Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG
(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.
(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,
von Interesse sind insbesondere die Fragen:
Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,
wie viele wurden von Dritten angezeigt
wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,
für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,
wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,
welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?
Soweit möglich aufgeschlüsselt nach
- Kalenderjahr,
- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG
- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)
- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro)
- Behörden-intern/Polizei/Dritte
- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager
- Zuständigkeit (nicht) gegeben
- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)
- Geldbuße (nicht) verhängt
- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich
- Einspruch (nicht) erhoben
- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend
- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch
(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über
die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,
die Ihnen vorliegen.
(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)
(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24
Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
hat einen Anhang
darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.
Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,
dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
der Landrat
als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter
zuständig ist, siehe:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH
Ergebnis der Anfrage
Dithmarschen+Steinburg: seit 2022 2 bei 267.000 Einwohnern
(5) Verfahrensverzeichnis § 46 Absatz 1 LDSG-SH am 12.03.2024 übermittelt
(4) Anonymisierung nach 5 Jahren, nach weiteren 3 Jahren vollständige Löschung
(2/3) Dithmarschen (135.000 Einwohner): keine,
Steinburg (132.000 Einwohner): 2 aus 2022
1 x § 24 Ab. 1 Nr. 8 VersFG (Nicht-Entfernen nach Ausschluss)
1 x verjährt
(1) keine
Siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/292062
(Kooperationsvertrag der Kreise Steinburg und Dithmarschen)
Ausführliche rechtliche Darlegung der zu beachtenden Löschfristen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/versamm…
ferner bzgl. Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten nach §§ 28, 29 StVG
https://fragdenstaat.de/anfrage/versamm…
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. November 2023
-
15. Dezember 2023
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 11. November 2023 14:49
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 13. November 2023 15:52
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 15. Dezember 2023 21:51
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
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- Von
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 16. Dezember 2023 09:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 16. Dezember 2023 10:49
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 16. Dezember 2023 10:53
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
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- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- WG: [EXTERN] AW: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292062]
- Datum
- 18. Dezember 2023 15:56
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Übersendung Verfahrensverzeichnis verspätet – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062] [#292059]
- Datum
- 20. Januar 2024 09:48
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
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- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- AW: [EXTERN] Übersendung Verfahrensverzeichnis verspätet – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062] [#292059]
- Datum
- 22. Januar 2024 06:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292059]
- Datum
- 2. Februar 2024 09:16
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 4. Februar 2024 18:54
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH" [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 4. Februar 2024 18:57
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH" [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 5. Februar 2024 12:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH" [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 7. Februar 2024 09:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 22. Februar 2024 10:39
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- AW: [EXTERN] Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 4. März 2024 15:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Betreff
- AW: [EXTERN] Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 12. März 2024 16:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [EXTERN] Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 12. März 2024 17:35
- An
- Der Landrat des Kreises Dithmarschen
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- LD7-18.21/24.010 [#292059]
- Datum
- 12. März 2024 17:43
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Fwd: [EXTERN] Übersendung Verfahrensverzeichnis – § 46 Absatz 1 LDSG-SH [#292062]/ [#292059]
- Datum
- 20. März 2024 15:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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