit) ohne Kenntnis/Transparenz gegenüber den Versicherten veranlasst und mit welcher Zielstellung? Welche internen Vorgaben/Handlungsanweisungen haben Sie zur Ablehnung solcher Anträge? 3. Auf welchen konkreten Begutachtungsrichtlinien wird der MdK tätig? Welche Qualitätssicherungsprocedere haben Sie etabliert, um Fehlgutachten zu verhindern bzw. wie gehen Sie gegen Fehlgutachten zum Nachteil der Versicherten effektiv vor? Wer haftet bei möglichen Gesundheitsschäden? Welche Rechtsgrundlage existiert für die ausschließliche Begutachtung nach Aktenlage? Nach welchen fachärztlichen Qualifikationskriterien werden die GutachterInnen ausgewählt und beauftragt? 3. Ist ein Bewilligungsbescheid erfolgt, unterstützen Sie die Versicherten bei der Suche nach einem Anbieter und in welcher Art und Weise? Gewährleisten Sie §§ 13 ff. SGB I? 4. Erbringt ein Anbieter/Pflegedienst nach Auftragsübernahme die Haushaltshilfedienstleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung) nicht, wie unterstützen Sie die Versicherten? Veranlassen Sie MdK-Qualitätsprüfungsverfahren, wenn ja, wie viele in den letzten 2 Jahren? 5. DSGVO: auf welchen internen Vorgaben/Handlungsanweisungen versagen Sie Versicherten die Einsicht in die Versichertenakte bzw. gewähren keine Kopie der bei Ihnen geführten elektronischen Akte auf CD zur Geltendmachung rechtlicher Interesse oder Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren (insbesondere die Pandemie wurde als Grund zur Versagung der Akteneinsicht bzw. Kopie auf CD von Ihren Mitarbeitenden benannt)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie nach DSGVO. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 252339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252339/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
29. Juni 2022 08:29
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kopetzky, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben der DAK-Gesundheit auf Ihre Mail-Anfrage nach…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste [#252339]
Datum
22. Juli 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kopetzky, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben der DAK-Gesundheit auf Ihre Mail-Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Haushaltshilfe (siehe Anhang "20220713-FragdenStaat HHI.pdf"). Beste Grüße
Ulrike Kopetzky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutac…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste [#252339]
Datum
30. September 2022 10:10
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste“ vom 29.06.2022 (#252339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine IFG-Anfragen 1-5 sind bis jetzt nicht beantwortet: Auf meine Replik vom 27.8.22 zu Ihrem IFG-Schreiben vom 13.7.22 antworten Sie ebenfalls nicht. Gehören Sie zur Datenschutzabteilung der DAK? A. Antwort zur Haushaltshilfe: 1. Es geht nicht um die Vermittlung, sondern um die Beauftragung eines Anbieters durch die DAK, ohne Kenntnis/ohne Einwilligung von mir als Versicherter bei Wahlfreiheit des Anbieters für die Versicherten; Vertragspartner ist nach DAK-Bewilligungsbescheid nicht die DAK sondern der Anbieter und die Versicherte. Das war in meinem Fall ein Datenschutzverstoß (meine Daten von der DAK an einen Anbieter übermittelt) und Missachtung meiner Wahlfreiheit. B. Akteneinsicht in die elektronische Versichertenakte, Art. 15 DSGVO, § 34 Abs.4 BDSG 2. Ihre Rechtsgrundlage zu Einsicht in elektronische Dateien - Versichertenakte bei der DAK - ist veraltet. Vorrangig gilt die DSGVO seit 2018 und das angepasste BDSG. Veranlassen Sie die Zusendung einer digitalen Kopie meiner elektronisch gespeicherten Versichertenakte auf CD. C. Unverzügliche Unterrichtung der Versicherten nach Beauftragung des MDK mit einem Gutachten 3. Ich wurde von der DAK weder vorab noch unverzüglich über die Beauftragung des MDK-Gutachtens vom 17.3.22 noch 4.5.22 noch 19.5.22 informiert, sondern erst im Gerichtsverfahren auf Aufforderung der Richterin und auf meinen Antrag beim MdK hin. https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht... 4. Wegen monatelanger Versagung der Akteneinsicht und Auskünfte