Wahl Software

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

verwendet die Stadt Wismar bei Wahlen wie z.B. Europa- und Bundestagswahlen Wahlprogramme wie "PC-Wahl" oder "OK-Wahl"?
Wenn ja, senden Sie mir bitte zusätzlich den Namen des Programmes und den Hersteller zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, verwendet die Stadt Wismar…
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahl Software [#296209]
Datum
3. Januar 2024 20:19
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, verwendet die Stadt Wismar bei Wahlen wie z.B. Europa- und Bundestagswahlen Wahlprogramme wie "PC-Wahl" oder "OK-Wahl"? Wenn ja, senden Sie mir bitte zusätzlich den Namen des Programmes und den Hersteller zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296209/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o.g. E-Mail ist beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar eingegangen…
Von
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Betreff
AW: Wahl Software [#296209]
Datum
4. Januar 2024 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o.g. E-Mail ist beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar eingegangen. Dieser hat mich mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Nach § 10 Abs. 1 IFG M-V ist ein entsprechender Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die betroffene Behörde zu richten. Bisher ging Ihr Antrag hier nur per E-Mail ein. Dies erfüllt die Schriftformanforderung mangels qualifizierter elektronischer Signatur nicht. Bevor die begehrte Auskunft erteilt werden kann, bitte ich Sie um die Übersendung einer formgemäßen Erklärung z.B. mittels eines Schreibens mit Ihrer Unterschrift (per Brief oder Fax oder eingescannt per E-Mail). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Wahl Software [#296209]
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Wahl Software [#296209]
Datum
4. Januar 2024 14:10
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
32,6 KB

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Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Ihr Antrag nach dem IFG M-V
Von
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V
Datum
18. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
319,8 KB