Verständigungen auf Maßnahmen, Erklärung vom 15. Dezember 2023, Nachfrage und Antwort von Stefanie Drese auf Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen"

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums (Aufarbeitung Corona): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind."

Bitte übersende Sie mir, wer alles an Ihrer Aufarbeitung beteiligt ist/war. (Vollständige Liste mit Namen, Funktion/Firma und Fachkompetenz)
Wie haben Sie Interessenskonflikte ausgeschlossen?
Auf welcher Datengrundlage haben Sie Maßnahmen entschieden/definiert?
Bitte übersenden sie mir alle von Ihnen definierten Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagmement.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Verständigungen auf Maßnahmen, Erklärung vom 15. Dezember 2023, Nachfrage und Antwort von Stefanie Drese auf Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen" [#295246]
Datum
20. Dezember 2023 08:59
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums (Aufarbeitung Corona): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind." Bitte übersende Sie mir, wer alles an Ihrer Aufarbeitung beteiligt ist/war. (Vollständige Liste mit Namen, Funktion/Firma und Fachkompetenz) Wie haben Sie Interessenskonflikte ausgeschlossen? Auf welcher Datengrundlage haben Sie Maßnahmen entschieden/definiert? Bitte übersenden sie mir alle von Ihnen definierten Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagmement. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 295246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295246/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Doris Schröder
Verständigungen auf Maßnahmen, Erklärung vom 15. Dezember 2023, Nachfrage und Antwort von Stefanie Drese auf Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen" [#295246]
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Doris Schröder
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Verständigungen auf Maßnahmen, Erklärung vom 15. Dezember 2023, Nachfrage und Antwort von Stefanie Drese auf Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen" [#295246]
Datum
23. Dezember 2023 20:51
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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 Sehr geehrte Frau Schröder, wie von Ihnen erbeten erhalten Sie an…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024
Datum
18. Januar 2024 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, wie von Ihnen erbeten erhalten Sie anbei den Zwischenbescheid auf Ihren Antrag per E-Mail. Das Original wird Ihnen per Einschreiben zugestellt. Im Anhang befindet sich zudem der beantragte Bericht der Landesregierung. Der Bericht steht auch auf https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Frist vom 26.01.2024 für eine eventuelle Rückmeldung Ihrerseits. Beste Grüße
Doris Schröder
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246] Sehr << Anrede >> in Ihrem Schreiben in…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246]
Datum
18. Januar 2024 19:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrem Schreiben informieren Sie mich darüber, dass Sie ein Drittbeteiligungsverfahren eröffnen möchten. Dies in Bezug auf meine Frage nach den Beteiligten, die von Frau Drese erwähnt wurden. Meine Anfrage war hierzu: "Bitte übersende Sie mir, wer alles an Ihrer Aufarbeitung beteiligt ist/war. (Vollständige Liste mit Namen, Funktion/Firma und Fachkompetenz) Wie haben Sie Interessenskonflikte ausgeschlossen?" Eine Drittbeteiligung hätten Sie mir unverzüglich anzeigen müssen, nicht kurz vor Ende der Frist von einem Monat. "Unter Hinweis auf diese Rechtsfolge ist der Antragsteller unverzüglich nach Antragstellung über die Beteiligung eines Dritten schriftlich zu informieren." Quelle: https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf Zudem stellt sich für mich die Frage, ob Sie mit Dritten tatsächlich Ministerialmitarbeiter meinen. Ich denke bei Drittbeteiligten eher an externe Berater oder Experten. Und selbst die sind sogar auf Bundesebene als Expertenrat öffentlich bekannt. Interne Ministerialmitarbeiter sind für mich keine Drittbeteiligten. "...Demnach dürfen Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telefonnummer von Dritten abgegeben werden, die ihren externen Sachverstand in ein Verwaltungsverfahren eingebracht haben. Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden intransparent arbeiten dürfen, wenn Sie sich dritten Personen bedienen... ...Der zweite Fall, in dem personenbezogene Daten ohne Weiteres herausgegeben werden können, findet sich in § 5 Abs. 4 IFG. Diese Vorschrift besagt, dass bestimmte Daten über Sachbearbeitende (es handelt sich um solche, die überwiegend in den Briefköpfen von Behörden genannt werden) nicht aus Datenschutzgründen zurückgehalten werden müssen." Quelle: https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/ablehnungen/5-schutz-personenbezogener-daten-details-und-tipps-2/ Jedenfalls stimme ich einer Gebühr, wie Sie sie veranschlagen, für eine Auflistung nicht zu. Meiner Meinung nach ist eine Drittbeteiligung hier auch gar nicht angebracht. Ich werde auch noch einmal den Datenschützer M-V um Vermittlung bitten. Sie schreiben: "Ich kann nur die von den Koordinierungsstellen gebündelten Anregungen einsehen." Wenn Sie diese vorliegen haben, übersenden Sie mir diese gern. Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten (einfache Anfrage). Meine anderen Fragen haben Sie zwar "positiv" beschieden, mir die Informationen aber nicht übergeben. So fragte ich: "Auf welcher Datengrundlage haben Sie Maßnahmen entschieden/definiert? Bitte übersenden sie mir alle von Ihnen definierten Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagmement." Meine Informationsfreiheitsanfrage entsprach dem Wortlaut, den Frau Drese in obiger Befragung benutzte. Sie verweisen jedoch auf einen "Bericht", der ohne Erstellungsdatum, ohne Autor/Ersteller und Impressum auch frei im Internet herunter zu laden ist. Ein derartiges Schreiben ohne Impressum verstößt sogar gegen das gültige Presserecht. Frau Drese ist Juristin. Ich gehe also davon aus, dass ihr sehr bewusst ist, was sie gesagt und gemeint hat. Sie sprach von definierten Maßnahmen. Im Bericht geht es um Empfehlungen. Also ist es wohl nicht der Bericht, nach dem ich fragte. Ich fragte nach der Datenlage. Die wäre Grundlage für eine evidenzbasierte, wissenschaftliche Auswertung. Da mit den vorherigen Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt wurden, mit neuen von Frau Drese und anderen definierten Maßnahmen wieder Grundrechte eingeschränkt werden könnten, ist es an dem Gesetz- und Verordnungsgeber anhand von Evidenz nachzuweisen, dass die Maßnahmen wirksam, notwendig und verhältnismäßig sind. In auf von Ihnen verwiesenem Bericht finden sich nur unbelegte Äußerungen und Behauptungen ohne Quellenangaben. Ich bitte Sie also, mir meine Informationsfreiheitsanfrage ordnungsgemäß zu beantworten. Falls Sie keine Evidenz für die einzelnen definierten Maßnahmen in einem zukünftigen Krisenmanagement haben, teilen Sie mir auch das bitte mit. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 295246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295246/
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verständigungen auf Maßnahmen, Erklärung vom 15. Dezember 2023, Nachfrage und Antwort von Stefanie Drese auf Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen"“ [#295246]
Datum
18. Januar 2024 19:23
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295246/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Hier mein Schreiben, weclhes dem Ministerium vorliegt und in welchem ich dies erkläre: "Sehr geehrter Herr Dr. Langer, in Ihrem Schreiben informieren Sie mich darüber, dass Sie ein Drittbeteiligungsverfahren eröffnen möchten. Dies in Bezug auf meine Frage nach den Beteiligten, die von Frau Drese erwähnt wurden. Meine Anfrage war hierzu: "Bitte übersende Sie mir, wer alles an Ihrer Aufarbeitung beteiligt ist/war. (Vollständige Liste mit Namen, Funktion/Firma und Fachkompetenz) Wie haben Sie Interessenskonflikte ausgeschlossen?" Eine Drittbeteiligung hätten Sie mir unverzüglich anzeigen müssen, nicht kurz vor Ende der Frist von einem Monat. "Unter Hinweis auf diese Rechtsfolge ist der