durch den MDK Berlin-Brandenburg, u.a. welche konkreten Begutachtungsrichtlinien des MdK-Bund beim Gutachten/17.3.22 zur Anwendung kamen, involviere ich jetzt, nach Rechtsberatung Bürgertelefon des BMG, das zuständige Ministerium. Aufklärung/Beratung, i.S. §§ 13 ff. SGB I, versagte die DAK. Ihre Antwort vom 13.7.22 auf meine IFG-Anfragen Sie haben meine Anfrage Punkt 1 und 2 nicht verstanden. Sie sind als öffentliche Stelle dem Begriff "Behörde" im Bundes-IFG gleichgestellt, deswegen geht es nicht um die Erhebung solcher Daten für Behörden oder Ämter, sondern mein Antrag auf Informationszugang bei der DAK Gesundheit bezieht sich auf Ihre bzw. DAK-Zahlen/Daten zur Antragstellung durch Versicherte, Bewilligung, Ablehnung, MdK-Beauftragung etc. Die Qualitätsprüfung eines Haushalthilfedienstanbieters erfolgt über den MdK, dazu ist eine Auftrag der DAK notwendig. Auf meinen Antrag zu einem Anbieter bekomme ich seit 3 Monaten keine Auskunft oder Bescheid (siehe § 88 SGG). Es liegen Ihnen also Daten zu meinem Antrag vor. Ich wurde von der DAK nicht unterstützt, bei der Haushilfedienstleistersuche: 1. Ich bekam eine Liste von 96 AnbieterInnen, zum größten Teil ohne Adressen oder Telefonnummern, 90 % machten nur Pflegedienstleistungen (nicht SGB V) 8 % hatten keine Kapazitäten. 2. Antwort von Frau Worschech: Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie teilten uns mit, dass der Leistungserbringer A.P.Z. Ambulanter Pflegedienst Zuhause GmbH den Haushaltshilfeauftrag beendet hat. Eine Bestätigung des Pflegedienstes liegt uns ebenfalls vor. Wir hatten Ihnen bereits im Mai geschildert, dass die Vermittlung eines Leistungserbringers kein leichtes Unterfangen ist, da die Anzahl der Vertragspartner, die Haushaltshilfe anbieten, begrenzt ist und diese meistens ausgebucht sind. Wir konnten leider keinen Leistungserbringer ermitteln, der für Sie die Haushaltshilfe weiterführen kann. Vielleicht haben Sie in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis eine Person Ihres Vertrauens, die die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen kann. Wir haben die Möglichkeit, die Aufwendungen dieser selbstbeschafften Ersatzkräfte angemessen zu bezahlen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Sie ein Reinigungsunternehmen beauftragen. Auch ohne bestehender Vertragsbasis können wir im Einzelfall die Kosten dieser Unternehmen im angemessen Verhältnis bezahlen. Im Regelfall wären das bis zu 15,00 EUR pro Stunde. Wir bedauern, dass wir Ihnen nicht direkt weiterhelfen können. Freundliche Grüße Anja Worschech DAK-Gesundheit Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 252339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252339/
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
30. September 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kopetzky, wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 30.09.2022 und unsere in der Anlage beigefügten Sc…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste [#252339]
Datum
4. Oktober 2022 13:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20220713-fragdenstaathhi.pdf
101,2 KB
20220926-schreibenanfraukopetzkydak.pdf
34,3 KB
Sehr geehrte Frau Kopetzky, wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 30.09.2022 und unsere in der Anlage beigefügten Schreiben vom 13.07.2022 und 26.09.2022, die Ihnen bereits vorliegen. Wir sehen die Angelegenheit damit als erledigt an. Freundliche Grüße

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Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> die IFG-Anfragen und Nachfragen sind bis jetzt nicht beantwortet und damit nicht er…
An DAK-Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste [#252339]
Datum
6. Oktober 2022 11:50
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die IFG-Anfragen und Nachfragen sind bis jetzt nicht beantwortet und damit nicht erledigt. Schicken Sie mir Ihre benannte Stellungname an den Bundesdatenschutzbeauftragten zu: Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs.3 DSGVO, § 25 SGB X. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 252339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252339/