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Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg


1) Bitte stellen Sie mir den Lieferauftrag an die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung, vorzugweise über das Hamburger Transparenzportal <transparenz.hamburg.de>.

Allgemeine Rahmendaten zur Ausschreibung dieses Auftrags und zur Zuschlagserteilung am 15. Juni 2015 finden sich im Deutschen Ausschreibungsportal. <http://ausschreibungen-deutschland.de... Jedoch bleiben wesentliche Fragen darin offen.

Soweit nicht der gesamte Vertrag veröffentlicht wird interessiert mich insbesondere,
a) wie die anderen öffentlichen Auftraggeber gemäß I.4) der Auschreibung den 7 Losen zuzuordnen sind
b) wieviele Abnahmestellen auf jeden der Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil
c) der aktuelle Arbeitspreis im Standardlastprofil
d) die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber

2) Zum Vergabeverfahren bitte ich um Auskunft über
a) die Kriterien für die Definition "Ökostrom", d.h. welche Bedingungen mußten Bieter erfüllen?
b) die vollständige Liste der Bieter.

3) Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber.

Begründung: In Hamburg gilt Klimaschutz als Querschnittsaufgabe, die nicht allein bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt ist. Die wenigsten öffentlichen Einrichtungen werden ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht. Ein besonders günstiger Strombezug über den Poolvertrag behindert jede Initiative zur Eigenerzeugung oder Einsparung von Energie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche von jeder öffentlichen Einrichtung zu beachten sind. Über den Poolvertrag werden knapp 3% des gesamten Hamburger Stromverbrauchs gehandelt, ca. 350 GWh pro Jahr. Die Stadt übt daher mit diesem Vertrag eine erhebliche Konsumentenmacht aus. Daraus ergibt sich ein öffentliches Interesse an der konkreten Ausgestaltung des Vertrags.

Speziell zu 3): Im Bereich der Kulturhäuser werden etwa die Motte und die Fabrik in Ottensen, die Zinnschmelze in Barmbek, die Honigfabrik und das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, die Kulturfabrik in Billstedt, das Sasel Haus und das Freizeitzentrum in Schnelsen beliefert. Dagegen werden der Bramfelder Kulturladen Brakula, das Bürgerhaus Hartzloh in Barmbek-Nord, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus Gefionstraße Altona oder das Bürgerhaus in Lokstedt, sicher noch etliche weitere Stadtteilkulturzentren und Jugendhäuser nicht über diesen Vertrag beliefert. Wieso?

Gleiches läßt sich für den Bereich der Museen durchdeklinieren. Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Völkerkundemuseum, Archäologisches Museum Harburg sind dabei aber wie steht es etwa mit dem Jenisch Haus? Welche Teilnahmebedingungen gelten?

Die Finanzbehörde der Stadt Hamburg war ausschreibende Stelle. Daher habe ich diese Anfrage zunächst an die Finanzbehörde gestellt. Frau Philippi, die in der Finanzbehörde zuständig ist verweist mich jedoch auf die Behörde für Umwelt und Energie als federführende Behörde. Sie habe ja nur bei der Ausschreibung untertstützt. Inhaltlich sei sie nicht zuständig. Ein Rückverweis an die Finanzbehörde würde ich daher als Ergebnis dieser Anfrage nicht akzeptieren. Finden Sie Details der vorausgegangen Anfrage unter <https://fragdenstaat.de/a/13752>.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    224,35 Euro
  • 3 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
3. Februar 2016 10:52
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Bitte stellen Sie mir den Lieferauftrag an die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung, vorzugweise über das Hamburger Transparenzportal <transparenz.hamburg.de>. Allgemeine Rahmendaten zur Ausschreibung dieses Auftrags und zur Zuschlagserteilung am 15. Juni 2015 finden sich im Deutschen Ausschreibungsportal. <http://ausschreibungen-deutschland.de... Jedoch bleiben wesentliche Fragen darin offen. Soweit nicht der gesamte Vertrag veröffentlicht wird interessiert mich insbesondere, a) wie die anderen öffentlichen Auftraggeber gemäß I.4) der Auschreibung den 7 Losen zuzuordnen sind b) wieviele Abnahmestellen auf jeden der Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil c) der aktuelle Arbeitspreis im Standardlastprofil d) die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber 2) Zum Vergabeverfahren bitte ich um Auskunft über a) die Kriterien für die Definition "Ökostrom", d.h. welche Bedingungen mußten Bieter erfüllen? b) die vollständige Liste der Bieter. 3) Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber. Begründung: In Hamburg gilt Klimaschutz als Querschnittsaufgabe, die nicht allein bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt ist. Die wenigsten öffentlichen Einrichtungen werden ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht. Ein besonders günstiger Strombezug über den Poolvertrag behindert jede Initiative zur Eigenerzeugung oder Einsparung von Energie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche von jeder öffentlichen Einrichtung zu beachten sind. Über den Poolvertrag werden knapp 3% des gesamten Hamburger Stromverbrauchs gehandelt, ca. 350 GWh pro Jahr. Die Stadt übt daher mit diesem Vertrag eine erhebliche Konsumentenmacht aus. Daraus ergibt sich ein öffentliches Interesse an der konkreten Ausgestaltung des Vertrags. Speziell zu 3): Im Bereich der Kulturhäuser werden etwa die Motte und die Fabrik in Ottensen, die Zinnschmelze in Barmbek, die Honigfabrik und das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, die Kulturfabrik in Billstedt, das Sasel Haus und das Freizeitzentrum in Schnelsen beliefert. Dagegen werden der Bramfelder Kulturladen Brakula, das Bürgerhaus Hartzloh in Barmbek-Nord, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus Gefionstraße Altona oder das Bürgerhaus in Lokstedt, sicher noch etliche weitere Stadtteilkulturzentren und Jugendhäuser nicht über diesen Vertrag beliefert. Wieso? Gleiches läßt sich für den Bereich der Museen durchdeklinieren. Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Völkerkundemuseum, Archäologisches Museum Harburg sind dabei aber wie steht es etwa mit dem Jenisch Haus? Welche Teilnahmebedingungen gelten? Die Finanzbehörde der Stadt Hamburg war ausschreibende Stelle. Daher habe ich diese Anfrage zunächst an die Finanzbehörde gestellt. Frau Philippi, die in der Finanzbehörde zuständig ist verweist mich jedoch auf die Behörde für Umwelt und Energie als federführende Behörde. Sie habe ja nur bei der Ausschreibung untertstützt. Inhaltlich sei sie nicht zuständig. Ein Rückverweis an die Finanzbehörde würde ich daher als Ergebnis dieser Anfrage nicht akzeptieren. Finden Sie Details der vorausgegangen Anfrage unter <https://fragdenstaat.de/a/13752>.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
3. Februar 2016 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, in Ihrem Antrag vom 03.02.2016 baten Sie uns unter Punkt 1), Ihnen den Lieferauftrag…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
23. Februar 2016 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, in Ihrem Antrag vom 03.02.2016 baten Sie uns unter Punkt 1), Ihnen den Lieferauftrag für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg an die Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es vorab einiger Erläuterungen und Klärungen: Der Lieferauftrag an die Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH ist im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) durch die Zuschlagserteilung aufgrund des von der Firma abgegebenen Angebots erteilt worden. Ein expliziter formeller Lieferauftrag wird in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht erteilt, weil der Vertrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit der Zuschlagserteilung automatisch zustande kommt. Die einzelnen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die allen Bietern im Rahmen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens zugänglich gemacht werden. Das Angebot der Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH ist aus vergaberechtlichen Gründen vertraulich zu behandeln (§ 17 Abs. 3 EG VOL/A), sodass wir ihnen ausschließlich die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung stellen können. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten u.a. Daten der an der Ausschreibung beteiligten anderen öffentlichen Auftraggeber. Im vorliegenden Fall sind dies juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts (z.B. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Bundesbehörden, Unternehmen, Stiftungen und Vereine). Vor einer etwaigen Veröffentlichung der Daten dieser Drittbetroffenen sind wir gehalten, diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sofern eine dieser juristischen Personen ihren Geheimhaltungswillen bekundet und die übrigen Kriterien des Ausnahmetatbestandes nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) gegeben sind, dürfen wir diese Daten nicht veröffentlichen. Die abschließende Prüfung des Sachverhalts muss noch erfolgen. Die von Ihnen unter Punkt 1) a) und b) gewünschte Information, wie die anderen öffentlichen Auftraggeber den Losen konkret zuzuordnen sind und wie viele Abnahmestellen auf jeden der anderen öffentlichen Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil, liegt uns nicht als Einzelinformation vor. In Los 1 der Ausschreibung sind sämtliche Standardlastprofil-Entnahmestellen gebündelt (Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und andere Auftraggeber). In den Losen 2 bis 7 sind jeweils Entnahmestellen mit Lastgangmessung gebündelt, die Zuordnung sowohl der FHH-Entnahmestellen als auch der Entnahmestellen der anderen Auftraggeber zu diesen Losen erfolgte im Wesentlichen