Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum

Alle Unterlagen in Zusammenhang mit einer "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html

Diese Anfrage hatte ich zunächst an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen gestellt und wurde von dort an Sie verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/warnanzeige-des-jobcenter-wuppertal-an-das-landesinnenministerium-mit-unbekannten-datum/#nachricht-880207

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum [#301496]
Datum
28. Februar 2024 17:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen in Zusammenhang mit einer "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt. https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html Diese Anfrage hatte ich zunächst an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen gestellt und wurde von dort an Sie verwiesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/warnanzeige-des-jobcenter-wuppertal-an-das-landesinnenministerium-mit-unbekannten-datum/#nachricht-880207
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 301496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301496/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - 8/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag v…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum [#301496]
Datum
4. März 2024 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
1451 E - 8/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.02.2024 Anlage 1 Sehr geehrter Herr Dieckmann, Ihr o.g. Antrag ist am 28.02.2024 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW zählen nur natürliche Personen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Da Sie den Antrag ausweislich Ihrer Kontaktinformation auf Veranlassung des Flüchtlingsrats Bremen e.V. und damit als Vertreter einer juristischen Person stellen, müsste ich den Antrag auf Informationszugang mit Blick auf die o.g. Vorschrift ablehnen. Vor diesem Hintergrund käme eine Umstellung Ihres Antrags dahin in Betracht, dass Sie ihn im eigenen Namen unter Inkaufnahme der ggf. entstehenden Gebühren stellen. In diesem Falle bitte ich um entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen