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Verwendung der Ökosteuer

Anfrage an: Umweltbundesamt

nachdem nun intensiv die Einführung einer CO2 Steuer diskutiert wird, würde mich interessieren, wofür denn die Ökosteuer, die im Jahr 1999 eingeführt wurde und mittlerweile 17,5 Milliarden Euro ausmacht, verwendet wird. Weiterhin würde es mich interessieren, ob denn auch darüber nachgedacht wird, die maritime Schifffahrt und den Luftverkehr mit in die CO2 Steuer Debatte einzubeziehen, oder ob man hier wieder Ausnahmen machen möchte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen
Hans Reitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachdem nun…
An Umweltbundesamt Details
Von
Hans Reitz
Betreff
Verwendung der Ökosteuer [#158500]
Datum
15. Juli 2019 10:06
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem nun intensiv die Einführung einer CO2 Steuer diskutiert wird, würde mich interessieren, wofür denn die Ökosteuer, die im Jahr 1999 eingeführt wurde und mittlerweile 17,5 Milliarden Euro ausmacht, verwendet wird. Weiterhin würde es mich interessieren, ob denn auch darüber nachgedacht wird, die maritime Schifffahrt und den Luftverkehr mit in die CO2 Steuer Debatte einzubeziehen, oder ob man hier wieder Ausnahmen machen möchte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Reitz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans Reitz
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Reitz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Verw…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Verwendung der Ökosteuer [#158500]
Datum
15. Juli 2019 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reitz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Verwendung der Ökosteuer" sowie zur möglichen Einbeziehung des Schiffs- und Flugverkehrs bei den Vorschlägen zur CO2-Besteuerung, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Reitz, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 15.Juli 2019, die uns über das Internetpor…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Verwendung der Ökosteuer [#158500]
Datum
8. August 2019 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reitz, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 15.Juli 2019, die uns über das Internetportal „fragdenstaat.de“ erreichte. Ihre beiden Fragen zur Ökosteuer beantworten wir nachfolgend. Verwendung der Ökosteuer: Die Einnahmen aus der Ökologischen Steuerreform dienen dazu, die Zuschüsse zur Rentenversicherung zu erhöhen. Dies führt zu niedrigeren Rentenbeiträgen und höheren Renten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat das Aufkommen aus der Ökosteuer und seine Verwendung detailliert dargestellt. Eine Übersicht geben Abbildung 1 und Tabelle 1 in folgendem Artikel https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.617687.de Betrachtung maritime Schifffahrt und Luftverkehr: Es gibt Überlegungen, die maritime Schifffahrt und den Luftverkehr mit einer CO2-Steuer zu belegen, jedoch sind die Aussichten gering, dass sich dies kurz- und mittelfristig auf globaler oder europäischer Ebene politisch umsetzen lässt. Zumindest der innereuropäische Luftverkehr nimmt bereits seit 2012 am Europäischen Emissionshandel teil, wodurch er einer, wenn auch zu geringen, CO2-Bepreisung unterliegt. Auf nationaler Ebene gibt es Handlungsspielraum für den Gesetzgeber, allerdings ist die Wirksamkeit begrenzt. In Betracht kommt zum Beispiel, die Kerosinsteuerbefreiung für den inländischen Luftverkehr zu beseitigen. Auf diese Weise ergibt sich ein impliziter CO2-Preis für Kerosin. Durch bilaterale Abkommen mit anderen EU-Staaten zur Kerosinbesteuerung, könnte Kerosin auch im Rahmen grenzüberschreitender Flüge zwischen diesen Staaten besteuert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die bereits bestehende Luftverkehrsteuer weiterzuentwickeln mit dem Ziel, die Anreize für den Umwelt-/Klimaschutz zu erhöhen. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen