Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße 70-74, insbesondere Olshausenstr. 72

Bzgl. der Video-Überwachung im Sportzentrum Olshausenstraße 70-74,
insbesondere im Sportforum Olshausenstr. 72.

(1) Übermittlung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Artikel 30 DSGVO,
soweit es o.g. Videoüberwachung betrifft.

(2) Übermittlung der Datenschutz-Folgen-Abschätzung nach Artikel 35 DSGVO,
soweit es o.g. Videoüberwachung betrifft


(3) Ich möchte Sie bitten mir die diesbezüglich zwischen Ihnen und dem ULD
(Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz)
ausgetauschten Schreiben zu übersenden,
insbesondere zum Aktenzeichen ULD5-48.01/23.001.
Namen, Bestandteile von E-Mail-Adressen, die einen Namen erkennen lassen,
sowie Durchwahlen einzelner Personen werden dabei nicht begehrt
und können insoweit geschwärzt werden.

(4) Auskunft darüber, welche Strafanzeigen die Universität gestellt hat und welche der Universität aus anderen Gründen bekannt sind, die sich auf eine Straftat im o.g. Bereich beziehen und die Information darüber, welche Rolle die o.g. Videoüberwachung bei der Aufklärung der Straftat gespielt hat, gleichfalls welche strittigen zivilrechtlichen Forderungen aufgrund von Vorgängen im o.g. Bereich gegenüber der Universität erhoben wurden bzw. von der Universität geltend gemacht wurden, und inwieweit dabei die Videoüberwachung irgendeine Rolle gespielt hat, ferner aus welchen anderen Gründen und bei welchen anderen Gelegenheiten die o.g. Video-Überwachung eine Rolle gespielt hat, also insbesondere wer wann nach Aufnahmen gefragt hat und ob/wann/welche Aufnahmen zur Verfügung gestellt wurden bzw. wie auf die entsprechende Anfrage reagiert wurde.

--

Dies ist die angekündigte Erinnerung nach 10 Wochen
an die o.g. Anträge aus meinem Schreiben vom 04.07.2023,
welches ich Ihnen per E-Mail übermittelt habe und per Einwurf-Einschreiben,
welches am 06.07.2023 ausgeliefert wurde.
Diese Erinnerung über diese Webseite dient dazu,
den entsprechenden Schriftverkehr hier auf der Webseite öffentlich zugänglich zu dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Stand 20.04.2024: Klage am 31.01.2024 eingereicht,
Warten auf Stellungnahme der Gegenpartei, Fristende 02.05.2024

Antwort 19.10.2023:
(1) geben wir nicht raus,
(2) gibt es nicht,
(3) hier haben Sie 4 von 100 Seiten,
(4) keine konkreten Angaben

Widerspruchsbescheid 31.01.2024:
(1) geben wir nicht raus, da nicht aktuell,
(3) hier haben Sie wieder 2 von weiteren 100 Seiten,
(2),(4) wie zuvor

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bzgl. der Video-Überwachung im Sportz…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße 70-74, insbesondere Olshausenstr. 72 [#288439]
Datum
17. September 2023 22:48
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. der Video-Überwachung im Sportzentrum Olshausenstraße 70-74, insbesondere im Sportforum Olshausenstr. 72. (1) Übermittlung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Artikel 30 DSGVO, soweit es o.g. Videoüberwachung betrifft. (2) Übermittlung der Datenschutz-Folgen-Abschätzung nach Artikel 35 DSGVO, soweit es o.g. Videoüberwachung betrifft
 (3) Ich möchte Sie bitten mir die diesbezüglich zwischen Ihnen und dem ULD (Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz) ausgetauschten Schreiben zu übersenden, insbesondere zum Aktenzeichen ULD5-48.01/23.001. Namen, Bestandteile von E-Mail-Adressen, die einen Namen erkennen lassen, sowie Durchwahlen einzelner Personen werden dabei nicht begehrt und können insoweit geschwärzt werden. (4) Auskunft darüber, welche Strafanzeigen die Universität gestellt hat und welche der Universität aus anderen Gründen bekannt sind, die sich auf eine Straftat im o.g. Bereich beziehen und die Information darüber, welche Rolle die o.g. Videoüberwachung bei der Aufklärung der Straftat gespielt hat, gleichfalls welche strittigen zivilrechtlichen Forderungen aufgrund von Vorgängen im o.g. Bereich gegenüber der Universität erhoben wurden bzw. von der Universität geltend gemacht wurden, und inwieweit dabei die Videoüberwachung irgendeine Rolle gespielt hat, ferner aus welchen anderen Gründen und bei welchen anderen Gelegenheiten die o.g. Video-Überwachung eine Rolle gespielt hat, also insbesondere wer wann nach Aufnahmen gefragt hat und ob/wann/welche Aufnahmen zur Verfügung gestellt wurden bzw. wie auf die entsprechende Anfrage reagiert wurde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
in Bezug auf Ihre E-Mail vom ... kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 LDSG ist die Beobacht…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. September 2023
Status
Warte auf Antwort
in Bezug auf Ihre E-Mail vom ... kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 LDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Das Hausrecht wird überwiegend in einem umfassenden Sinne verstanden und ist daher weit auszulegen. Davon umfasst sind nicht nur die Zugangskontrolle oder der Schutz gegen Hausfriedensbruch; das Hausrecht ist vielmehr als ein Bestimmungs-, Abwehr- und Sicherungsrecht in Bezug auf befriedetes Besitztum zu verstehen. Die Universität hat die Gründe für die Installation der Videoüberwachung dargelegt. Es wurde auch ausgeführt, weshalb keine alternativen Maßnahmen zur Zugangskontrolle und -dokumentation umsetzbar seien, sodass von einer Erforderlichkeit der Videoüberwachung ausgegangen werden kann. Außerdem gibt es für uns derzeit keine Anhaltspunkte, dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen. So werden bspw. nur die Laufwege erfasst und keine Bereiche, in denen sich Gäste oder Mitarbeiter für eine längere Zeit aufhalten.
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 48.01/23.001 - Video-Überwachung Uni Kiel Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 [#288439]
Guten Tag << Ant…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: 48.01/23.001 - Video-Überwachung Uni Kiel Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 [#288439]
Datum
17. September 2023 23:10
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.08.2013 15:47 Uhr, alle relevanten Informationen aus meinem bisher Ihrerseits unbeantworteten Schreiben vom 11.08.2023 14:44 Uhr sind im folgenden Text erneut enthalten. (1) Können/Dürfen Sie mir die von Ihnen mit der Universität geführte Kommunikation zugänglich machen? Falls es schützenswerte Mitarbeiter-Namen/-Durchwahlen/-E-Mail-Adressen/-Unterschriften gibt, können diese natürlich gerne geschwärzt werden. (Rechtsgrundlage womöglich ein Akteneinsichtsrecht als Beteiligter?  Womöglich auch das IZG.) (2) Mittlerweile wurde tatsächlich die Beschilderung geändert. Nunmehr gibt es am (nordwestlichen) Haupteingang und 10 Meter weiter einen identischen Aushang, den Sie hier einsehen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/836082/anhang/20230905-aushang-video-ueberwachung_geschwaerzt.pdf Der Eingang von Südosten ist nach wie vor nicht beschildert.  Darin mehrere positive Neuerungen. Zwei sind zu bemängeln: (2a) Es gibt einen Hinweis auf folgende Webseite: https://www.uni-kiel.de/gf-praesidium/de/recht/datenschutz-1 Das ist zwar ein insgesamt spannender Link, weitere Informationen zu der konkreten Video-Überwachung kann ich dort jedoch nicht finden. Auch nicht die genannte Dienstvereinbarung, die Teil der Rechtsgrundlagen ist. (2b) Als Zweck wird nunmehr "Vandalismus- und Diebstahlprävention" angegeben. Diese Zwecke sind aber mittels einer Video-Überwachung nicht zu erreichen.Insbesondere werden nur Bereiche "überwacht", in denen kaum Vandalismus und Diebstahl auftritt, es sind vornehmlich Geh- und Laufwege. Hier ist kein Vandalismus und kein Diebstahl zu befürchten. Insbesondere ist aufgrund der Dienstvereinbarung sowieso ausschließlich der Zweck Strafverfolgung möglich. Nicht der Zweck "Prävention". Die "Dienstvereinbarung der CAU über den Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung" wird angeführt. Beim Googeln danach findet man diese stark verbesserungswürdige Seite: https://www.abt6.uv.uni-kiel.de/de/a-b-g/videoueberwachungsanlagen/videoueberwachungsanlagen Und darüber den Text irgendeiner Version dieser Dienstvereinbarung https://www.abt6.uv.uni-kiel.de/de/a-b-g/videoueberwachungsanlagen/dateien-videoueberwachung/Dienstvereinbarung%20Videoueberwachung.pdf Sie finden diese DV auch unter diesem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/836082/anhang/20100000-dienstvereinbarung-videoueberwachung.pdf Womöglich gibt es mittlerweile eine aktuellere Version, danach wurde hier gefragt: https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstvereinbarung-der-cau-ueber-den-betrieb-von-bildaufzeichnungsgeraeten-zum-zweck-der-ueberwachung/ Die Liste aller DV findet man hier, ebenfalls größtenteils ohne Versionsnummern oder Datumsangaben: https://www.personalrat-w.uni-kiel.de/de/infos/dienstvereinbarungen §3 aus "Videoüberwachung 2010.doc" sagt: Gespeicherte Bilddaten dürfen nur ausgewertet werden, wenn es Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Tatbestand gibt. Hingewiesen wird in dieser Dienstvereinbarung auf §20 des bis 24.05.2018 gültigen LDSG-SH a.F. Dieser wurde durch §14 LDSG vom 02.05.2018 abgelöst. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=DSG_SH_!_14 Die Dienstvereinbarung sollte entsprechend auf den neuesten Stand gebracht werden. (3) Der angestrebte Zweck, siehe (2), ist nicht erreichbar.  Es ist niemand erkennbar, der die Video-Aufnahmen zeitnah auswertet, was nach Dienstvereinbarung sowieso untersagt ist. Somit kann mittels Video-Überwachung gar keine Zugangskontrolle durchgeführt, keine Prävention bewirkt werden und kein Hausrecht durchgesetzt werden, noch Hausfriedensbruch entgegen gewirkt werden. Selbst wenn es eine zeitnahe Auswertung der Videoüberwachung geben sollte, ist kein Personal vor Ort, dass irgendetwas zeitnah durchsetzen könnte. Außerdem wäre dazu darzulegen, dass es überhaupt Hausverbote, die es durchzusetzen gilt, und nennenswerten Vandalismus oder Diebstahl im Kamera-überwachten Bereich, die es zu verfolgen gilt, gibt. (4)Es bestehen gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 letzte Alternative LDSG "Anhaltspunkte ..., dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen." Einige Personen sind durch ihr Studium verpflichtet, den Bereich der Video-Überwachung regelmäßig zu beschreiten, ein Ausweichen ist nicht möglich. Für alle Studenten, die Lehrveranstaltungen besuchen, erfolgt über diese Videoüberwachung indirekt eine Anwesenheits-Kontrolle und -Aufzeichnung. Für alle diejenigen, die im weitesten Sinne Gesundheitsangebote wahrnehmen, erfolgt letztlich sogar eine Anwesenheits-Kontrolle und -Aufzeichnung im Zusammenhang mit besonders geschützten Gesundheitsdaten. Dass die Video-Überwachungs-Daten nur ausgewertet werden, wenn "es Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Tatbestand gibt", lässt sich dem Aushang nicht entnehmen und mindert den Überwachungsdruck auch nicht. Dies ist entsprechend abzuwägen. Lieben Gruß << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag des Petenten an Universität als Einschreiben
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
Datum
17. September 2023
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Antrag des Petenten an Universität als Einschreiben
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Petent an ULD am 17.09.2023 E-Mail-Anhänge
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. September 2023
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Petent an ULD am 17.09.2023 E-Mail-Anhänge
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Az.: 48.01/23.001 - Video-Überwachung Uni Kiel Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 [#288439] Sehr geehrte Damen…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Az.: 48.01/23.001 - Video-Überwachung Uni Kiel Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 [#288439]
Datum
18. September 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
ULD an Universität am 03.08.2023, Zitat: "Sie legten dar, dass der untere Bereich des Sportforums nur Sport…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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Briefpost
Betreff
Datum
20. September 2023
Status
Warte auf Antwort
ULD an Universität am 03.08.2023, Zitat: "Sie legten dar, dass der untere Bereich des Sportforums nur Sporttreibenden mit Zugangsberechtigung offen stehe. Vor Installation der Videokameras sei es regelmäßig zu Schrankaufbrüchen und Erschleichen von Leistungen (Duschen und Schwarzbaden) gekommen. Den Zugang durch z.B. bauliche Veränderungen zu reglementieren sei nicht ohne weiteres umsetzbar, da das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Zudem seien keine personellen Kapazitäten vorhanden, um an 7 Tagen die Woche zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr den Zugang zu kontrollieren. Auch eine zeitliche Einschränkung der Überwachung sei nicht sinnvoll, da es bis zu 2000 Nutzungsfälle pro Tag gebe. Die einzelnen Kameras seien daher erforderlich, um mögliche Zugangsverstöße zu dokumentieren. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte Betroffener. Ich weise jedoch darauf hin, dass Vorfälle dokumentiert werden sollten, um der Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachzukommen. Sollte es in Zukunft zu einer Häufung von Beschwerden kommen, kann die erneute Durchführung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens notwendig sein. ... Ich bitte Sie ..., mir ... eine Kopie des Hinweisschildes zu übersenden. Sofern die Hinweisschilder dann den Vorgaben der DSGVO entsprechen, beabsichtige ich das aufsichtsbehördliche Verfahren einzustellen."
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
ULD an Universität am 21.09.2023 ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 11. August und 17. September 2023. Mir lie…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2023
Status
Warte auf Antwort
ULD an Universität am 21.09.2023 ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 11. August und 17. September 2023. Mir liegen die neuen Hinweisschilder bisher noch nicht vor. Ich habe die Universität daher mit heutiger Post nochmals daran erinnert, mir diese zu übersenden. Darüber hinaus habe ich die Universität gebeten darzulegen, ob im Sport-Forum verpflichtende Lehrveranstaltungen stattfinden und ob anhand der erfassten Bereiche nachvollzogen werden könnte, wer welchen der sechs Sportbereiche bzw. das Schwimmbad aufsucht. Zudem fragen Sie an, ob ich Ihnen die Kommunikation mit der Universität zukommen lassen könne. Ich werte dies als einen Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 88 Landesverwaltungsgesetz (LVwG). Nach § 88 Abs. 1 S. 2 LVwG soll die Behörde dem Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen Einsicht in die Akte des Verwaltungsverfahrens gewähren, soweit Belange eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen. Insbesondere ist nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 LVwG die Akteneinsicht nicht zu gewähren, wenn das Bekanntwerden des Akteninhaltes die berechtigten Interessen eines Beteiligten oder einer dritten Person beeinträchtigen könnte. Da § 88 LVwG vor der Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht eine Interessenabwägung vorsieht, wurde dem Verantwortlichen die Gelegenheit gegeben mitzuteilen, ob berechtigte Interessen einer vollumfänglichen Akteneinsicht entgegenstehen. Sofern eine entsprechende Mitteilung übersandt wird, werde ich diese im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung berücksichtigen und Ihren Antrag auf Akteneinsicht entsprechend gewähren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az. 48.01/23.001 [#288439] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.09.2…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 48.01/23.001 [#288439]
Datum
24. September 2023 10:01
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.09.2023 12:07 Uhr. (1) Durch die Kamera am Südost-Ausgang des Sportforums kann der Zugang/Abgang zu dem Sportbereich "Sportforum II Hallenkomplex Entspannungshalle oben" sehr gut nachvollzogen werden. Die Eingangstür dazu und zu dem Sportforum selbst sind so eng nebeneinander, dass selbst bei Verpixelung/Abschattung noch klar wäre, wer in die "Entspannungshalle oben" geht. Ist hier keine Verpixelung/Abschattung einprogrammiert, so kann durch die Kamera selbst auch in die "Entspannungshalle oben" und in die "Gymnastikhalle" geblickt werden und dabei die Sportler bei der Sport-Ausübung beobachtet werden. Durch den Standort der Kamera ist ein sinnvoller Betrieb zu einem gewünschten Zweck und eine gleichzeitige Verpixelung/Abschattung der Sportbereiche kaum möglich, weil dann kaum etwas an Pixeln übrig bleibt, die überhaupt noch gezeigt werden können/dürfen. (2) Zu dem Zugang zu den von mir angefragten Informationen: Die Anforderungen in § 88 LVwG und §§ 9, 10 IZG sind nicht identisch. Auch unter den Voraussetzungen des § 10 Satz 3 IZG ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, was aber eine andere Zielrichtung hat. Unter Umständen kann zwar eine Akteneinsicht aufgrund von § 88 LVwG versagt werden, während gleichzeitig jedoch ein Informations-Zugang nach IZG gewährt werden muss; da es mir um den Zugang geht und nicht um die spezielle Rechtsgrundlage, möchte ich jetzt schon drauf hinweisen, dass mein Zugangswunsch über den des § 88 LVwG hinausgeht. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_88 § 88 LVwG scheint nur die Ja/Nein-Frage zu beantworten, während § 6 IZG auch den teilweisen Informations-Zugang gewährt. In Abschnitt 6 der folgenden Broschüre wird insbesondere darauf eingegangen, dass das private/öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiegen muss und – im Falle der entgegenstehenden privaten Interessen – der betroffene Dritte nicht zugestimmt hat. In dem Fall sind nur die entsprechenden Stellen zu schwärzen. https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/praxisreihe/Praxisreihe-7-Informationszugang.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Az. 48.01/23.001 [#288439] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Üb…
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Az. 48.01/23.001 [#288439]
Datum
25. September 2023 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Universität an Petent am 19.10.2023 Zitate: Zu (1): "(D) Das Verarbeitungsverzeichnis kann dem ULD zur Verfü…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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Datum
19. Oktober 2023
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Warte auf Antwort
geschwärzt
593,5 KB
Universität an Petent am 19.10.2023 Zitate: Zu (1): "(D) Das Verarbeitungsverzeichnis kann dem ULD zur Verfügung gestellt werden (§ 46 Abs. 4 LDSG SH)." Zu (2): "(E) Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt nicht vor, denn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist nicht ersichtlich." Zu (3): "(F) Den entscheidenden Schriftverkehr mit dem ULD in dieser Sache habe ich Ihnen angehängt." Zu (4): "(C) Es gab in der Vergangenheit diverse Diebstähle und Einbrüche bzw. Versuche solcher im Sportforum, die seit Beginn der Videoüberwachung merklich zurückgegangen sind, die Videoüberwachung erfüllt mithin ihren Zweck." Ferner: "(A) Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Videoüberwachung im Sportforum." "(B) Die Beschilderung der Videoüberwachung wurde angepasst und Fotos von der aktualisierten Situation an das ULD geschickt, das aufsichtsbehördliche Verfahren betrachten wir entsprechend als eingestellt (siehe Schreiben des ULD vom 03.08.2023 anbei)."