anhand des Lastgangverhaltens der jeweiligen Entnahmestelle. Für die von Ihnen gewünschte Information ist daher unsererseits zunächst eine Zusammenstellung erforderlich. Die anderen Auftraggeber haben uns die von Ihnen jeweils prognostizierte Strommenge im Rahmen einer Bevollmächtigung für die Strombeschaffung mitgeteilt. Für die von Ihnen unter Punkt 1) d) gewünschte Übersicht über die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber ist daher ebenfalls zunächst eine Zusammenstellung erforderlich. Der von Ihnen unter Punkt 1) c) zu benennende Arbeitspreis im Standardlastprofil ist Bestandteil des Angebots der Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH und unterliegt damit ebenfalls der Vertraulichkeit gem. § 17 Abs. 3 EG VOL/A. Gleiches gilt für die unter Punkt 2) b) gewünschte vollständige Liste der Bieter, die einen Bestandteil der Dokumentation über die Angebotsöffnung darstellt. Für den mit den oben genannten Tätigkeiten verbundenen Prüfungsaufwand sowie für den genannten Vorbereitungsaufwand sind gem. der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) je nach Aufwand Gebühren bis zu 500 Euro zzgl. ggf. anfallender Auslagen zu erheben. Ferner ist davon auszugehen, dass sich hierdurch die Auskunftsfrist von 1 auf 2 Monate verlängert. Der genaue Gebührensatz lässt sich erst nach Abschluss des Verfahrens der Anhörung der rd. 60 betroffenen juristischen Personen, nach Abschluss der Prüfung der Kriterien hinsichtlich des Ausnahmetatbestandes (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 HmbTG) sowie nach der oben angeführten Zusammenstellung der Informationen ermitteln. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie die genannten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Sofern Sie die Erteilung der Auskünfte wünschen, bitten wir Sie ferner um die Mitteilung Ihrer vollständigen zustellfähigen postalischen Anschrift zur späteren Zustellung des erforderlichen Gebührenbescheids. Soweit Sie Ihren Antrag zurücknehmen, fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, verstehe ich richtig, daß es zwei Pakete mit Informationen gibt: Die Ausschreibun…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
23. Februar 2016 14:32
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, verstehe ich richtig, daß es zwei Pakete mit Informationen gibt: Die Ausschreibungsunterlagen, zu deren Herausgabe noch die Zustimmung der sonstigen Beteiligten aussteht, die sie mir aber im positiven Fall in Kürze kostenlos zukommen lassen können und alle übrigen angefragten Aufstellungen, die bisher in dieser Form nicht existieren und erst kostenpflichtig in einer Größenordnung von 500 Euro zzgl. Auslagen von Ihnen speziell für mich erstellt werden müßten? Wenn dies so ist, so möchte ich meine Anfrage vorläufig auf die Ausschreibungsunterlagen beschränken, insoweit die übrigen Beteiligten der Herausgabe zustimmen. Nach Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen könnte ich dann beurteilen, ob die übrigen Aufstellungen für mein Anliegen tatsächlich erforderlich sind. Aus dem Stand heraus bin ich nicht in der Lage, 500 Euro zzg. weiterer Auslagen aufzubringen und muß daher vorläufig auf die Erstellung der gewünschten Aufstellungen verzichten. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, um die Zustimmung der an der Ausschreibung beteiligten anderen öffentlichen Auftraggeb…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
24. Februar 2016 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, um die Zustimmung der an der Ausschreibung beteiligten anderen öffentlichen Auftraggeber für eine etwaige Veröffentlichung ihrer in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Daten zu erlangen, ist diesen unsererseits Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dazu ist die Durchführung eines Anhörungsverfahrens notwendig, in welchem jede der rd. 60 betroffenen juristischen Personen darauf hinzuweisen ist, dass ein Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vorliegt. Das Anhörungsverfahren dient dazu, die Drittbetroffenen über den Sachverhalt aufzuklären, um deren Rechte zu wahren. In den dazu notwendigen schriftlichen Mitteilungen an jede der genannten Personen werden diese ferner gebeten, eine Stellungnahme an uns zurückzusenden. Hierzu ist den Angehörten eine angemessene Frist einzuräumen. Sofern Rückfragen seitens der Angehörten an uns gerichtet werden, sind diese zu beantworten. Ausbleibende Stellungnahmen der Angehörten sind ggf. anzufordern. In den bei uns eingegangenen Stellungnahmen muss zweifelsfrei und vollständig zum Ausdruck kommen, welche Informationen der jeweilige Drittbetroffene geheim halten will. Weiterhin ist der Geheimhaltungswille von den Angefragten zu begründen. Bleiben unsererseits Fragen hinsichtlich des Geheimhaltungswillens eines Angehörten offen, sind diese ggf. zu klären. Nach dem vollständigen Eingang der Stellungnahmen ist eine Auswertung durchzuführen. Sofern eine der juristischen Personen ihren Geheimhaltungswillen bekundet und die übrigen Kriterien des Ausnahmetatbestandes nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) gegeben sind, dürfen wir diese Informationen nicht veröffentlichen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Wird im Ergebnis festgestellt, dass das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen berechtigt ist, sind die geheimhaltungsbedürftigen Passagen der Ausschreibungsunterlagen vor einer Offenlegung bzw. Weitergabe unkenntlich zu machen. Aufgrund des mit der oben beschriebenen Anhörung verbundenen Verwaltungsaufwandes sind gem. der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) Gebühren bis zu 500 Euro zzgl. ggf. anfallender Auslagen zu erheben. Die Herausgabe der Ausschreibungsunterlagen kann somit nicht kostenfrei erfolgen. Ferner ist davon auszugehen, dass sich hierdurch die Auskunftsfrist von 1 auf 2 Monate verlängert. Die maximal mögliche Gebühr von 500 Euro stellt die Obergrenze des Gebührenrahmens für das Zugänglichmachen von Informationen mit besonderem Prüfungsaufwand nach Maßgabe der im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) Nr. 45 festgelegten Gebührentatbestände dar. Der besondere Prüfaufwand ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass die Prüfung des Auskunftsersuchens deutlich zeitaufwendiger ist als gewöhnlich. Der konkret zu erhebende Gebührensatz ist abhängig von dem sich tatsächlich ergebenden Aufwand und lässt sich deshalb erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ermitteln. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie die Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Soweit Sie Ihren Antrag zurücknehmen, fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nun begonnen, Spenden für die geforderte Gebühr zu sammeln. Ich bitte um …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
2. März 2016 11:48
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nun begonnen, Spenden für die geforderte Gebühr zu sammeln. Ich bitte um Geduld, bis ich den Betrag aufbringen kann. Meine Postanschrift teile ich mit, sobald ich sicher bin, daß ich den Betrag zusammen bekomme. Dazu melde ich mich wieder. Der Verlängerung der Auskunftsfrist auf zwei Monate plus der durch mich verursachten Verzögerungen von bisher bereits einer Woche stimme ich ausdrücklich zu. Sie schreiben "500 Euro zuzüglich Auslagen". Bitte geben Sie mir eine Obergrenze für diese Auslagen an, da ich dies beim Sammeln von Spenden berücksichtigen muß. Könnten Sie z.B. zusagen "600 Euro inklusive Auslagen"? Erfolgt die Aushändigung der Unterlagen in elektronischer Form als durchsuchbares (volltextindiziertes) PDF? Werden die Unterlagen auf dem Transparenzportal veröffentlicht? Mit welchem Umfang ist ungefähr zu rechnen? Bitte Angabe z.B. unter 100 Seiten Din A4, bis 200, 500 oder 1.000 Seiten. Bin ich in der Weitergabe der Unterlagen in irgendeiner Form, z.B. durch Urheberrechte beschränkt? Je nach Umfang der Unterlagen werde ich diese gemeinsam mit anderen durcharbeiten müssen. Auch werde ich ggf. fachlichen Rat hinzu ziehen müssen. Für die Einwerbung von Spenden ist ebenfalls entscheidend, daß mit dem Material unbeschränkt weiter gearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, Zusatzfrage: Wird auf Gebühren und Auslagen Umsatzsteuer erhoben? Mit freundliche…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: AW: AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
2. März 2016 12:04
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Zusatzfrage: Wird auf Gebühren und Auslagen Umsatzsteuer erhoben? Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, zur Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Bezüglich Ihres Antrags sind ggf.…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#14980]
Datum
9. März 2016 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, zur Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Bezüglich Ihres Antrags sind ggf. Auslagen für die Herstellung von Kopien auf Datenträgern sowie Entgelte für Postleistungen über 2,50 Euro im Einzelfall zu erheben, sofern die Unterlagen nicht durch den Versand per E-Mail zugestellt werden können, weil die Dateigröße der E-Mail die bei der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegte Obergrenze von 20 MB überschreitet. Nach vorläufiger Einschätzung ist der ggf. zu erwartende Betrag für Auslagen nicht größer als 50,00 Euro. Es ist vorgesehen, Ihnen die Unterlagen in elektronischer Form als durchsuchbares PDF zur Verfügung zu stellen. Das Dokument enthält aus softwaretechnischen Gründen keinen eingebetteten Index. Eine Veröffentlichung des Vertrags über Vollstrombezug für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg nach Maßgabe des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Informationsregister (Transparenzportal) ist nicht vorgesehen, weil die dazu notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer E-Mail vom 21.01.2016. Die Ausschreibungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen: - Vergabebedingungen - Leistungsbeschreibung - Anlage A1 Eigenerklärung Stromqualität - Anlage 1 Liste der Einbezogenen Institutionen - Anlage 2 Liste der Abnahmestellen - Anlage 3 Erklärung zu zertifiziertem Ökostrom - Anlage 4 Formblatt Preisstellung - Anlage 5 Datenübergabe - Anlage 6 Summenlastgänge Lose 2 bis 7 - Anlage Einzellastgänge Los 2 - Anlage Einzellastgänge Los 3 - Anlage Einzellastgänge Los 4 - Anlage Einzellastgänge Los 5 - Anlage Einzellastgänge Los 6 - Anlage Einzellastgänge Los 7 - Bieterinformation Nr. 1 - Bieterinformation Nr. 2 Hinweis zu den Anlagen mit den Lastgängen: Bei allen Strom-Entnahmestellen mit Lastgangmessung wird der Verbrauch je Messperiode (bei Strom-Entnahmestellen ¼-Stunde) gemessen und durch die Zeit geteilt. Im Ergebnis wird für jede einzelne Entnahmestelle ein verrechneter Leistungsmittelwert pro ¼-Stunde erfasst. Bei den hier vorliegenden Lastgängen handelt es sich um sogenannte Jahreslastgänge. Die Lastgänge stellen die Leistungsanforderung der Entnahmestellen über den Zeitraum von 365 Tagen dar (96 Messwerte/Tag; rd. 2990 Messwerte/Monat; rd. 35000 Messwerte/Jahr). Der Umfang der Unterlagen einschließlich aller zugehörigen Anlagen beläuft sich auf mehrere tausend Seiten. Es sind sowohl das A4- als auch das A3-Format enthalten. Auf Gebühren und Auslagen wird keine Umsatzsteuer erhoben. Bzgl. der Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen sind Sie grds. frei, sofern höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. Ausschreibungsunterlagen genießen wegen mangelnder Schöpfungshöhe in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz, dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und wird bzgl. einzelner Unterlagen ggf. noch genauer zu prüfen sein. Im weiteren gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag vorerst nicht aufrecht erhalten. Wir werden die Bearbeitung aber unverzüglich wieder aufnehmen, wenn Sie uns eine entsprechende Mitteilung machen. Die Monatsfrist beginnt dann neu zu laufen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980]
Datum
10. März 2016 06:11
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/14980 Zu der genannten Anfrage habe ich eine Verfahrensfrage. Die Behörde hat als Gebühr für die Bearbeitung die Obergrenze von 500 Euro zzgl. Auslagen festgesetzt. Gegen die Höhe habe ich nichts einzuwenden, sie erscheint mir angemessen. Ich kann sie aber nicht selber aufbringen und sammle daher gegenwärtig Spenden. Das kann zwei, drei Wochen dauern. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden, wenn die Frist neu zu laufen beginnt, sobald ich die Kostenzusage geben kann. Was ich jedoch keinesfalls will ist, daß ggf. Umfang der zu liefernden Unterlagen oder Format der Ablieferung neu verhandelt werden müssen, wenn ich die laufende Anfrage schließe und in einigen Wochen eine neue Anfrage gleichen Inhalts starte. Wie ist das richtige Vorgehen? Halte ich die laufende Anfrage offen und verleihe meiner Zustimmung zur Fristverlängerung klar Ausdruck? Oder schlägt das für die Behörde auf die Statistik, ist daher unfair und ich soll daher die Anfrage lieber schließen und in ein paar Wochen eine neue Anfrage mit demselben Inhalt starten? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Danke und schöne Grüße, Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Völker, wir haben Ihre Eingabe erhalten und inzwischen Rücksprache mit der Transparenzstelle d…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG)
Datum
15. März 2016 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, wir haben Ihre Eingabe erhalten und inzwischen Rücksprache mit der Transparenzstelle der BUE und dem zuständigen Sachbearbeiter gehalten. Das Ergebnis ist, dass Sie sich über die aufgeworfenen Fragen keine Sorgen machen müssen. Die BUE wird Ihre Anfrage solange nicht weiter bearbeiten bis Sie sich melden und mitteilen, dass Sie genügend Spenden eingenommen haben oder den Antrag zurückziehen. Sie müssen bei FragdenStaat.de nichts veranlassen, da diese Einstellungen nicht Gegenstand einer Auswertung sind. Wie dies verwaltungsintern gehandhabt wird (Fristen, Frage der Rücknahme oder des Ruhens des Verfahrens) braucht Sie nicht zu beschäftigen. Es ist aber zu loben, dass Sie sich Sorgen um die Bearbeitungsdauer-Statistik der BUE machen. Ein solches Einfühlungsvermögen ist nicht bei allen Antragstellern vorhanden. Der Umfang der Herausgabepflicht ergibt sich aus dem Gesetz. Die BUE hat Ihnen bislang keinen bindenden Zusagen gemacht von denen sie zurücktreten könnte. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn Sie die Anfrage bei FragdenStaat.de offen ließen. Ich habe in den Gesprächen mit der BUE nicht erkennen können, dass die bisherigen Aussagen bei einem ruhenden Verfahren zurückgezogen werden sollten. Sollte sich abzeichnen, dass Sie nicht genügend Spenden einnehmen können und den Antrag deshalb nicht wieder aufnehmen werden, wäre es entgegenkommend, wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen der BUE darüber in Kenntnis setzten. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich wieder an uns wenden. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass Fragen zur materiellen Herausgabepflicht vorläufig nicht geprüft werden, bis geklärt ist, ob der Antrag aufrechterhalten wird. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie die Bearbeitung der Anfrage wieder auf. Ich bin erfreut, berich…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
31. März 2016 15:25
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie die Bearbeitung der Anfrage wieder auf. Ich bin erfreut, berichten zu können, daß ich einen großen Teil der erforderlichen Gebühr als Spenden mobilisieren konnte. Daher sehe ich mich jetzt in der Lage, mein Einverständnis zur Zahlung der von Ihnen genannten Gebühr von 500 Euro zuzüglich Auslagen von geschätzt circa 50 Euro zu erteilen. Unabhängig davon, daß ich persönlich gebührenpflichtig bin, bitte ich Sie darum zu prüfen, ob der Gebührenbescheid an den Verein gerichtet werden kann, als dessen Mitglied ich diese Anfrage gestellt habe. Die Anschrift des Vereins teile ich in privater Nachricht mit. Sie haben angekündigt, daß für die Bearbeitung der Anfrage angesichts des Umfangs mit zwei Monaten zu rechnen ist. Diese Frist würde beginnend heute nach meiner Auffassung bis zum 1. Juni 2016 dauern. Bitte betrachten Sie dies als neues Zieldatum. Mit freundlichen Grüßen, Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, da Sie den Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
11. April 2016 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, da Sie den Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in Ihrem Namen gestellt haben und demzufolge unsererseits momentan als Gebührenschuldner anzusehen sind, ist eine Gebührenerhebung gegenüber dem Verein in dieser Konstellation nicht möglich. Sollen die Gebühren gegenüber dem Verein erhoben werden, muss der Verein – ordentlich vertreten – einen entsprechenden Antrag stellen und Sie gleichzeitig Ihren Antrag zurücknehmen, um eine doppelte Gebührenschuld zu vermeiden. Zusätzliche Kosten entstehen hieraus nicht. Der Antrag muss durch den Verein nicht erneut im vollen Wortlaut gestellt werden. Es genügt, wenn sich der Verein auf Ihren Antrag bezieht. Alle bisherigen Mitteilungen bzw. Angaben unsererseits behalten ihre Gültigkeit. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit Antragstellung durch den Verein neu zu laufen. Wir bitten um kurze Mitteilung, ob Sie bzw. der Verein Hamburger Energietisch e.V. diesen Verfahrensweg eingeschlagen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den pragmatischen Verfahrensvorschlag. Wir haben diesen Vorschlag …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
19. April 2016 15:08
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den pragmatischen Verfahrensvorschlag. Wir haben diesen Vorschlag bei unserem letzten Vereinstreffen abgewogen und uns dafür entschieden, daß der Antrag unter meinem Namen weiter laufen soll. Daher bleibt dieser Antrag mit mir als Antragsteller unverändert bestehen und läuft weiter; er wird nicht geschlossen und der Verein stellt den Antrag nicht unter Bezugnahme auf diesen Antrag neu. Schönen Dank und schöne Grüße, Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ihr Auskunftsersuchen nach HmbTG zum Vertrag über Vollstrombezug…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach HmbTG zum Vertrag über Vollstrombezug…
Datum
1. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, anliegend erhalten Sie die gewünschten Ausschreibungsunterlagen. Die PDF-Datei enthält…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
1. Juni 2016 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, anliegend erhalten Sie die gewünschten Ausschreibungsunterlagen. Die PDF-Datei enthält folgende Unterlagen: - Vergabebedingungen - Leistungsbeschreibung - Anlage 1 Liste der Einbezogenen Institutionen - Anlage A1 Eigenerklärung Stromqualität - Anlage 3 Erklärung zu zertifiziertem Ökostrom - Anlage 4 Formblatt Preisstellung - Anlage 5 Datenübergabe - Bieterinformation Nr. 1 - Bieterinformation Nr. 2 Korrekturzyklus und Bieterfragen Die Anlagen - Anlage 2 Liste der Abnahmestellen - Anlage 6 Summenlastgänge Lose 2 bis 7 - Anlage Preisblätter - Anlage Einzellastgang Los 5 Universitäten - Anlage Einzellastgänge Los 2 - Anlage Einzellastgänge Los 3 - Anlage Einzellastgänge Los 4 - Anlage Einzellastgänge Los 5 - Anlage Einzellastgänge Los 6 - Anlage Einzellastgänge Los 7 wurden den Bietern