Antragsteller unverzüglich nach Antragstellung über die Beteiligung eines Dritten schriftlich zu informieren." Quelle: https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf Zudem stellt sich für mich die Frage, ob Sie mit Dritten tatsächlich Ministerialmitarbeiter meinen. Ich denke bei Drittbeteiligten eher an externe Berater oder Experten. Und selbst die sind sogar auf Bundesebene als Expertenrat öffentlich bekannt. Interne Ministerialmitarbeiter sind für mich keine Drittbeteiligten. "...Demnach dürfen Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telefonnummer von Dritten abgegeben werden, die ihren externen Sachverstand in ein Verwaltungsverfahren eingebracht haben. Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden intransparent arbeiten dürfen, wenn Sie sich dritten Personen bedienen... ...Der zweite Fall, in dem personenbezogene Daten ohne Weiteres herausgegeben werden können, findet sich in § 5 Abs. 4 IFG. Diese Vorschrift besagt, dass bestimmte Daten über Sachbearbeitende (es handelt sich um solche, die überwiegend in den Briefköpfen von Behörden genannt werden) nicht aus Datenschutzgründen zurückgehalten werden müssen." Quelle: https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/ablehnungen/5-schutz-personenbezogener-daten-details-und-tipps-2/ Jedenfalls stimme ich einer Gebühr, wie Sie sie veranschlagen, für eine Auflistung nicht zu. Meiner Meinung nach ist eine Drittbeteiligung hier auch gar nicht angebracht. Ich werde auch noch einmal den Datenschützer M-V um Vermittlung bitten. Sie schreiben: "Ich kann nur die von den Koordinierungsstellen gebündelten Anregungen einsehen." Wenn Sie diese vorliegen haben, übersenden Sie mir diese gern. Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten (einfache Anfrage). Meine anderen Fragen haben Sie zwar "positiv" beschieden, mir die Informationen aber nicht übergeben. So fragte ich: "Auf welcher Datengrundlage haben Sie Maßnahmen entschieden/definiert? Bitte übersenden sie mir alle von Ihnen definierten Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagmement." Meine Informationsfreiheitsanfrage entsprach dem Wortlaut, den Frau Drese in obiger Befragung benutzte. Sie verweisen jedoch auf einen "Bericht", der ohne Erstellungsdatum, ohne Autor/Ersteller und Impressum auch frei im Internet herunter zu laden ist. Ein derartiges Schreiben ohne Impressum verstößt sogar gegen das gültige Presserecht. Frau Drese ist Juristin. Ich gehe also davon aus, dass ihr sehr bewusst ist, was sie gesagt und gemeint hat. Sie sprach von definierten Maßnahmen. Im Bericht geht es um Empfehlungen. Also ist es wohl nicht der Bericht, nach dem ich fragte. Ich fragte nach der Datenlage. Die wäre Grundlage für eine evidenzbasierte, wissenschaftliche Auswertung. Da mit den vorherigen Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt wurden, mit neuen von Frau Drese und anderen definierten Maßnahmen wieder Grundrechte eingeschränkt werden könnten, ist es an dem Gesetz- und Verordnungsgeber anhand von Evidenz nachzuweisen, dass die Maßnahmen wirksam, notwendig und verhältnismäßig sind. In auf von Ihnen verwiesenem Bericht finden sich nur unbelegte Äußerungen und Behauptungen ohne Quellenangaben...." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Die Frist für die IFG M-V Anfrage ohne Drittbeteiligung läuft in 2 Tagen ab. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 295246.pdf - 2023-12-23_1-fax.pdf - 2024-01-18_1-24-01ifgdorisschrder.pdf - 2024-01-18_1-berichtderlandesregierung.pdf Anfragenr: 295246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295246/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246] Sehr geehrte Frau Schröder, Gern teile ich Ihnen mi…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246]
Datum
