Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren

Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind.

1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand

2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff

3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen

Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4]

Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten.

Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr!

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310
[2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216%3A125D
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Informa…
An Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173156]
Datum
2. Januar 2020 17:47
An
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind. 1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand 2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff 3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4] Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten. Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr! [1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310 [2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216%3A125D [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/ [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173156
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren…
An Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350 Details
Von
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Betreff
AW: Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173156]
Datum
4. Februar 2020 07:19
An
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren“ vom 02.01.2020 (#173156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173156

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Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
AW: Anfrage zu versorgten Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173156] Sehr geehrteAntragsteller/in gern be…
Von
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Betreff
AW: Anfrage zu versorgten Impfschäden in den letzten drei Jahren [#173156]
Datum
5. Februar 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage für die Jahre 2017, 2018 und 2019. 1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach § 61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand Rentenberechtigte Beschädigte mit GdS 25 - 40 mit GdS 50 - 100 2017 (Stichtag 31.12.2017) 32 135 2018 (Stichtag 31.12.2018) 32 132 2019 (Stichtag 31.12.2019) 33 128 Daten zu Ursachen und Impfstoffen werden statistisch nicht erfasst. Der Versorgungsaufwand ist im Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes abgebildet, vom Einzelfall und der Schwere der Schädigung abhängig und steigt in der Regel mit dem GdS. 2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff Daten zu Ursachen und Impfstoffen im Zusammenhang mit nicht anerkannten Fällen werden statistisch nicht erfasst. 3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen