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Wasseranalysen im Raum Oberkotzau

aus einem Schreiben Ihrerseits auf eine Anfrage von "Bündnis 90 / Die Grünen" vom
17.03.2021 geht hervor, dass Oberkotzau relativ hohe Nitratwerte im Rohwasser hat.

Diese Werte von z.B. 2018 mit über 40mg/l (bei > 37,5 - 50 mg/l gilt das Wasser als stark Nitrat belastet) decken sich nicht mit den veröffentlichten Werten der Marktgemeinde fürs Trinkwasser also wird vermutlich das Wasser gemischt oder ein "günstiger Standort der Testung" gewählt um bessere Werte zu erreichen.

Ich bitte Sie mir aus diesem Grund alle Wasseranalysen (sowohl Rohwasser / Grundwasser / Trinkwasser) bis zurück ins Jahr 2015 zuzusenden, die im bereich der Marktgemeinde Oberkotzau gemacht wurden.

Quelle:
https://www.tim-pargent.de/wp-content/uploads/2021/05/15376-Situation-des-Grundwassers-in-Oberfranken.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus einem Schr…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasseranalysen im Raum Oberkotzau [#239401]
Datum
31. Januar 2022 16:33
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus einem Schreiben Ihrerseits auf eine Anfrage von "Bündnis 90 / Die Grünen" vom 17.03.2021 geht hervor, dass Oberkotzau relativ hohe Nitratwerte im Rohwasser hat. Diese Werte von z.B. 2018 mit über 40mg/l (bei > 37,5 - 50 mg/l gilt das Wasser als stark Nitrat belastet) decken sich nicht mit den veröffentlichten Werten der Marktgemeinde fürs Trinkwasser also wird vermutlich das Wasser gemischt oder ein "günstiger Standort der Testung" gewählt um bessere Werte zu erreichen. Ich bitte Sie mir aus diesem Grund alle Wasseranalysen (sowohl Rohwasser / Grundwasser / Trinkwasser) bis zurück ins Jahr 2015 zuzusenden, die im bereich der Marktgemeinde Oberkotzau gemacht wurden. Quelle: https://www.tim-pargent.de/wp-content/uploads/2021/05/15376-Situation-des-Grundwassers-in-Oberfranken.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239401/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasseranalysen im Raum Oberkotzau“ vom 31.01.2…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wasseranalysen im Raum Oberkotzau [#239401]
Datum
3. März 2022 15:07
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasseranalysen im Raum Oberkotzau“ vom 31.01.2022 (#239401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
StMUV-Gz. 57-U4449.5-2021/3-30 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre ursprüngliche Anfrage ha…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Wasseranalysen im Raum Oberkotzau [#239401]
Datum
4. März 2022 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
StMUV-Gz. 57-U4449.5-2021/3-30 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre ursprüngliche Anfrage haben wir nun gefunden; sie wurde durch ein Registratur-Versehen leider nicht an die Fachabteilung zur weiteren Bearbeitung weitergegeben. Für die Verzögerung müssen wir daher um Nachsicht bitten. Die gewünschten Daten liegen dem StMUV leider nicht vor. Bitte wenden Sie sich wegen der Daten zu Grundwasser / Rohwasser an das Wasserwirtschaftsamt Hof, wegen der Daten zu Trinkwasser an das Gesundheitsamt Hof. Inwiefern das Wasser aus den Wassergewinnungsanlagen gemischt oder aufbereitet wird, um als Trinkwasser verteilt zu werden, kann Ihnen ggf. das Gesundheitsamt und am besten die Gemeinde selbst beantworten. Mit freundlichen Grüßen