Waldbewirtschaftung in Ihrem Zuständigkeitsbereich Forstamt Kaiserslautern
Guten Tag Frau Dr. Fenkner-Gies !
Hitzerekorde und Regenmangel der vergangenen Jahre führen zur aktuell dramatischen Situation unserer Wälder. Dadurch ausgelöst werden allerorts Diskussionen um den Klimawandel, den Waldumbau und naturnahe Waldwirtschaft geführt. Zugleich bewirkt das bereits entstandene Schadholz eine Überflutung des Holzmarktes mit massivem Preisverfall. Julia Klöckner will außerdem mehrere hundert Millionen Euro Steuergelder für die Aufforstung mit nichteinheimischen Baumarten ausgeben. Sie dagegen schlagen gerade im Staatswald enorme Mengen Holz, vor allem Laubhölzer die für den Klimaschutz so wichtig wären, ein.
Es stellt sich daher die dringende Frage, warum in dieser dramatischen Situation unter
Ihrer Forstamtsleitung und in Ihrem Zuständigkeitsbereich in vielen Revieren im Stadt-
und Staatswald (ein absolutes Negativbeispiel ist gerade der derzeitiger Einschlag
zwischen Hohenecker und Dansenberger Straße) ungebremst weiterhin die ältesten Bäume, vor allem Altbestände von Laubbäumen wie Rotbuchen, im Schirmschlag
eingeschlagen werden, der den Wald durch die massive Auflichtung weiter austrocknet
und aufheizt?
Wie viele Festmeter (Fm) wurden dort (zwischen Hohenecker und Dansenberger Straße)
aktuell eingeschlagen (Aufstellung getrennt nach Baumarten) ?
Wohin werden die Rotbuchen verkauft ?
Zu welchem Preis pro Fm werden die Rotbuchen verkauft ?
Was kostet der Maschineneinsatz (Harvester, Stammrücker) pro Fm ?
Wieso werden Höhlen-, Altholz- und Biotopbäume gefällt, obwohl diese nach dem BAT-
Konzept nicht gefällt werden sollten und diese wahrscheinlich auch im Hinblick auf die
FSC-Zertifizierung zu berücksichtigen sind ?
Was kostet die Instandsetzung des Weges (planieren, Schotterung,...) pro Meter Wegbreite ?
Obwohl nachgewiesen ist, dass Douglasien zu den Baumarten gehören, die im Vergleich
zu anderen Baumarten mehr Wasser verbrauchen, fördern Sie diese in Ihrem
Zuständigskeitsbereich gezielt. Gerade in Verbindung mit Ihrer derzeitigen naturfernen
Waldbewirtschtung ist das in Bereichen, in denen Trinkwasser gefördert wird,
wie z.B. im Naturschutzgebiet Täler und Verlandungszone am Gelterswoog,
kontraproduktiv und könnte dazu beitragen, dass sich der Grundwasserspiegel
absenkt. Bei all diesem Wissen um die Problematik um die Douglasie, wieso fördern Sie
diese in diesem Umfang ?
Im Bereich des Erlentales wurden große Mengen Fichten gefällt. Dafür wurde der Weg
rund um die Weiher planiert und mit Feinschotter verfestigt. Im hinteren Teil wurde der
schon wenig wasserführenden Bereich mit einem Harvester oder Stammrücker befahren.
Die Befahrung solcher hochsensiblen Bereichen führt zur Verdichtung des Waldbodens
und zur irreparablen Schädigung der Humusschicht. Mit Blick auf den derzeitigen Wasserniedrigstand des Gelterswoogs, der auch aus den Wasserschüttungen der umliegenden Wooge, Brunnen und Bäche gespeist wird und darauf angewiesen ist, ist das ein nicht gutzumachender Sachverhalt. Wieso wird in einem Naturschutzgebiet so wenig Rücksicht auf Flora und Fauna (das Gebiet ist nachgewiesen Verbreitungsgebiet der Wildkatze, deren Lebensraum ebenso einen besonderen Schutzstatus genießt, wie die Tierart selbst) genommen ?
EIN HINWEIS AUF DIESE ANFRAGE GEHT SOWOHL AN DEN ORTSBEIRAT HOHENECKEN, ALS AUCH AN MITGLIEDER DES UMWELTAUSSCHUSS IM STADTRAT KAISERSLAUTERN UND AN LANDTAGSABGEORDNETE.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Januar 2020
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8. Februar 2020
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