Erlass zur Aufbewahrung von Bußgeldakten des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998 Aktenzeichen VII424-621.180.94
(1) den im Betreff genannten Erlass,
(2) alle Informationen darüber, von wann bis wann dieser Erlass galt,
(3) alle Folge-Erlasse, die den genannten/darauffolgende außer Kraft gesetzt haben.
(4) Wurden und wenn ja wann, Informationen an die Empfänger des Erlasses gesendet,
dass dieser nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht?
Dieser Erlass stammt aus einer Zeit vor Erlass
der DSGVO (Anzuwenden ab 25. Mai 2018)
der JI-Richtlinie (Anzuwenden ab 6. Mai 2018/2023)
des LDSG (vom 2. Mai 2018)
des BDSG (Inkrafttreten der Neufassung am 25. Mai 2018)
§ 49c OWiG (vom 26.7.2002, gültig für Bestandsdateien ab 01.10.2003)
Der Erlass wird also bei Weitem keine aktuell rechtskonforme Regelung enthalten.
(5) Seit wann ist dem Ministerium bekannt/bewusst,
dass dieser Erlass, [geschwärzt],
noch immer Grundlage der Löschfristen für Ordnungswidrigkeiten
in etlichen Kreis-Ordnungsbehörden ist?
Beispiele:
https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldstelle-verarbeitungsverzeichnis-bzgl-ordnungswidrigkeiten/#nachricht-866648
Erlasses (VII 424 –621.180.94)
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998.
https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg/#nachricht-858067
Erlass zur Aufbewahrung von Bußgeldakten des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998
(Az. VII 424- 621.180.94)
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-853789
Erlass zur Aufbewahrung von Bußgeldakten des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998
(Az. VII 424- 621.180.94)
Es wird um Antwort per E-Mail und De-Mail an die Folgende Adresse gebeten:
[geschwärzt]
Antwort verspätet
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Datum17. Januar 2024
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20. Februar 2024
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