Versagung von Haushaltshilfe mit MdK-Fehlgutachten ohne Kenntnis der Versicherten und von MdK-Qualitätsprüfverfahren gegen Pflegedienste
Antrag nach dem IFG, DSGVO
Sehr geehrter Herr Storm
bitte geben Sie Auskunft oder gewähren Sie mir ein Einsicht:
1. Wie viele Haushaltshilfe-Anträge wurde in den letzten 2 Jahren bei Ihnen von Versicherten gestellt, wie viele wurden bewilligt/abgelehnt, bei Haushalten mit Kindern und Single-Haushalten? Mit welcher Begründung erfolgte die Ablehnung?
2. In wie vielen Fällen haben Sie MdK-Gutachten zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe (nach Operation/Klinikaufenthalt, Krankheitsverschlimmerung, neue Krankheit) ohne Kenntnis/Transparenz gegenüber den Versicherten veranlasst und mit welcher Zielstellung? Welche internen Vorgaben/Handlungsanweisungen haben Sie zur Ablehnung solcher Anträge?
3. Auf welchen konkreten Begutachtungsrichtlinien wird der MdK tätig? Welche Qualitätssicherungsprocedere haben Sie etabliert, um Fehlgutachten zu verhindern bzw. wie gehen Sie gegen Fehlgutachten zum Nachteil der Versicherten effektiv vor? Wer haftet bei möglichen Gesundheitsschäden? Welche Rechtsgrundlage existiert für die ausschließliche Begutachtung nach Aktenlage? Nach welchen fachärztlichen Qualifikationskriterien werden die GutachterInnen ausgewählt und beauftragt?
3. Ist ein Bewilligungsbescheid erfolgt, unterstützen Sie die Versicherten bei der Suche nach einem Anbieter und in welcher Art und Weise? Gewährleisten Sie §§ 13 ff. SGB I?
4. Erbringt ein Anbieter/Pflegedienst nach Auftragsübernahme die Haushaltshilfedienstleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung) nicht, wie unterstützen Sie die Versicherten? Veranlassen Sie MdK-Qualitätsprüfungsverfahren, wenn ja, wie viele in den letzten 2 Jahren?
5. DSGVO: auf welchen internen Vorgaben/Handlungsanweisungen versagen Sie Versicherten die Einsicht in die Versichertenakte bzw. gewähren keine Kopie der bei Ihnen geführten elektronischen Akte auf CD zur Geltendmachung rechtlicher Interesse oder Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren (insbesondere die Pandemie wurde als Grund zur Versagung der Akteneinsicht bzw. Kopie auf CD von Ihren Mitarbeitenden benannt)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie nach DSGVO.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juni 2022
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2. August 2022
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