<< Anfragesteller:in >>
Video-Überwachung Sportzentrum [#288439]
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2023, 15:19 Uhr. anbei …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
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Betreff
Video-Überwachung Sportzentrum [#288439]
Datum
30. Oktober 2023 01:17
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2023, 15:19 Uhr. anbei der Ihnen soeben formwahrend per Fax an 0431/880-7333 zugegangene Widerspruch zu Ihrem Bescheid mit zwei weiteren Anträgen. Es geht um meine Informationsfreiheitsanfrage „Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße 70-74, insbesondere Olshausenstr. 72“ vom 17.09.2023 (#288439). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 21.09.2023 12:07 Uhr…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
30. Oktober 2023 01:34
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 21.09.2023 12:07 Uhr hatte ich mit E-Mail vom 24.09.2023 10:01 Uhr geantwortet. Seitdem habe ich leider noch nichts wieder von Ihnen gehört. Dass Sie damit die Frist von einem Monat nach IZG nunmehr überschritten haben, liegt sicherlich an der ausstehenden Antwort der drittbeteiligten Universität... Mittlerweile liegt mir eine aus meiner Sicht unzureichende Antwort der Universität vor, die ich Ihnen anbei mitsende. Ihr Schreiben vom 03.08.2023 (anbei) wurde mir dabei auch übersendet. Ich habe nunmehr meinen Widerspruch an die Universität formuliert und dieser gesendet, dieser Ihnen anbei zur Kenntnisnahme. Ich würde mich freuen, wenn Sie auf die Universität einwirken, zum einen dahingehend, dass das Dritt-Beteiligungs-Verfahren zur Einsicht in die Kommunikation zwischen Ihnen und dem ULD alsbald abgeschlossen wird, als auch, dass meine Anträge an die Universität zeitnah sinnvoll umgesetzt werden. Bzgl. der Video-Überwachung selbst sind die Universität und Sie offenbar anderer Meinung als ich, das wird sich somit erst durch das Anrufen des Verwaltungsgerichts Schleswig ändern, bzgl. aller anderen Punkte liegen aber wohl Ihrer und mein Standpunkt eher zusammen und beide weit entfernt von dem der Universität, sodass Sie hier im meinem Sinne auf die Universität einwirken können, insbesondere bzgl. der korrekten Beschilderung der Video-Überwachung und dem korrekten Beantworten von IZG-Anfragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
30. Oktober 2023 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr [geschwärzt], meine Kollegin [geschwärzt] hat mir Ihr Verfahren hinsichtlich…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
9. November 2023 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], meine Kollegin [geschwärzt] hat mir Ihr Verfahren hinsichtlich der Beschwerde bzgl. des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein zukommen lassen. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragen bleibt [geschwärzt] natürlich Ihre Ansprechperson. Ich plane die informationspflichtige Stelle anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten. Bzgl. des Schriftverkehrs zwischen dem ULD und der informationspflichtigen Stelle kann Ihnen dieses ggf. auch durch das ULD zur Beschleunigung übermittelt werden. Reicht Ihnen das aus? Hinsichtlich der Datenschutzfolgenabschätzung teilt die informationspflichtige Stelle mit, dass diese nicht vorhanden sei. Ich weise darauf hin, dass das IZG-SH nur Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt. Ob diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorhanden sein müssten, ist keine Frage nach dem Informationszugangsgesetz. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Guten Tag, vielen Dank für das sehr freundliche, sehr informative Telefongesp…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
9. November 2023 12:15
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für das sehr freundliche, sehr informative Telefongespräch. Zu Ihrer Frage, wie besprochen: Falls mir der Schriftverkehr zwischen ULD und CAU in dieser Angelegenheit zeitnah vom ULD übermittelt wird, brauchen Sie die diesbezügliche IZG-Anfrage an die CAU, der von deren Seite bisher nur partiell nachgekommen wurde, nicht weiter verfolgen und/oder in Schreiben an die CAU bemängeln. Andernfalls jedoch bitte gerne. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre intensive, effektive Arbeit und die zur Verfügung gestellten Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr [geschwärzt], ich habe die informationspflichtige Stelle angeschrieben und u…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
10. November 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Sehr [geschwärzt], ich habe die informationspflichtige Stelle angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Von [geschwärzt] habe ich erfahren, dass Sie zeitnah die gewünschte Kommunikation erhalten sollen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], > [geschwärzt], > [geschwärzt], > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] >> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] >> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> >> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> >> ([geschwärzt]) [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> >> ([geschwärzt]) [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> >> >> ([geschwärzt]) [geschwärzt] >> ([geschwärzt]) >> [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], >> [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] >> >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! >> >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> >> >> >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] >> >> [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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"... Zudem weist der Beschwerdeführer daraufhin, dass die Website, auf die man über den auf dem Hinweisschi…
Von
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Briefpost
Betreff
Datum
20. November 2023
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Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
"... Zudem weist der Beschwerdeführer daraufhin, dass die Website, auf die man über den auf dem Hinweisschild angegebenen Link (https://www.uni-kiel.de/gf-praesidium/de/recht/datenschutz-1) gelangt, keine weiteren Informationen zu der konkreten Videoüberwachung enthalte. Nach einer Inaugenscheinnahme der Website konnte auch ich dort keine weiteren Informationen finden. Nach Art. 13 DSGVO sind weitere Pflichtinformationen anzugeben (u.a. Auskunftsrecht, Beschwerderecht). ... Ein Muster des nachgelagerten Hinweisschildes finden Sie in der Broschüre zum Thema Videoüberwachung aus unserer Praxis-Reihe, abrufbar auf unserer Homepage unter www.uld-sh.de/pr-video. Ich bitte Sie, die oben aufgeführten Änderungen umzusetzen und mir eine kurze Bestätigung zukommen zu lassen. ... hatte ich Sie gebeten darzulegen, ob in den Räumlichkeiten des Sport-Forum der CAU Kiel verpflichtende Lehrveranstaltungen stattfinden und ob anhand der erfassten Bereiche nachvollzogen werden könnte, wer welche der sechs separaten Sportbereiche bzw. die Schwimmhalle aufsucht. In Ihrer E-Mail vom 25. September 2023 sind Sie auf diese Frage leider nicht eingegangen. Ich bitte Sie daher erneut, auf die Fragen zu beantworten. ..."
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Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr << Antragsteller:in >> die CAU hat sich bei mir telefonisch geme…
Von
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Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
28. November 2023 12:12
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Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die CAU hat sich bei mir telefonisch gemeldet und um Fristverlängerung gebeten. Hierbei verwies sie darauf, dass dieses auch mit einem umfangreichen Vorgang in Verbindung steht, für den Sie selber den 31.01.2024 als Frist gesetzt hätten. Ich habe daher zugestimmt, dass auch meine Bitte um Stellungnahme entsprechend Ihrer Fristsetzung synchronisiert wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die von mir gesetzte Frist ist…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
28. November 2023 13:06
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die von mir gesetzte Frist ist eine Umsetzung des Gedankens, dass ich erst nach drei Monaten Untätigkeitsklage einreichen kann. Da ich nach Erhalt des Widerspruchs-Bescheids der Universität im Falle der korrekten Rechtsmittelbelehrung innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen muss, wäre es sehr schön, wenn MIR das Schreiben der CAU an Sie in dieser IZG-Angelegenheit auch bereits zum gesetzten Fristende vorliegt, damit ich dies bei meinen Überlegungen, ob und mit welchen Anträgen ich Klage einreiche, gleich miteinbeziehen kann. Ich würde mich also sehr freuen, wenn Sie die CAU jetzt schon darüber informieren mögen, dass Sie mir mit Erhalt des Schreibens der CAU derart Akteneinsicht/IZG-Zugang gewähren werden, dass Sie mir das Schreiben der CAU umgehend zusenden werden, also in gewissem Sinne "vorweggenommenes Drittbeteiligungsverfahren". Ich weiß, dass ich darauf noch keinen Rechtsanspruch habe, weil die Information noch nicht vorliegt und ich nur für die bereits vorhandene Akte Akteneinsicht fordern kann, schön wäre es aber trotzdem und letztlich für alle auch effizienter. Der Schriftverkehr zwischen ULD und CAU wegen der Video-Überwachung zum Aktenzeichen ULD5.4-48.01/22.002 wurde mir vom ULD übersendet. Herzlichen Dank dafür an Ihre Kollegin [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 288439 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Petent an Landesbeauftragten für Datenschutz ... zur Video-Überwachung Olshausenstraße 70-74, Aktenzeichen des UL…
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<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
3. Dezember 2023
An
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Petent an Landesbeauftragten für Datenschutz ... zur Video-Überwachung Olshausenstraße 70-74, Aktenzeichen des ULD LD5.4-48.01/23.001, Aktenzeichen der Universität JUS D, Aktenzeichen des Petenten/Antragstellers/Widerspruchsführers 288439 dankt der Petent herzlich dem ULD für die mit Schreiben vom 20.11.2023 gewährte Akteneinsicht. Es sind dem Petenten dabei noch folgende weitere Dinge aufgefallen: (1) Mit Schreiben der Universität vom 20.06.2023 wurde mitgeteilt, dass die Video-Überwachungsanlage 2019 eingebaut wurde, es heißt darin: "Es wurde bei der Installation extra darauf geachtet, dass es zu keiner Arbeitsplatzüberwachung der Kollegen kommt und jede Kamera ist so platziert, dass dies nur mögliche Zugangsverstöße dokumentieren kann." Das ist leider nur ein frommer Wunsch, der inhaltlich durch das Schreiben der Universität vom 05.04.2023 17:08 Uhr widerlegt wird. Darin übermittelte die Universität dem ULD als Anhang eine Übersicht der Kamera-Ausschnitte der 14 Kameras. In der ersten Reihe, in der ersten Spalte ist das Bild einer Kamera beim Südost-Ausgang abgebildet. Diese Kamera überwacht den Großteil von "Sportforum Il Hallenkomplex Gymnastikhalle" und einen kleinen von "Sportforum Il Hallenkomplex Entspannungshalle oben" Sportler werden hier während der Sport-Ausübung gezeigt und überwacht, ferner werden hier die Trainer an ihrem Arbeitsplatz gezeigt, aufgezeichnet, überwacht. In der ersten Reihe, in der dritten Spalte ist das Bild der Kamera, die über dem Eingang hängt, abgebildet. Im Erfassungsbereich befindet sich ein Arbeitsplatz, der damit durchgehend Kamera-überwacht wird: Die Person in dem Holz-Plexiglas-Verschlag kontrolliert die Zugangsberechtigungen und verkauft Eintrittskarten. Jeder Toilettengang dieser Person ist feststellbar, sie kann ihren Arbeitsplatz nur im Erfassungsbereich betreten! Dies ist auch ein deutlicher Widerspruch gegen § 1 Absatz 2 Satz 2 Dienstvereinbarung über den Betrieb von Bildaufzeichnnungsgeräten. Ich denke, den Mitarbeitern, die hier überwacht werden, ist dies nicht einmal bewusst, ferner zweifle ich daran, dass eine explizite Zustimmung des Personalrats hierzu vorliegt, diese wäre nach § 1 Absatz 1 letzter Satz o.g. Dienstvereinbarung erforderlich. (2) Im Schreiben der Universität an das ULD vom 05.04.2023 17:08 Uhr ist im Anhang eine Übersicht der Kamera-Ausschnitte der 14 Kameras. In der ersten Reihe, in der zweiten Spalte ist das Bild einer Kamera abgebildet, die etliche Stühle und Sofas im Sitzbereich der Campus Suite sowohl innerhalb des Sportforums als auch außerhalb filmt. Hier werden also Erholung Suchende während eines Restaurant-Aufenthalts gefilmt. Dies ist sicherlich unzulässig. Ferner werden Menschen, die bewusst das Sportforum nicht betreten, um nicht überwacht zu werden, auch außerhalb des Sportforums gefilmt, in einem Bereich, in dem sie nicht vor der Überwachung gewarnt wurden. Dies ist sicherlich unzulässig. In der ersten Reihe, in der dritten Spalte ist das Bild einer Kamera abgebildet, die einige Stühle im Sitzbereich für Zuschauer von "Sportforum II - Hallenkomplex - Große Sporthalle" filmt. Auch das ist sicherlich unzulässig. (3) Es gibt eine weitere Kamera gleicher Art (Panasonic WV-CF 284 E)wie die anderen Kameras im Sportforum, und zwar an der Ecke des im Innenbereich des Sportforums befindlichen Vordachs der Campus Suite, an der Ecke, die dem Haupteingang des Sportforums am nächsten ist. Es sollte geklärt werden, ob diese von der Uni oder von der Campus Suite aufgehängt/betrieben wurde, ob sie filmt oder ob es nur eine Attrappe ist...  Falls der Campus Suite hier überhaupt ein eigenes Hausrecht zuzugestehen sein sollte, dann stellt sich die Frage, ob die Campus Suite tatsächlich ohne Wissen der Universität Kameras (oder Kamera-Attrappen) aufhängen darf und ob ich nicht die Universität, da es Kameras oder Kamera-Attrappen in Ihrem Bereich sind, mit beauskunften muss. (4) Die Beantwortung der Frage "Zu welchen Zeiten ist die Kamera aktiv?" lautet die Antwort "Videoüberwachung aktiviert sich bei Bewegung",gleichzeitig zeigt das Foto der Kamera-Erfassungsbereiche jedoch reichlich Kameras ohne Bewegung. Hier besteht weiterer Aufklärungsbedarf.  Lieben Gruß
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Landesbeauftragte für Datenschutz an Uni Kiel: "Sehr geehrte ... [Mitarbeiter Uni Kiel], ich habe die Bearb…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Betreff
Datum
19. Dezember 2023
Status
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Landesbeauftragte für Datenschutz an Uni Kiel: "Sehr geehrte ... [Mitarbeiter Uni Kiel], ich habe die Bearbeitung des Verfahrens zu dem Aktenzeichen 48.01/23.001 von ... [Mitarbeiter ULD] übernommen. Hiermit verlängere ich die Frist für die Erledigung der noch offenen Punkte aus dem Schreiben von ... [Mitarbeiter ULD] vom 20.11.2023 bis zum 31.01.2024. Bitte setzen Sie die aufgeführten Änderungen betreffend der Hinweisbeschilderungen um und weisen dies bis zum Ablauf der Frist nach. Ergänzend bitte ich, auf die von ... [Mitarbeiter ULD] gestellte Frage betreffend einer möglichen "Anwesenheitskontrolle" abschließend einzugehen. Sodann sollte einem baldigen Abschluss des Verfahrens nichts entgegenstehen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zur Video-Überwachung Olshausenstraße 70-74, Ihr Aktenzeichen LD5.4-48.01/23.001, hatte ich Ihnen noch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
8. Januar 2024
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Guten Tag, zur Video-Überwachung Olshausenstraße 70-74, Ihr Aktenzeichen LD5.4-48.01/23.001, hatte ich Ihnen noch mal am 03.12.2023 geschrieben gehabt. Leider habe ich dazu von Ihnen noch nichts gehört. Gegen Video-Überwachung, die Sitzplätze der ... [Restaurant] filmt, waren Sie früher mal recht allergisch... Und auch Sport-Treibende, die gefilmt werden, und Arbeitsplätze, die gefilmt werden, sind Ihnen sonst schon ein Dorn im Auge... Mit freundlichen Grüßen
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ULD an Petent: "ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 08.01.2024 und teile Ihnen mit, dass die Hinweise aus…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Januar 2024
Status
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ULD an Petent: "ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 08.01.2024 und teile Ihnen mit, dass die Hinweise aus Ihrer E-Mail vom 03.12.2023 bei der weiteren Bearbeitung des Vorgangs Berücksichtigung finden werden."