22. Januar 2024 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, Gern teile ich Ihnen mit, dass wir kein anderes als das übersandte Dokument haben. Zu der Frage, ob und welche Personennamen zu übermitteln sind, teile ich Ihre Rechtsmeinung nicht. Das Kürzel IFG wird mehrfach verwendet. Es gibt ein Informationsgesetz des Bundes, dass ausweislich § 1 Abs.1 nur für Bundesbehörden gilt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/IFG.pdf Die Bundesländer haben eigene Informationsfreiheitsgesetze und in Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V). Sie finden es hier: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InfFrGMVV2P14/part/X Bei einem Vergleich der beiden Informationsfreiheitsgesetze wird ersichtlich, dass es bzgl. der Preisgabe von Namen der Mitarbeitenden erhebliche Unterschiede gibt. Da für uns das Landesgesetz (also IFG M-V) gilt, dürfen wir diese Namen nicht ungefragt an den Informationssuchenden herausgeben, müssen also Drittbeteiligungen durchführen. Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie der Erhebung der Gebühr für die Erstellung der Liste der Mitwirkenden Landesbediensteten nicht zustimmen. Nach § 4 S. 3 der Informationskostenverordnung - IFGKostVO M-V gilt: „Nimmt der Antragsteller daraufhin seinen Antrag zurück oder verfolgt ihn sonst nicht weiter, sind keine Gebühren zu erheben.“ https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InfFrGKostVMV2008V2P1/part/X Ich verstehe Ihre Aussagen dahingehend, dass die Liste nun nicht erstellt werden soll. Damit entstehen dann auch keine Aufwendungen bzw. Kosten für Sie. Der Vermittlung durch den Landesbeauftragten Informationsfreiheit und Datenschutz sehen wir entgegen. Beste Grüße
Doris Schröder
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246]
Sehr << Anrede >> ja, sehen wir der Ver…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V / Frist: 26.01.2024 [#295246]
Datum
23. Januar 2024 11:50
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja, sehen wir der Vermittlung des Datenschutzes entgegen. In der Zwischenzeit können Sie mir die Ihnen weiteren diesbezüglichen vorliegenden Unterlagen zusenden. Sie schrieben: "Ich kann nur die von den Koordinierungsstellen gebündelten Anregungen einsehen." Außerdem erwarte ich nach wie vor die Übersendung der "definierten Maßnahmen", die Frau Drese erklärt hat: "...... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben...." In dem veröffentlichten Bericht ohne Verursacher, Datum und Impressum, ist lediglich von Empfehlungen zu lesen, die auch recht allgemein gehalten sind. Definierte Maßnahmen sind darin nicht zu finden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Frist, um eine Informationsfreiheitsanfrage zu beantworten, bereits überschritten haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach IFG M-V vom 02.01.2024 Nachdem meinem IFG M-V Antrag mit dem ersten Schreiben (Zwischenbescheid) m…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach IFG M-V vom 02.01.2024
Datum
30. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nachdem meinem IFG M-V Antrag mit dem ersten Schreiben (Zwischenbescheid) mit Antragseingang vom 20.12.2023 per Email (und Fax) teilweise stattgegeben wurde, heißt es nun, dass selbst ein Fax nicht als Antragszugang akzeptiert wird. Laut IFG M-V nur handschriftlich unterschrieben (Brief) oder persönlich erscheinend, damit ein Mitarbeiter den Antrag vor Ort aufnehmen kann. Außerdem erklärt man, dass man außer dem Bericht keine weitere Datengrundlage hätte, die definierten Maßnahmen in dem besagten Bericht stünden. Auch weist man wieder auf Gebühren hin und ansonsten lehnt man den Antrag nun ab.
Doris Schröder
Ihr Bescheid, eingenangen am 03.02.2024 [#295246]
Sehr << Anrede >> Wundern Sie sich noch über Ihre f…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Ihr Bescheid, eingenangen am 03.02.2024 [#295246]
Datum
3. Februar 2024 12:20
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Wundern Sie sich noch über Ihre fehlende Glaubwürdigkeit in einem Großteil der Bevölkerung? In Ihrem ersten Bescheid (Zwischenbescheid) vom 18.01.2024 geben Sie meinem "Antrag nach IFG M-V vom 20.12.2023" teilweise statt: "1. Ihrem Antrag wird in dem Umfang teilweise stattgegeben, dass Sie als Anlage zu diesem Schreiben den Bericht der Landesregierung „Lehren und Empfehlungen aus der Corona — Pandemie“ erhalten." Davon abgesehen, dass öffentlich zugängliche Informationen nicht unter das IFG M-V fallen, schreiben Sie: "Der per E-Mail eingegangene Antrag vom 20.12.2023 ist unzulässig. Gemäß & 10 Absatz 2 Satz 2 IFG M-V ist ein Antrag auf Informationszugang schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde zu stellen. Eine E-Mail und ein Fax erfüllen dabei nicht das Erfordernis eines schriftlichen Antrages. Die Schriftform ist in & 126 BGB allgemeingültig definiert. Es bedarf daher einer eigenhändigen Namensunterschrift für einen wirksamen Antrag." Haben Sie also vorher mit der teilweisen Bescheidung meines Antrages vom 20.12.2023 gegen geltendes Recht verstoßen? Haben andere Behörden und Ministerien in M-V dann auch gegen geltende Gesetze verstoßen, als sie mir meine Anträge aufgrund von Email und Fax beschieden? Gibt es Konsequenzen? Dass die Landesregierung M-V auch gegen Fragerechte von Abgeordneten verstößt, hat sogar dass Landesverfassungsgericht in Greifswald festgestellt: https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/gericht-landesregierung-mv-verletzt-fragerechte-von-abgeordneten-PEOSWHSYZRC45AG4Q5ZDLXJQ4U.html Warum sollten Sie uns Bürger besser behandeln? Ich weiß, dass sind rhetorische Fragen. Sehr unwahrscheinlich, dass Sie darauf antworten werden, denn diese Fragen habe ich ja nicht per IFG M-V persönlich oder per Brief und schon gar nicht in meiner Anfrage an sie formuliert. Welche Frage ich jedoch in meinem Antrag vom 20.12.2023 nachweislich formuliert habe, war folgende: "Auf welcher Datengrundlage haben Sie Maßnahmen entschieden/definiert?" Dazu schreiben Sie: "Soweit Sie in Ihrer E-Mail vom 26.01.2024 Einsicht in die gebündelten Anregungen aus den Koordinierungsstellen verlangen, so ist dies nicht von Ihrem schriftlich am 02.01.2024 gestellten Antrag umfasst. Eine Anforderung per E-Mail, auch wenn sie in einem laufenden IFG-Verfahren gestellt wird, erfüllt nicht die Schriftform und ist daher unzulässig. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch die Anforderung dieser Dokumente durch unser Haus einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand erfordern würde, der ebenfalls keine einfache Anfrage darstellt und daher Kosten von mehr als 200 Euro auslösen würde." Diese Frage war von Anfang an Teil meiner Anfrage vom 20.12.2023. Und was die jetzt von Ihnen in Aussicht gestellten Kosten (Gebühren) betrifft, mit der Begründung, Sie müssten die Dokumente erst anfordern - in Ihrem Zwischenbescheid vom 18.01.2024 schreiben Sie dazu: "Der genannte Bericht wurde unter der Federführung der Ministerin initiiert und ein erster Entwurf wurde allen Ministerien über die in jedem Ministerium vorhandenen Koordinierungsstellen mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Auf dem gleichen Weg kamen die Anregungen und Änderungsvorschläge wieder zum federführenden Ministerium zurück (Anmerk. Frau Dreses Ministerium), wo die zahlreichen Anregungen in den Bericht aufgenommen wurden.(...) Ich kann nur die von den Koordinierungsstellen gebündelten Anregungen einsehen." Wenn das die Datengrundlagen für den Bericht sind, habe ich danach in meinem Antrag gefragt. Also, bitte übersenden Sie mir diese als einfache Anfrage - per Email - ohne Gebühren und Kosten und gern geschwärzt, wenn es um Namen Dritter geht. Seien Sie verhältnismäßig. Ich habe genügend Beispiele dafür, was einfache Anfragen mit Schwärzungen personenbezogener Daten, ohne Gebühren, also Kosten betrifft. Gebühren bin ich dafür nicht bereit zu zahlen. Sie schreiben, dass es keine weiteren Datengrundlagen und definierte Maßnahmen, als die, die es im veröffentlichten Bericht gibt (Erfahrungen und Handlungsempfehlungen). Ich verstehe Sie so, dass Sie keinerlei wissenschaftliche Datengrundlage haben. Keine Evidenz. Keine echte Evaluierung der Maßnahmen, ob wohl Sie mit diesen so großen Schaden angerichtet haben. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder

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Doris Schröder
Ihr Bescheid, eingenangen am 03.02.2024 [#295246]
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Via
Fax
Betreff
Ihr Bescheid, eingenangen am 03.02.2024 [#295246]
Datum
3. Februar 2024 12:23
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,3 KB