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Vorerkundung des Grundwasserkommens Hangelsberg

Am 3.5.2023 stellte Dr. Birgit Futterer vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Rahmen einer Klausurtagung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner die Ergebnisse der Vorerkundung des Grundwasserkommens Hangelsberg vor (siehe https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~03-05-2023-ergebnisse-zur-vorerkundung-des-grundwasservorkommens-hangelsberg#).

Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Termin zu, insbesondere etwaige Präsentationen von Dr. Futterer, Vorlagen, Vor- und Nachbereitung, Einladungen etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Vorerkundung des Grundwasserkommens Hangelsberg [#280058]
Datum
30. Mai 2023 14:59
An
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 3.5.2023 stellte Dr. Birgit Futterer vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Rahmen einer Klausurtagung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner die Ergebnisse der Vorerkundung des Grundwasserkommens Hangelsberg vor (siehe https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~03-05-2023-ergebnisse-zur-vorerkundung-des-grundwasservorkommens-hangelsberg#). Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Termin zu, insbesondere etwaige Präsentationen von Dr. Futterer, Vorlagen, Vor- und Nachbereitung, Einladungen etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280058/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Sehr geehrter Herr Kempen, der von Ihnen eingereichte Antrag auf Akteneinsicht stützt sich rechtlich auf die Vors…
Von
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Betreff
AW: Vorerkundung des Grundwasserkommens Hangelsberg [#280058]
Datum
8. Juni 2023 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, der von Ihnen eingereichte Antrag auf Akteneinsicht stützt sich rechtlich auf die Vorschriften des Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG vom 26.03.2007, zuletzt geändert am 01.07.2015). Das BbgUIG gilt unmittelbar für informationspflichtige Stellen des Landes Brandenburg. Hilfsweise wurde bei der rechtlichen Einordnung Ihres Antrages neben dem BbgUIG das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzt Brandenburg (AIG vom 10.03.1998, zuletzt geändert am 08.05.2018) herangezogen. Sofern die vom Antrag erfassten Daten und Unterlagen nicht den Schutzzielen des BbgUIG und des AIG unterliegen, werden Ihnen diese in der Anlage übersandt. Für die Durchführung der Akteneinsicht ist der Antrag hinreichend bestimmt, mit der Bitte um Übersendung der im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (hier Klausurtagung des Wasserverbandes Straußberg-Erkner am 03.05.2023) stehenden Unterlagen, insbesondere Präsentation von Frau Dr. Futterer. Diese liegt im LBGR vor und kann herausgegeben werden. Die Bereitstellung erfolgt kostenfrei. Die Präsentation stellt einen Arbeitsstand dar. Weitere Unterlagen liegen dem LBGR nicht vor. Mit freundlichem Gruß

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