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Vertrag mit Ladenetz/smartlab über den Betrieb der e-Mobilitäts Ladesäulen in Thüringen (Ladeinfrastrukturstrategie)

- Welche Rolle spielt die Landesregierung, das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz oder andere öffentliche Institutionen innerhalb dieses Projektes?

- Welche und wie viele Fördermittel wurden hierfür bislang verwendet?

- Welche Betreiber (kommunale Stadtwerke, aber auch privatwirtschaftliche Anbieter) waren und sind an diesem Projekt beteiligt?

- Unterlagen aus dem der (rechtliche) Ablauf der Ausschreibung zum thüringenweiten Betrieb und das e-Roaming für Ladesäulen für die e-Mobilitäts hervorgeht.

- Was waren die Kriterien die zur Auswahl von Ladenetz/smartlab führten?

- Den Text des Rahmenvertrages zwischen smartlab und dem Betreiberkonsortium, sowie ein Beispiel eines Vertrages zwischen smartlab und einem kommunalen Betreiber (z.B. Stadtwerke Erfurt/Jena).

- Inwiefern ist eine solche Monopolförderung ("Für geförderte Ladeinfrastruktur ist die Roaming-Fähigkeit für das in Thüringen etablierte
Zugangs- und Bezahlsysteme zu gewährleisten" https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/energie/mobil/merkblatt_2017.pdf) durch die Landesregierung bzw. das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit Landes-, Bundes- und Europarecht vereinbar?

- Welche Alternativen werden kommunalen Betreibern angeboten die u.a. aus technischen Gründen die smartlab-Lösung nicht nutzen möchten oder können?

- Freie (im Sinne der Open Definition) und weiternutzbare (im Sinne des IWG) Offene Daten (im Sinne des neuen Open Data Gesetzes des Bundes) zu den Standorten der Ladesäulen in Thüringen gibt es bislang nur auf Grund der Ladesäulenverordnung von der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/ladesaeulenkarte). Hier fehlen allerdings einige Ladesäulenbetreiber bzw. viele für den e-Mobilisten wichtige Informationen zu den Ladesäulen. Auch werden hierüber keine Echtzeit-Informationen zu den Ladesäulen veröffentlicht. Wie und wann werden diese Informationen z.B. auf einer landesweiten Informationsseite und via API zum Themenkomplex "e-Mobilität in Thüringen" verfügbar sein (vgl. Ladeinfrastrukturstrategie S.14)?

- Wann werden die angesprochenen (Echtzeit-)Informationen zu den Ladesäulen auch über den Mobilitäts Daten Marktplatz (http://www.mdm-portal.de) bzw. die mCloud des BMVIs abrufbar sein?

- Welche Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit liegt bzgl. der noch fehlenden Informationsfreiheitsaspekte in der Ladeinfrastrukturstrategie vor?

- Wann werden auch (Echtzeit-)Informationen zu den Parkplätzen der jeweiligen Ladesäulen als Open Data verfügbar sein (vgl. Ladeinfrastrukturstrategie S.23)?

- Wie geht das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit den Problemen des Datenschutzes bei der Nutzung von Ladekarten, Lade-Apps oder „Plug and Charge“ um? Wie mit den Datenschutzproblemen der verwendeten IKT-Protokolle (OCPP, OCHP, ...)? Wie ist hierzu die Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

- Wann werden auch (Echtzeit-)Informationen zu der jeweiligen Herkunft bzw. Art des geladenen Stroms (EE, Solar, Wind, Wasser, Braunkohle, Steinkohle, Atom) verfügbar sein? Hierbei bezieht sich der Echtzeit-Aspekt auf die physikalische Herkunft des Stromes und nicht auf virtuelle Marktmodelle.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welche…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Ladenetz/smartlab über den Betrieb der e-Mobilitäts Ladesäulen in Thüringen (Ladeinfrastrukturstrategie) [#21737]
Datum
6. Juni 2017 15:11
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Rolle spielt die Landesregierung, das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz oder andere öffentliche Institutionen innerhalb dieses Projektes? - Welche und wie viele Fördermittel wurden hierfür bislang verwendet? - Welche Betreiber (kommunale Stadtwerke, aber auch privatwirtschaftliche Anbieter) waren und sind an diesem Projekt beteiligt? - Unterlagen aus dem der (rechtliche) Ablauf der Ausschreibung zum thüringenweiten Betrieb und das e-Roaming für Ladesäulen für die e-Mobilitäts hervorgeht. - Was waren die Kriterien die zur Auswahl von Ladenetz/smartlab führten? - Den Text des Rahmenvertrages zwischen smartlab und dem Betreiberkonsortium, sowie ein Beispiel eines Vertrages zwischen smartlab und einem kommunalen Betreiber (z.B. Stadtwerke Erfurt/Jena). - Inwiefern ist eine solche Monopolförderung ("Für geförderte Ladeinfrastruktur ist die Roaming-Fähigkeit für das in Thüringen etablierte Zugangs- und Bezahlsysteme zu gewährleisten" https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/energie/mobil/merkblatt_2017.pdf) durch die Landesregierung bzw. das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit Landes-, Bundes- und Europarecht vereinbar? - Welche Alternativen werden kommunalen Betreibern angeboten die u.a. aus technischen Gründen die smartlab-Lösung nicht nutzen möchten oder können? - Freie (im Sinne der Open Definition) und weiternutzbare (im Sinne des IWG) Offene Daten (im Sinne des neuen Open Data Gesetzes des Bundes) zu den Standorten der Ladesäulen in Thüringen gibt es bislang nur auf Grund der Ladesäulenverordnung von der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/ladesaeulenkarte). Hier fehlen allerdings einige Ladesäulenbetreiber bzw. viele für den e-Mobilisten wichtige Informationen zu den Ladesäulen. Auch werden hierüber keine Echtzeit-Informationen zu den Ladesäulen veröffentlicht. Wie und wann werden diese Informationen z.B. auf einer landesweiten Informationsseite und via API zum Themenkomplex "e-Mobilität in Thüringen" verfügbar sein (vgl. Ladeinfrastrukturstrategie S.14)? - Wann werden die angesprochenen (Echtzeit-)Informationen zu den Ladesäulen auch über den Mobilitäts Daten Marktplatz (http://www.mdm-portal.de) bzw. die mCloud des BMVIs abrufbar sein? - Welche Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit liegt bzgl. der noch fehlenden Informationsfreiheitsaspekte in der Ladeinfrastrukturstrategie vor? - Wann werden auch (Echtzeit-)Informationen zu den Parkplätzen der jeweiligen Ladesäulen als Open Data verfügbar sein (vgl. Ladeinfrastrukturstrategie S.23)? - Wie geht das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit den Problemen des Datenschutzes bei der Nutzung von Ladekarten, Lade-Apps oder „Plug and Charge“ um? Wie mit den Datenschutzproblemen der verwendeten IKT-Protokolle (OCPP, OCHP, ...)? Wie ist hierzu die Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? - Wann werden auch (Echtzeit-)Informationen zu der jeweiligen Herkunft bzw. Art des geladenen Stroms (EE, Solar, Wind, Wasser, Braunkohle, Steinkohle, Atom) verfügbar sein? Hierbei bezieht sich der Echtzeit-Aspekt auf die physikalische Herkunft des Stromes und nicht auf virtuelle Marktmodelle.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Ladenetz/smartlab über den Betrieb…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit Ladenetz/smartlab über den Betrieb der e-Mobilitäts Ladesäulen in Thüringen (Ladeinfrastrukturstrategie) [#21737]
Datum
1. August 2017 09:27
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Ladenetz/smartlab über den Betrieb der e-Mobilitäts Ladesäulen in Thüringen (Ladeinfrastrukturstrategie)“ vom 06.06.2017 (#21737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>