Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel
Es geht um die Videoüberwachung des Gebäudes Blumenstraße 2-4, 24103 Kiel.
(1) alle vorliegenden Informationen zu dieser Video-Überwachung insbesondere
(2) Beginn der Maßnahme, Dauer und Ende der Frist nach §184 Absatz 2 Satz 3 LVwG-SH
(3) zuständiges Referat und Arbeitsplatz, zuständig für das Aufhängen von Schildern,
die auf die Kamera-Überwachung hinweisen (Artikel 13/14 DSGVO)
(4) Übermittlung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Artikel 30 DSGVO, soweit es diese Videoüberwachung betrifft
(5) Übermittlung Datenschutz-Folgen-Abschätzung nach Artikel 35 DSGVO, soweit es diese Videoüberwachung betrifft
Ich möchte dazu OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 12 U 296/20 zitieren: "Der konkrete Zweck der Datenverarbeitung ist hinreichend präzise zu benennen. Eine bloße Aufführung des Zwecks als "zur Gefahrenabwehr" oder "zur Strafverfolgung" genügt diesem Erfordernis nicht. Entsprechend der Formvorgabe nach Art. 30 Abs. 3 DSGVO muss der Zweck schriftlich oder elektronisch niedergelegt werden (Gola/Heckmann/Starnecker, BDSG § 4 Rn. 41 m.w.N.)
Naheliegende Rechtsvorschriften, die es zu beachten gilt, sollten sein:
§ 14 LDSG SH
https://dsgvo-gesetz.de/ldsg-sh/14-ldsg-sh/
Artikel 13 DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/
§ 184 Absatz 2 LVwG-SH Datenerhebung ... auf öffentlichen Flächen
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_184
§ 162 LVwG-SH Gefahrenabwehr
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_162
Ergebnis der Anfrage
Vergleiche auch Parallel-Anfrage "um die Ecke": https://fragdenstaat.de/a/287288
Der Betreff für das Dokument für die Blumenstraße 2-4 lautet:
"Videoüberwachungsanlage BKI Kiel".
Die Einstufung hat den Grad: Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch,
die Einstufung erfolgte am 26.10.2023,
demnach erfolgt die Aufhebung der Verschlusssache am 01.01.2053.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 18/2743, 18. Wahlperiode 06.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wa…
"Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten des Dienstgebäudes der Bezirkskriminalinspektion Kiel, Blumenstraße 2-4, 24103 Kiel, haben Teilbereiche der Dienststelle im videoüberwachten Objekt wieder ihren Dienstbetrieb aufgenommen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht."
Rechtsvorschriften
§ 14 LDSG SH
https://dsgvo-gesetz.de/ldsg-sh/14-ldsg…
Artikel 13 DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/
§ 184 Absatz 2 LVwG-SH Datenerhebung ... auf öffentlichen Flächen
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…
§ 162 LVwG-SH Gefahrenabwehr
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…
Antwort verspätet
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Datum29. August 2023
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3. Oktober 2023
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- Betreff
- Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel [#287290]
- Datum
- 29. August 2023 18:23
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- 26. September 2023
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- 26. Oktober 2023
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- Betreff
- KIPD-StSt-34.28.07-05/2023 [#287290]
- Datum
- 30. Oktober 2023 04:26
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- Datum
- 22. November 2023
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- Datum
- 27. Dezember 2023
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- Betreff
- Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel vom 29.08.2023 (#287290) [#287290]
- Datum
- 27. Dezember 2023 20:47
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- Datum
- 23. Januar 2024
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- Betreff
- KIPD-StSt-34.28.07-05/2023 - formell rechtswidrig [#287290]
- Datum
- 25. Januar 2024 12:01
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- Polizeidirektion Kiel
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel“ [#287290]
- Datum
- 25. Januar 2024 12:35
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel“ [#287290]
- Datum
- 26. Januar 2024 10:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Nur zur Information: "Richtige" Widerspruchsbehörde [#287290]
- Datum
- 8. Februar 2024 11:15
- An
- Polizeidirektion Kiel
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Betreff
- Datum
- 19. Februar 2024
- Status
- Warte auf Antwort
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