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Verwaltungsvorschrift, Richtlinien für Verkehrsunfallaufnahme, Tätigkeitsberichte und Sitzungsprotokolle der Unfallkommission

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

wir, der Changing Cities e.V., vertreten durch << Adresse entfernt >> (Vollmacht wird auf Wunsch nachgereicht), bitten um Übersendung nachfolgend bezeichneter Dokumente:

1. Verwaltungsvorschrift bzw. Geschäftsordnung der Unfallkommission, die seit dem 12. August 2022 in Kraft ist,

2. „Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme“, gem. III.1 VwV-Uko[2017],

3. „Tätigkeitsbericht“, gem. V.4.(2) VwV-Uko[2017], und zwar der Kalenderjahre 2018–2022,

4. Sitzungsprotokolle der Unfallkommission, ab Nr. 131 (sowie Nr. 104 und 110)

Letztere waren in den Antworten zu
https://fragdenstaat.de/a/265261
und
https://fragdenstaat.de/a/263048
nicht enthalten

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    16. Oktober 2023
  • Frist
    22. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, wir, der Changing Cities e.V., vertreten d…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
Verwaltungsvorschrift, Richtlinien für Verkehrsunfallaufnahme, Tätigkeitsberichte und Sitzungsprotokolle der Unfallkommission [#290265]
Datum
16. Oktober 2023 09:18
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, wir, der Changing Cities e.V., vertreten durch << Adresse entfernt >> (Vollmacht wird auf Wunsch nachgereicht), bitten um Übersendung nachfolgend bezeichneter Dokumente: 1. Verwaltungsvorschrift bzw. Geschäftsordnung der Unfallkommission, die seit dem 12. August 2022 in Kraft ist, 2. „Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme“, gem. III.1 VwV-Uko[2017], 3. „Tätigkeitsbericht“, gem. V.4.(2) VwV-Uko[2017], und zwar der Kalenderjahre 2018–2022, 4. Sitzungsprotokolle der Unfallkommission, ab Nr. 131 (sowie Nr. 104 und 110) Letztere waren in den Antworten zu https://fragdenstaat.de/a/265261 und https://fragdenstaat.de/a/263048 nicht enthalten Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 290265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290265/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christian Roux << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift, Richtlinien für Verkehrsunfallaufnahme, Tät…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift, Richtlinien für Verkehrsunfallaufnahme, Tätigkeitsberichte und Sitzungsprotokolle der Unfallkommission [#290265]
Datum
2. Februar 2024 16:58
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift, Richtlinien für Verkehrsunfallaufnahme, Tätigkeitsberichte und Sitzungsprotokolle der Unfallkommission“ vom 16.10.2023 (#290265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ / Ihr Zeichen 290265 Sehr geehrter Her…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ / Ihr Zeichen 290265
Datum
17. April 2024 14:46
Status
Sehr geehrter Herr Roux, mit Mail vom 16.10.2023 baten sie um Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Übersendung der gewünschten Dokumente würde in Ihrem Fall als PDF- Datei per Mail erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die Kosten der Aktenauskunft betragen 25,00 Euro. Bitte teilen Sie mir mit, ob die kostenpflichtige Übersendung der Unterlagen zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) weiter gewünscht wird. Mit freundlichen Grüßen
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ / Ihr Zeichen 290265 [#290265] Seh…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ / Ihr Zeichen 290265 [#290265]
Datum
17. April 2024 15:04
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-vollmacht-christian-roux.pdf
247,5 KB
Sehr << Anrede >> die Anfrage stelle ich im Namen von Changing Cities e.V. Für gewöhnlich sind unsere Anfrage zum Thema rund um Verkehr gebührenbefreit. Im Anhang finden Sie meine Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - ifg-vollmacht-christian-roux.pdf Anfragenr: 290265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290265/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ Ihr Zeichen 290265 Sehr geehrter H…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 16.10.2023/ Ihr Zeichen 290265
Datum
18. April 2024 11:03
Status
Sehr geehrter Herr Roux, die Kosten der Aktenauskunft richten sich nach dem Arbeitsaufwand der Amtshandlung. In Ihrem Fall erhöht sich der Arbeitsaufwand erheblich durch das Schwärzen von Teilen der Sitzungsprotokolle. Bitte teilen Sie mir mit, ob die gebührenpflichtige Aktenauskunft weiter gewünscht wird. Mit freundlichen Grüßen