Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung

Nach Jahren geordnete Auflistung der Beträge, die die LMK seit 1995 aufgrund §40 Rundfunkstaatsvertrag erhalten hat. Wie wurde das Geld im Einzelnen verwendet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Jahren …
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356]
Datum
14. April 2015 10:36
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Jahren geordnete Auflistung der Beträge, die die LMK seit 1995 aufgrund §40 Rundfunkstaatsvertrag erhalten hat. Wie wurde das Geld im Einzelnen verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte den Eingang ihrer u.g. Anfrage bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-P…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356] - Ihre Anfrage
Datum
21. April 2015 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte den Eingang ihrer u.g. Anfrage bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz darf ich hiermit bestätigen. Ihre Anfrage bezieht sich auf detaillierte Informationen, die über 20 Jahre zurückreichen. Derzeit wird bei der LMK geprüft, welche Daten diesbezüglich (noch) vorliegen und in welcher Form dies jeweils der Fall ist. Erst nach Prüfung der Datenlage wird eine Entscheidung darüber möglich sein, in welcher Form Ihnen die Informationen zugänglich gemacht werden können und ob Ihre Anfrage als "einfach" i.S.d. § 13 LIFG qualifiziert werden kann. Vor dem Hintergrund des Umfangs Ihrer Anfrage bitte ich Sie auch schon jetzt um Verständnis, wenn eine umfassende Beantwortung ggf. einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als die in § 5 Abs. 4 LIFG benannte Monatsfrist. Über den Fortgang der Bearbeitung Ihres Anliegens werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Die nachgefragten Angaben zum Jahr 2013 finden Sie einstweilen unter http://www.lmk-online.de/fileadmin/webdateien/Jahresbericht_LMK/LMK_GB_2013_web.pdf im Jahresbericht 2013 der LMK auf S. 51ff. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre vorläufige Antwort. Bzgl. des Jahresberichts von 2013 e…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356] - Ihre Anfrage [#9356]
Datum
21. April 2015 17:07
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre vorläufige Antwort. Bzgl. des Jahresberichts von 2013 ergeben sich schon jetzt weitere Fragen. Der Anteil der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz an den Rundfunkgebühren lag 2013 demnach bei 7.156.000,00 €. Grundsätzlich würde mich freuen,wenn auch angegeben wird wie es jeweils in den einzelnen Jahren zu der Berechnung dieses Anteils gekommen ist. Ich gehe davon aus, dass die Grundlage dafür die in Rheinland-Pfalz eingenommen Rundfunkgebühren sind. Wieviel Haushalte, Unternehmen bzw. nun Rundfunktteilnehmer zahlen wieviel Rundfunkgebühren? Sollten Sie für die Eränzung dieser Daten nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diesen Teil der Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten, entsprechen ergänzen zu lassen und mich darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte, die Höhe der der LMK zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestimmt der Rundfunkfinanzierungstaatsve…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356] - Ihre Anfrage [#9356]
Datum
23. April 2015 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, die Höhe der der LMK zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestimmt der Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag. Berechnet und zugewiesen werden diese Finanzmittel durch die zuständige Landesrundfunkanstalt (vergl. § 11 RFinStV). Dies ist für Rheinland-Pfalz der SWR, der Ihre allgemeinen Fragen zum Gebührenaufkommen beantworten können sollte. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Arbeitsaufkommens bei der LMK und des Umfangs Ihrer „restlichen“ Anfrage bitte ich Sie, sich selbst an den SWR zu wenden. Ansprüche nach dem LIFG beziehen sich auf bei einer Behörde vorhandene Informationen und schließen die Informationsbeschaffung bei anderen Stellen nicht ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der SWR istexplizit vom IFG ausgenommen (v…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356] - Ihre Anfrage [#9356]
Datum
23. April 2015 11:18
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der SWR istexplizit vom IFG ausgenommen (vgl. §2 Abs. 5: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2bcf/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=437E690F5307971A1CCF4EEDE3598642.jpc4?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=21&numberofresults=57&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-InfFrGRPpP2). Deshalb habe ich mich direkt an die Staatskanzlei RLP wegen meiner Ergängzungsfrage gewendet: https://fragdenstaat.de/a/9499 Ich bitte aus bestimmten Gründen um Verständnis für meine Nachfrage auch wenn diese etwas Aufwand verursacht. Wird der Offene Kanal in Rheinland-Pfalz auch durch die Rundfunkgebühren finanziert? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte, anbei finden Sie die Bilanzen der LMK (früher: Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter LPR)…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung [#9356] - Ihre Anfrage [#9356]
Datum
8. Mai 2015 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, anbei finden Sie die Bilanzen der LMK (früher: Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter LPR) jeweils nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 1995-2012. Ich hoffe, Ihrem Informationsinteresse hiermit entsprochen zu haben. Zu Ihrer Nachfrage bezüglich der Finanzierung der OKs darf ich auf § 31 Abs. 4 S. 1 LMG verweisen. Hiernach fördert die LMK den Aufbau, den technischen Betrieb, die Digitalisierung und die personelle Unterstützung Offener Kanäle nach Maßgabe ihres Haushalts. Für diese Auskunftserteilung wird von einer Gebührenerhebung nach § 13 LIFG abgesehen. Sollten Sie detailliertere Informationen wünschen, wäre nicht mehr von einer "einfachen Auskunft" i.S.d. LIFG auszugehen und dementsprechend Kosten zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung" [#9356]
Datum
9. Mai 2015 12:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9356 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde in Teilen zu unrecht abgelehnt, weil es nicht einsichtig ist, warum die Behörde Gebühren dafür verlangt, dass sie auflistet, was sie mit den eingenommenen Rundfunkgebühren gemacht hat. Dies gilt besonders für einen kürzeren zurückliegenden Zeitraum meiner Ansicht nach von zumindest den letzten 5 Jahren. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch ein…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung" [#9356]
Datum
16. Mai 2015 17:15
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung" vom 14.04.2015 (#9356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte anlässlich Ihrer u.a. Frage darf ich auf meine Nachricht vom 8. Mai 2015 verweisen. Mit freundliche…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung" [#9356]
Datum
22. Mai 2015 07:11
Status
Sehr geehrte anlässlich Ihrer u.a. Frage darf ich auf meine Nachricht vom 8. Mai 2015 verweisen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 08.05.2015. Aufgrund von technischen Problem…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Verwendung der Rundfunkgebühren durch eine staatliche Einrichtung" [#9356]
Datum
22. Mai 2015 08:56
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 08.05.2015. Aufgrund von technischen Problemen bei fragdenstaat.de ist es hier zum Schluss nicht zur richtigen Darstellung der Antworten gekommen. Deshalb bitte ich die erneute Anfrage zu entschuldigen, da diese somit ein Versehen war. Bzgl. der Verwendung des Geldes werde ich mich evtl. in einer gesonderten Frage evtl. nochmals an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>