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Versiegelung von Freiflächen in den Jahren 2010 bis heute

Anfrage an: Umweltbundesamt

Unterlagen/Studien/Belege über die Versiegelung und Bebauung von Freiflächen in NRW gesamt und Düsseldorf im speziellen für die Jahre 2010 bis heute. Wenn möglich heruntergebrochen auf die einzelnen Stadtteile Düsseldorfs.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen/Studien/Belege über die Ve…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versiegelung von Freiflächen in den Jahren 2010 bis heute [#273665]
Datum
21. März 2023 18:12
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen/Studien/Belege über die Versiegelung und Bebauung von Freiflächen in NRW gesamt und Düsseldorf im speziellen für die Jahre 2010 bis heute. Wenn möglich heruntergebrochen auf die einzelnen Stadtteile Düsseldorfs.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273665/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Umweltinformati…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Versiegelung von Freiflächen in den Jahren 2010 bis heute [#273665]
Datum
24. März 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen sind im Umweltbundesamt nicht verfügbar. Uns ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre denkbar, dass Ihnen die zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Statistik<https://www.it.nrw/> bzw. LANUV<https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/flaechenverbrauch> und die Bodenschutzbehörden der Kommunen (einschl. Düsseldorf<https://www.duesseldorf.de/umweltamt.html>) weiterhelfen können. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen