Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG
(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.
(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,
von Interesse sind insbesondere die Fragen:
Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,
wie viele wurden von Dritten angezeigt
wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,
für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,
wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,
welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?
Soweit möglich aufgeschlüsselt nach
- Kalenderjahr,
- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG
- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)
- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro)
- Behörden-intern/Polizei/Dritte
- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager
- Zuständigkeit (nicht) gegeben
- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)
- Geldbuße (nicht) verhängt
- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich
- Einspruch (nicht) erhoben
- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend
- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch
(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über
die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,
die Ihnen vorliegen.
(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)
(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24
Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
hat einen Anhang
darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.
Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,
dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
der Landrat
als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter
zuständig ist, siehe:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH
Ergebnis der Anfrage
2022 - Zwei Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten, keine rechtskräftigen Entscheidungen.
Angeblich automatisierte Löschung nach drei Jahren
https://fragdenstaat.de/anfrage/versamm…
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum11. November 2023
-
15. Dezember 2023
-
0 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292060]
- Datum
- 11. November 2023 14:50
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Betreff
- WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292060]
- Datum
- 4. Dezember 2023 10:44
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292060]
- Datum
- 4. Dezember 2023 12:16
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Löschfristen Ordnungswidrigkeiten [#292060]
- Datum
- 8. Januar 2024 20:37
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Betreff
- AW: [EXTERN] Löschfristen Ordnungswidrigkeiten [#292060]
- Datum
- 26. Januar 2024 10:25
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ordnungswidrigkeiten, Verfahrensverzeichnis, Bitte um Übermittlung [#292060]
- Datum
- 4. Februar 2024 19:41
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ordnungswidrigkeiten, Verfahrensverzeichnis, Bitte um Übermittlung [#292060]
- Datum
- 10. März 2024 17:53
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Betreff
- WG: [EXTERN] AW: Ordnungswidrigkeiten, Verfahrensverzeichnis, Bitte um Übermittlung [#292060] ?
- Datum
- 12. März 2024 06:18
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN] AW: Ordnungswidrigkeiten, Verfahrensverzeichnis, Bitte um Übermittlung [#292060] ? [#292060]
- Datum
- 12. März 2024 13:36
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Ordnungswidrigkeiten, Verfahrensverzeichnis, Bitte um Übermittlung [#292060] ? [#292060]
- Datum
- 13. März 2024 14:37
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten-Ahndung [#292060]
- Datum
- 13. März 2024 21:24
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten-Ahndung [#292060]
- Datum
- 14. April 2024 11:15
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten-Ahndung [#292060]
- Datum
- 18. April 2024 12:14
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Verfahrensverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten-Ahndung [#292060]
- Datum
- 19. April 2024 15:55
- An
- Der Landrat des Kreises Stormarn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.