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Kein Nachrichtentext
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
JUS D - Mein Zeichen ULD5-48.01/23.001 - Video-Überwachung Sport-Forum [#288439] Guten Tag, vielen Dank für Ihre …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
JUS D - Mein Zeichen ULD5-48.01/23.001 - Video-Überwachung Sport-Forum [#288439]
Datum
1. Februar 2024 00:09
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.01.2024, anbei wie angekündigt die eingereichte Klage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20240131-klage-2011-23002347-2358-also-3h.pdf Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht Schleswig Aktenzeichen 10 A 49/24 Streitwert 10.000 Euro Kostenrechnung über 798 Euro Aufforde…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Verwaltungsgericht Schleswig Aktenzeichen 10 A 49/24 Streitwert 10.000 Euro Kostenrechnung über 798 Euro Aufforderung an Universität, innerhalb von 3 Monaten Stellung zu nehmen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr << Antragsteller:in >> bisher habe ich m.E. noch keine Rückmeldu…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
15. Februar 2024 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bisher habe ich m.E. noch keine Rückmeldung von der CAU erhalten. Ist bei Ihn etwas angekommen? Ich habe die Bearbeiterin hierzu nochmal angeschrieben. Wir haben in unseren Schreiben mit Bitte um Stellungnahme standardmäßig den Hinweis, dass der Antragsteller über Antworten auch in Kopie unterrichtet werden kann, so dass ich hierzu die CAU nicht erneut angeschrieben hatte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
LD7-18.21/23.066 als auch LD5-48.01/23.001, Mein Zeichen: [#288439] Guten Tag, Zu Ihrer Nachfrage vom 15. Februar…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LD7-18.21/23.066 als auch LD5-48.01/23.001, Mein Zeichen: [#288439]
Datum
15. Februar 2024 13:31
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zu Ihrer Nachfrage vom 15. Februar 2024 12:36 Uhr zu dem Aktenzeichen LD7-18.21/23.066 und dem Aktenzeichen LD5-48.01/23.001 kann ich Ihnen mitteilen, dass ich fristgerecht am 31.01.2024 ein Schreiben der Universität erhalten habe. Dieses können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/871500/anhang/20240131-uni-an-petent_geschwaerzt.pdf Ich habe daraufhin noch am selben Tag, wie angekündigt, Klage gegen die Universität erhoben, meine Klageschrift können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/871500/anhang/20240131-uni-an-petent_geschwaerzt.pdf Das Gericht hat sich daraufhin am 01.02.2024 gemeldet, und einen Streitwert von 10.000 Euro festgesetzt, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240201-streitwertbeschluss-berichterstatter-richter-am-vg_geschwaerzt.pdf zur Einzahlung der Kosten von 798 Euro aufgefordert, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240202-kostenrechnung-zu-streitwert-10-000-euro-folglich-483-315-798-euro_geschwaerzt.pdf und die Universität/Passiv-Partei dazu aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Gegenerklärung abzugeben, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240201-gericht-an-uni-beklagte-pp_geschwaerzt.pdf Seitdem (14 Tage) habe ich weder von Gericht noch Universität etwas gehört. Der von der Universität mitgeteilte Schriftverkehr mit Ihnen ist wieder weit hinter dem erwarteten geblieben, ich habe aber davon abgesehen, auch diesbezüglich Klage zu erheben. Die Dokumente müssen von der Universität ja "sowieso" als Teil des Verwaltungsvorgangs eingereicht werden, wodurch ich ja sowieso Zugang dazu erhalte, weshalb ein eigener Klage-Antrag diesbezüglich mir nicht sinnvoll erschien. Die gesamte Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288439.pdf - 2023-09-17_4-20230704-2-pdf-als-einschreiben.pdf - 2023-09-17_5-20100000-dienstvereinbarung-videoueberwachung.pdf - 2023-09-17_5-20230905-hinweisschild-neu.jpg - 2023-09-20_1-uld-august-sportforum.pdf - 2023-10-19_1-name-191023.pdf - 2023-10-30_1-20231030-2-widerspruch-6-seiten-1-seite-fax-versand-bestatigung.pdf - 2023-10-30_2-20230803-uld-ld5-4-48-01-23-001.pdf - 2023-10-30_2-20231019-uni.pdf - 2023-10-30_2-20231030-2-widerspruch-6-seiten-1-seite-fax-versand-bestatigung.pdf - 2023-11-10_1-182123066-cau-1.pdf - 2023-11-20_1-uld-201123-1.pdf - 2023-12-03_1-20230405-erfassungsbereiche-14-kameras.jpg - 2024-01-31_1-20240131-uni-an-petent.pdf - 2024-01-31_2-20240131-klage-2011-23002347-2358-also-3h.pdf - 2024-02-01_1-20240201-gericht-an-klager-petent-ap.pdf - 2024-02-01_1-20240201-gericht-an-uni-beklagte-pp.pdf - 2024-02-01_1-20240201-streitwertbeschluss-berichterstatter-richter-am-vg.pdf - 2024-02-01_1-20240202-kostenrechnung-zu-streitwert-10-000-euro-folglich-483-315-798-euro.pdf Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/
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Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen schon eine Antwort de…
Von
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Betreff
Re: ULD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
15. Februar 2024 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen schon eine Antwort der CAU und deren Schreiben an Sie vom 31.01.2024 erhalten. Hierauf habe ich Folgendes geantwortet: "vielen Dank für die Weiterleitung des Schreibens. Nach meinem Verständnis waren die Fragen C bis F Anfragen nach dem IZG-SH. Allerdings entnehme ich Ihrem Schreiben keine weitere Befassung mit dem Gesetz. Zwar dürften E) und F) aus Sicht des IZG-SH erledigt sein, da die Informationen nicht vorhanden bzw. übermittelt wurden. Bzgl. C) waren aber konkretere Informationen angefragt worden. Wenn hierbei Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH herangezogenen werden (z.B. personenbezogene Informationen), so sind diese ausdrücklich zu begründen, was auch Angaben zu den notwendigen Anhörungen und Abwägungen erfordert. Bzgl. D) bezieht sich das IZG-SH auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen. Auch veraltete Informationen sind grundsätzlich vorhanden und unterfallen dem IZG-SH. Sie sind zu beauskunften, soweit keine der Ausschlussgründe der §§ 9 und 10 IZG-SH anwendbar sind. Auch entspricht Ihr Bescheid nicht den Anforderungen des § 6 IZG-SH, was auch u.a. den Hinweis auf die Rechtsschutzmöglichkeiten einschließt. Ich bitte Sie daher erneut um eine Stellungnahme zu den o.g. Punkten bis zum 01.03.2024. Bitte nutzen Sie dabei das Az. 18.21/23.066." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439] Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Februar 2024 14:17 Uhr. Gute…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
