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Vogelfütterung Thüringen Bußgelder

Ich möchte wissen, ob für Vogelfütterung generell und im eigenen Garten eine Strafe ausgesetzt ist.
Heute wurde mir erzählt, dass man in Thüringen mit einer Strafe von ca 50.000€ rechnen muss und dass "die Grünen" dafür verantwortlich sind.
Können Sie das bestätigen?

Über digitale Quellen zum Nachlesen bzw informieren würde ich mich sehr freuen.

Sollten sie sich nicht zuständig fühlen, teilen sie mir bitte mit, wohin ich mich wenden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen, ob für Vog…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vogelfütterung Thüringen Bußgelder [#304339]
Datum
27. März 2024 01:19
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen, ob für Vogelfütterung generell und im eigenen Garten eine Strafe ausgesetzt ist. Heute wurde mir erzählt, dass man in Thüringen mit einer Strafe von ca 50.000€ rechnen muss und dass "die Grünen" dafür verantwortlich sind. Können Sie das bestätigen? Über digitale Quellen zum Nachlesen bzw informieren würde ich mich sehr freuen. Sollten sie sich nicht zuständig fühlen, teilen sie mir bitte mit, wohin ich mich wenden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304339/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. März 2024. Grundsätzlich ist die Füt…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Vogelfütterung Thüringen Bußgelder [#304339]
Datum
8. April 2024 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. März 2024. Grundsätzlich ist die Fütterung von freilebenden Wildvögeln nicht verboten. Darüber hinaus kann aber jede Gemeinde in ihrem Zuständigkeitsbereich diesbezügliche Verbote erlassen. Bitte wenden Sie sich daher hinsichtlich der Frage, ob eine private Vogelfütterung an Ihrem Wohnort verboten ist, an die bei Ihnen örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Arnstadt. Zudem kann ein Vermieter eine Fütterung von Wildvögeln (hier oft Stadttauben) verbieten, was als Klausel im Mietvertrag stehen muss oder ggf. in der Hausordnung, sollte diese dem Mietvertrag als Anlage beiliegen. Hierzu kann Ihnen Ihr Vermieter Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Ant…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vogelfütterung Thüringen Bußgelder [#304339]
Datum
8. April 2024 12:17
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304339/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>