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Wald in Berlin

Welche Flächen in Berlin gelten als Wald nach dem Bundeswaldgesetz?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wald in Berlin [#280789]
Datum
9. Juni 2023 14:41
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Flächen in Berlin gelten als Wald nach dem Bundeswaldgesetz?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280789/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrte/r Frau / Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen im Na…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW Wald in Berlin
Datum
21. Juni 2023 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,6 KB


Sehr geehrte/r Frau / Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen im Namen der Berliner Forsten antworten. Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. § 2 des „Gesetzes zur Erhaltung und Pflege des Waldes - Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG)“ konkretisiert den Waldbegriff des Bundeswaldgesetzes noch etwas. In Berlin gibt es keine Liste von Flächen, welche die Waldeigenschaft im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz aufweist. Jede Fläche unterliegt einer Einzelfallprüfung, wenn der Verdacht der Waldeigenschaft besteht. Wald ist ein rechtlicher Tatsachenbegriff, welcher vor Ort festgestellt werden muss. Auch verändert sich darüber hinaus die Waldeigenschaft mit der Zeit. Dies wird von den Berliner Forsten begutachtet, geprüft und abschließend beurteilt. Mit freundlichen Grüßen