15. Februar 2024 14:40
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Februar 2024 14:17 Uhr. Gute Arbeit! Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/
<< Anfragesteller:in >>
AW: LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439]
Guten Tag, vielen Dank noch einmal für Ihr Schreiben vom 15.02…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
7. März 2024 11:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank noch einmal für Ihr Schreiben vom 15.02.2024 14:17 Uhr. Sie hatten sich darin an die Universität gewendet und um Antwort bis 1.3.2024 gebeten. Mögen Sie mir die Antwort der Universität weiterleiten oder dort noch einmal nachhaken? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zu den Aktenzeichen LD7-18.21/23.066 und dem Aktenzeichen LD5-48.01/23.001 habe ich fristgerecht am …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2024
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Guten Tag, Zu den Aktenzeichen LD7-18.21/23.066 und dem Aktenzeichen LD5-48.01/23.001 habe ich fristgerecht am 31.01.2024 Ihr Schreiben erhalten. Vielen Dank. Dieses können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/871500/anhang/20240131-uni-an-petent_geschwaerzt.pdf Ich habe daraufhin noch am selben Tag, wie angekündigt, Klage gegen Sie, die Universität, erhoben, meine Klageschrift können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/871500/anhang/20240131-uni-an-petent_geschwaerzt.pdf Das Gericht hat sich daraufhin am 01.02.2024 gemeldet, und einen Streitwert von 10.000 Euro festgesetzt, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240201-streitwertbeschluss-berichterstatter-richter-am-vg_geschwaerzt.pdf zur Einzahlung der Kosten von 798 Euro aufgefordert, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240202-kostenrechnung-zu-streitwert-10-000-euro-folglich-483-315-798-euro_geschwaerzt.pdf und Sie, die Universität/Passiv-Partei, dazu aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Gegenerklärung abzugeben, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240201-gericht-an-uni-beklagte-pp_geschwaerzt.pdf Ich möchte nun nach einem guten Monat, höflich daran erinnern, dass das Gericht insbesondere gesagt hat: "Bitte reichen Sie sämtliche Vorgänge und Akten des Verwaltungsverfahrens ein." Auch das ULD hat sich noch mit einem Schreiben an Sie gewendet, dessen Antwort-Frist am 01.03.2024 abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Einstellungsmitteilung - AZ: LD5.4-48.01/23.001 Einstellungsmitteilung - AZ: LD5.4-48.01/23.001 ... in obiger Ange…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Briefpost
Betreff
Einstellungsmitteilung - AZ: LD5.4-48.01/23.001
Datum
14. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Einstellungsmitteilung - AZ: LD5.4-48.01/23.001 ... in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die bisherige Korrespondenz und teile mit, dass die Verantwortliche Stelle zwischenzeitlich angezeigt hat, dass die Hinweisbeschilderung an den Eingängen platziert wurde. Ich habe das aufsichtsbehördliche Verfahren daher eingestellt. In diesem Zusammenhang habe ich noch einmal auf die Verantwortlichkeit hingewiesen, dass die Videoüberwachung nebst Hinweisbeschilderung regelmäßig in eigener Zuständigkeit auf die Zulässigkeit zu überprüfen ist. Pflichtgemäß weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen gegen diese Mitteilung das Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zusteht. ...
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen, daher im Folgende…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
14. März 2024
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen, daher im Folgenden meine Verwunderung in Textform: Im Januar hatte ich Ihnen geschrieben: "Gegen Video-Überwachung, die Sitzplätze ... [im Restaurant-Bereich] filmt, waren Sie früher mal recht allergisch... Und auch Sport-Treibende, die gefilmt werden, und Arbeitsplätze, die gefilmt werden, sind Ihnen sonst schon ein Dorn im Auge..." All das ist hier ja gegeben, von daher verstehe ich nicht so recht, dass sie dem nicht weiter nachgehen. Ich kann Ihren Ausführungen nicht genau genug entnehmen, ob Sie jetzt die Behandlung dieser Beschwerde meinerseits explizit ablehnen oder nur nicht bearbeiten oder noch bearbeiten werden? Worauf genau bezieht sich Ihre Einstellungsmitteilung? Ich hätte also gerne eine explizite Auskunft Ihrerseits nach Artikel 77 Absatz 2 DSGVO. Habe ich "nur" die Möglichkeit nach Artikel 78 Absatz 1 DSGVO zu klagen, oder gibt es noch andere Grundlagen, die mir eine entsprechende Klage-Möglichkeit geben? Um genau zu prüfen, was hier meine Möglichkeiten sind, bitte ich um beide Bescheide in PDF-Form, damit ich diese einer etwaigen Klage auch passend beifügen kann. Lieben Gruß
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
ULD an Uni Kiel ULD an Uni Kiel: ... In obiger Angelegenheit stelle ich das aufsichtsbehördliche Verfahren ein. ..…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Briefpost
Betreff
ULD an Uni Kiel
Datum
14. März 2024
Status
Warte auf Antwort
ULD an Uni Kiel: ... In obiger Angelegenheit stelle ich das aufsichtsbehördliche Verfahren ein. ... Sollte ich Kenntnis davon erhalten, dass gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird, so kann erneut die Durchführung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens notwendig werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich davon ausgehe, dass Sie die Zulässigkeit der Videoüberwachung und die Aktualität der Hinweisbeschilderungen in regelmäßigen Abständen in eigener Verantwortung hinterfragen. ...
