Waldbewirtschaftung in München
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe Ende 2022 aus Presseberichten erfahren, dass München die Errichtung von drei Naturwaldreservaten (NWR) plant, wie hier beschrieben: https://spd-rathausmuenchen.de/drei-naturwaldreservate-fuer-muenchen/
Zu diesem Vorhaben habe ich folgende Fragen:
1. Wie weit ist das Projekt fortgeschritten, und gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung?
2. Gibt es bereits Namen und genaue Größenangaben der vorgesehenen Gebiete?
Des Weiteren ist mir bekannt, dass der Stadtwald München mit dem Naturland-Siegel zertifiziert ist, wodurch Flächen der natürlichen Waldentwicklung (NWE) ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang interessieren mich folgende Informationen:
1. Könnten Sie mir die genauen Namen und Größenangaben der Flächen nennen, die aus der Nutzung genommen wurden?
2. Sind diese Flächen beim Bundesamt für Naturschutz als Teil der Flächenkulisse für die natürliche Waldentwicklung gemeldet?
Zusätzlich zu meinen vorherigen Fragen hätte ich noch allgemeine Anfragen bezüglich der von der Stadt München bewirtschafteten Wälder:
1. Könnten Sie bitte Auskunft darüber geben, welche Baumarten sich in den Stadtwäldern befinden? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten.
2. Gibt es Informationen über den Holzvorrat pro Hektar in den Stadtwäldern?
3. Könnten Sie mir Angaben zum Vorkommen von Totholz machen? Bitte differenzieren Sie zwischen liegendem und stehendem Totholz und geben Sie die Menge in Festmetern pro Hektar an.
4. Wie viele Biotopbäume sind in den Stadtwäldern vorhanden? Eine Angabe in Stück pro Hektar wäre sehr hilfreich.
5. Wie groß ist die Gesamtfläche der Stadtwälder, die aus der Bewirtschaftung genommen wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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