im Rahmen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens ausschließlich als Excel-Dateien zur Verfügung gestellt. Da wir diese Dateien aufgrund der z.T. erheblichen Dateigrößen (bis zu 50 MB) nicht per E-Mail versenden können (Überschreitung der bei der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Obergrenze für Dateigrößen von E-Mails), erfolgt die Zustellung auf einem Datenträger per Post an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Das Anhörungsverfahren der an der Ausschreibung beteiligten anderen öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich einer etwaigen Veröffentlichung ihrer in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Daten hat ergeben, dass einige geheimhaltungsbedürftige Passagen vor einer Offenlegung bzw. Weitergabe unkenntlich gemacht werden müssen. Davon betroffen sind die Anlage 2 Liste der Abnahmestellen sowie die Anlage Einzellastgänge Los 2. Die unkenntlich gemachten Passagen sind in blauer Farbe markiert. Der Lieferauftrag an die Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH ist im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) durch die Zuschlagserteilung aufgrund des von der Firma abgegebenen Angebots erteilt worden. Da der Liefervertrag im vorliegenden Fall nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit der Zuschlagserteilung automatisch zustande kommt, ist das Angebot Vertragsbestandteil. Die einzelnen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Das Angebot wurde in Papierform eingereicht. Die daraus erzeugte PDF-Datei enthält die Bilder der eingescannten Seiten. In dieser Datei sind somit keine Textzeichen vorhanden. Die Datei ist auf dem oben genannten Datenträger enthalten. Die in dem abgegebenen Angebot enthaltenen Preise stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH gem. § 7 Abs. 1 HmbTG dar. Wir sind deshalb gehalten, diese Daten vor einer Offenlegung bzw. Weitergabe unkenntlich zu machen. Die unkenntlich gemachten Stellen in den Preisblättern sind ebenfalls in blauer Farbe markiert. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Die angekündigte Daten-…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
6. Juni 2016 14:16
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Die angekündigte Daten-CD habe ich am Freitag erhalten. Ich habe mit der Durchsicht der Daten begonnen und bin beeindruckt von der überraschenden Detailtiefe, die sich insbesondere aus der Nachlieferung im Rahmen der 2. Bieterrunde ergibt. Da meine Fragen überwiegend beantwortet wurden, betrachte ich die Bearbeitung in jedem Fall als fristgerecht. Gleichwohl möchte ich vor Abschluss noch einmal durchgehen, inwieweit meine Teilfragen hiermit vollständig beantwortet sind. In Ihren Antworten vom 23. und 24.2. schreiben Sie in Bezug auf die anderen öffentlichen Auftraggeber: Vor einer etwaigen Veröffentlichung der Daten dieser Drittbetroffenen sind wir gehalten, diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (…) Weiterhin ist der Geheimhaltungswille von den Angefragten zu begründen. Von diesem Einspruchsrecht hat erfreulicherweise offenbar lediglich die dataport AöR Gebrauch gemacht. Wie hat dataport den Anspruch auf Geheimhaltung begründet? Antworten auf meine Fragen 1a), b) und d) sind mittelbar aus der Tabelle Anlage 2, Abnahmestellen abzuleiten. Daher sehe ich sie als beantwortet. Frage 1c) wurde nachvollziehbar mit Verweis auf Geschäftsgeheimnis nicht beantwortet. Die Antwort zu Frage 2a) ist im Leistungsverzeichnis unter Punkt 3.2 detailliert dargelegt. Die Antwort auf Frage 2b) wurde leider - ebenfalls nachvollziehbar - abgelehnt mit Verweis auf VOL/A-EG §17, Absatz 3, der dazu eindeutig festlegt: Die Angebote und ihre Anlagen sowie die Dokumentation über die Angebotsöffnung sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln. Meine dritte und letzte Frage lautete: Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber. Hierzu konnte ich bisher nichts finden. Vielleicht muß ich genauer erklären, was ich meine: Welche Bedingungen gelten für die Teilnahme der Einbezogenen Institutionen über die Erteilung einer Vollmacht zur Strombeschaffung hinaus? Aus den Unterlagen geht hervor, daß es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Wie ist dies genau definiert? So finden sich unterschiedliche Rechtsformen wie GmbH und AöR. Ist ein mehrheitlicher oder vollständiger Besitz der HGV das Zugangskriterium (würde auf einige Bundesbehörden nicht zutreffen)? Prüfen Sie die Teilnahmeberechtigung auf Antrag der einbezogenen Institutionen oder fordern Sie ihrerseits die betreffenden Institution zur Teilnahme auf? Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, seit meiner Antwort vom 6. Juni habe ich mich intensiv mit der Tabelle in Anlage 2…
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Christian Völker
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AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