<< Anfragesteller:in >>
Zu Aktenzeichen LD5.4-48.01/23.001 [#288439] Guten Tag, ich wollte noch nachschieben, dass das Schild zum Hinweis…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zu Aktenzeichen LD5.4-48.01/23.001 [#288439]
Datum
15. März 2024 21:25
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte noch nachschieben, dass das Schild zum Hinweis auf die Videoüberwachung des Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 in Kiel einen QR-Code zum Abscannen mit dem Smartphone hat. Scannt man diesen Code mit dem Smartphone tatsächlich ein, dann landet man nicht auf der Seite mit weiteren Informationen zum Datenschutz, sondern auf einer Seite eines QR-Code-Generator-Anbieters. Da die Universität Ihnen die Beschilderung ja gesendet hat, können Sie das auch direkt bei sich im Büro selbst ausprobieren. Das ist sicherlich nur ein Versehen, zeigt aber irgendwie auch, wie wenig ernst man die ganze Sache nimmt. Ein richtiger QR-Code ist sicherlich wünschenswert, ob einer zwingend notwendig ist, wenn Informationen hinter einer URL abzurufen sind, weiß ich nicht, kennen Sie dazu Rechtsprechung? – Aber sicherlich ist es nicht okay, wenn ein falsch verweisender QR-Code verwendet wird. Am 11.03.2024 hatte ich Ihnen geschrieben: "Haben Sie in dieser Angelegenheit Post erhalten oder ein neues Schreiben an die Universität gesendet und würden mir das eine oder andere zugänglich machen?" Sie könnten das wohlwollend als Antrag auf partielle Akteneinsicht oder als Antrag auf Auskunft nach dem IZG interpretieren. Schreiben vor dem 20.11.2023 sind mir bereits bekannt. Ich bitte also um Übersendung der Schreiben, die zwischen Ihnen und der Universität seitdem in dieser Angelegenheit ausgetauscht wurden. Die Schreiben zum Aktenzeichen 18.21/23.066 werden mir von Ihrem Kollegen recht zuverlässig übermittelt, diese sind also auch nicht Gegenstand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 288439 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße – VG Schleswig 10 A 49/24 [#288439] Guten Tag, bevor ich das vor …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße – VG Schleswig 10 A 49/24 [#288439]
Datum
15. März 2024 21:30
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bevor ich das vor Gericht vortrage, wollte ich Sie darauf hinweisen, dass an beiden Ausgängen (und wahrscheinlich auch am schwarzen Brett) die Schilder zum Hinweis auf die Videoüberwachung des Sportzentrum Olshausenstraße 70-74 in Kiel einen QR-Code zum Abscannen mit dem Smartphone haben. Scannt man diesen Code mit dem Smartphone tatsächlich ein, dann landet man nicht auf der Seite mit weiteren Informationen zum Datenschutz, sondern auf einer Seite eines QR-Code-Generator-Anbieters. Da sie dem ULD die Beschilderung ja gesendet hat, können Sie das auch direkt bei sich im Büro selbst ausprobieren. Das ist sicherlich nur ein Versehen, zeigt aber irgendwie auch, wie wenig ernst man die ganze Sache nimmt. Bevor wir uns also auch noch vor Gericht darum streiten, dass der QR-Code falsch verweist, mögen Sie diesen Fehler ja außergerichtlich korrigieren?! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
WG: Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße – VG Schleswig 10 A 49/24 [#288439] Sehr << Antragsteller…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
WG: Video-Überwachung Sportzentrum Olshausenstraße – VG Schleswig 10 A 49/24 [#288439]
Datum
18. März 2024 08:39
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für den Hinweis. Das sollte in der Tat nicht so sein. Ich gebe das weiter. Viele Grüße
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
18. März 2024 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
ULD an Petent ... Im Rahmen der Bewertung Ihrer Eingabe wurde festgestellt, dass keine konkreten Hinweise für eine…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
ULD an Petent
Datum
20. März 2024
Status
Warte auf Antwort
... Im Rahmen der Bewertung Ihrer Eingabe wurde festgestellt, dass keine konkreten Hinweise für einen datenschutzrechtlichen Verstoß vorliegen, so dass ich die Datenschutzbeauftragte der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gebeten habe, die Videoüberwachung in eigener Zuständigkeit auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Bescheid vom 14.03.2024). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Mitteilung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Klage erheben.
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439] Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Si…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: LD7-18.21/23.066 // LD5-48.01/23.001 [#288439]
Datum
10. April 2024 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass ich mich zu diesem Verfahren noch nicht wieder gemeldet habe. Bisher habe ich hierzu keine Antwort erhalten und nunmehr nochmal nachgefragt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Schleswig 10 A 49/24 // Landesbeauftragter für Informationszugang LD7-18.21/23.066 [#288439] Gu…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsgericht Schleswig 10 A 49/24 // Landesbeauftragter für Informationszugang LD7-18.21/23.066 [#288439]
Datum
14. April 2024 13:46
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zum obigen Aktenzeichen 10 A 49/24 wurden Sie mit Schreiben vom 01.02.2024 vom Gericht aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Gegenerklärung abzugeben, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/876037/anhang/20240201-gericht-an-uni-beklagte-pp_geschwaerzt.pdf Ich möchte nun nach guten zwei Monaten, höflich daran erinnern, dass das Gericht Ihnen insbesondere gesagt hat: "Bitte reichen Sie sämtliche Vorgänge und Akten des Verwaltungsverfahrens ein." Ein entsprechendes Schreiben des Gerichts, dass das eine oder andere dort bereits vorläge, habe ich noch nicht erhalten. Der Landesbeauftragte für Informationszugang hat Sie unter Aktenzeichen LD7-18.21/23.066 unter Fristsetzung angeschrieben gehabt, Ihre entsprechende Antwort ist mir auch noch nicht zugegangen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
WG: Verwaltungsgericht Schleswig 10 A 49/24 // Landesbeauftragter für Informationszugang LD7-18.21/23.066 [#288439…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
WG: Verwaltungsgericht Schleswig 10 A 49/24 // Landesbeauftragter für Informationszugang LD7-18.21/23.066 [#288439]
Datum
15. April 2024 08:16
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das Justiziariat wird im Rahmen der Frist dem Verwaltungsgericht antworten. Freundliche Grüße