16. Juni 2016 12:27
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit meiner Antwort vom 6. Juni habe ich mich intensiv mit der Tabelle in Anlage 2 befasst, um meine Frage 1d) und in Folge davon auch 1a) und b) zu beantworten. Dazu war es zunächst erforderlich, sämtliche Abnahmestellen auf Basis der Rechnungsadressen den 57 einbezogenen Institutionen oder der Stadt zuzuordnen. Diese Zuordnung erwies sich teilweise als schwierig. Es gab Institutionen wie Volksheim e.V., Kita Rahlstedt, Produktionsschule Horn oder Olympiastützpunkt Dulsberg, die offenbar seit dem 28. April 2015 neu hinzu gekommen sind. Die Abnahmestelle mit dem größten Verbrauch, die hinzu gekommen ist, ist die Stiftung Centralbibliothek für Blinde. Die Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften, auch als Weltwirtschaftsinstitut bekannt ist dagegen in der Tabelle nicht mehr als einbezogene Insitution gekennzeichnet, sondern der Stadt zugeordnet. Die Pinneberger Verkehrsgesellschaft ist offenbar der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG zuzurechnen, auch bei der Sprinkenhof AG bzw. Sprinkenhof GmbH waren mehrere Töchter unklar gekennzeichnet. Ich bin zu dem Schluß gekommen, daß sich derartige Details nicht mehr vernünftig auf dem Wege weiterer Rückfragen klären lassen werden. Damit schließe ich hiermit meine erste Frage samt Teilfragen endgültig. Die zweite Frage hatte ich bereits mit meiner Antwort vom 6. Juni geschlossen. Auch auf Beantwortung meiner Frage zur Begründung der Geheimhaltung durch dataport AöR verzichte ich, nachdem ich mit einer Kennerin der rechtlichen Materie dazu Rücksprache gehalten habe. Unbeantwortet bleibt damit lediglich wie auch schon am 6. Juni genauer erläutert meine dritte Frage zu den Zugangsbedingungen für die einbezogenen Institutionen. Eventuell erfolgt die Erteilung der Vollmacht dieser Institutionen mit einem Formular, dessen Veröffentlichung meine Frage beantworten könnte. Bitte äußern Sie sich dazu noch einmal, sodaß meine Anfrage alsbald geschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrter Herr Völker, anliegend senden wir Ihnen das gewünschte Formular für die Erteilung der Vollmacht d…
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
20. Juni 2016 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, anliegend senden wir Ihnen das gewünschte Formular für die Erteilung der Vollmacht der einbezogenen Institutionen. Die Vollmacht dient dazu, einen Nachweis der Handlungsberechtigung gegenüber den Bietern bzw. dem Vertragspartner zur Stromlieferung vorweisen zu können. Die Zugangsbedingungen der einbezogenen Institutionen sind nicht Inhalt der Vollmacht. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Frage danach, welche Bedingungen für die Teilnahme der einbezogenen Institutionen über die Erteilung einer Vollmacht zur Strombeschaffung hinaus gelten, nicht dem HmbTG unterfällt. Der Auskunftsanspruch nach dem HmbTG richtet sich auf die Herausgabe vorhandener Informationen, ein allgemeines Fragerecht wird durch das HmbTG nicht begründet. Vorhandene Informationen sind gem. § 2 Abs. 1 HmbTG alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die Teilnahme der einbezogenen Institutionen am Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Stromversorgung der FHH erfolgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Aufzeichnungen der FHH, die die Bedingungen für die Teilnahme der einbezogenen Institutionen darstellen, liegen nicht vor. Wir bitten Sie um eine kurze Rückmeldung, ob wir Ihren Antrag hiermit als geschlossen betrachten dürfen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Bereitstellung des Formulars. Ihre Antwort verstehe ich so, daß jew…
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Christian Völker
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AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg" [#14980] (D3/2016/19-IFG) [#14980]
Datum
20. Juni 2016 14:56
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Bereitstellung des Formulars. Ihre Antwort verstehe ich so, daß jeweils im Einzelfall entschieden wird, ob eine Institution teilnehmen kann. Dies ist natürlich unbefriedigend, da so die Kriterien nicht nachvollziehbar sind. Und es stellt sich in der Folge natürlich die Frage, ob in der Vergangenheit bereits Institutionen die Teilnahme verweigert wurde. Ich verstehe aber auch, daß sich das Auskunftsbegehren an dieser Stelle erschöpft hat. Bitte betrachten Sie daher diese Anfrage als abgeschlossen. Ich danke nochmals für die umfängliche Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 14980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gebührenbescheid
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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Gebührenbescheid
Datum
27. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen