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Wasserentnahme des Wasserverbands Strausberg-Erkner aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

1) Alle Dokumente, Vermerke, Schriftverkehre, etc. die den Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) zur Entnahme von Wasser aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg berechtigen.
2) Alle Dokumente, Vermerke, Schriftverkehre, etc. die dem Bußgeldverfahren gegen den Wasserverband Strausberg-Erkner (Vgl. https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1758876/) zu Grunde liegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Martin Schultheiß
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bit…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
Wasserentnahme des Wasserverbands Strausberg-Erkner aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg [#183755]
Datum
31. März 2020 21:13
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Dokumente, Vermerke, Schriftverkehre, etc. die den Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) zur Entnahme von Wasser aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg berechtigen. 2) Alle Dokumente, Vermerke, Schriftverkehre, etc. die dem Bußgeldverfahren gegen den Wasserverband Strausberg-Erkner (Vgl. https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1758876/) zu Grunde liegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anfragenr: 183755 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Martin Schultheiß [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß
Landesamt für Umwelt
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Schultheiß, als Anlage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfr…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. April 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
340,6 KB
Sehr geehrter Herr Schultheiß, als Anlage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 31.3.2020. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Martin Schultheiß
AW: Eingangsbestätigung [#183755] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasser…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#183755]
Datum
23. November 2020 18:35
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserentnahme des Wasserverbands Strausberg-Erkner aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg“ vom 31.03.2020 (#183755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 203 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anfragenr: 183755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183755/ Postanschrift Martin Schultheiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Martin Schultheiß
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brand…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wasserentnahme des Wasserverbands Strausberg-Erkner aus dem Wasserhaushalts des Straussee in Strausberg“ [#183755] [#183755]
Datum
1. Dezember 2020 23:16
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bereits am 31. März meine Anfrage - deren Eingang im übrigen am 01. April umgehend bestätigt wurde - gestellt habe. Seitdem habe ich leider keine Antwort (weder via E-Mail noch via Post) bekommen habe. Selbst unter Beachtung der besonderen Umstände auf Grund der Corona-Pandemie ist die Frist zur (Zwischen-)Bescheidung der Anfrage deutlich überschritten. Auch auf meine Nachfrage nach dem aktuellen Bearbeitungsstand am 23.11.2020 gab es bisher keine Rückmeldung. Da ich gerne rechtliche Schritte vermeiden möchte, bitte ich Sie bezüglich meiner Anfrage um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anhänge: - 183755.pdf - 2020-04-01_1-Eingangsbesttigung.pdf Anfragenr: 183755 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Martin Schultheiß
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landesamt für Umwelt vom 31.03.20, # 183755 [#183755] Sehr geehrte<&…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landesamt für Umwelt vom 31.03.20, # 183755 [#183755]
Datum
8. Dezember 2020 20:36
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in dem im Betreff erwähnten Antrag nach brandenburgischem Umweltinformationsgesetzt habe ich bis auf eine Eingangsbestätigung bis heute keine Antwort bekommen. Auch eine Nachfrage am 23.11.2020 blieb von Ihnen bisher unbeantwortet. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.12.2020 mir in diesem Antrag zumindest einen Zwischenbescheid zu bearbeiten. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalte ich mir ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anfragenr: 183755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183755/

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Martin Schultheiß
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landesamt für Umwelt vom 31.03.20, # 183755 [#183755] Sehr geehrte<&…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
Martin Schultheiß
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landesamt für Umwelt vom 31.03.20, # 183755 [#183755]
Datum
19. Dezember 2020 12:19
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte<< Anrede >> in dem im Betreff erwähnten Antrag nach brandenburgischem Umweltinformationsgesetzt habe ich bis auf eine Eingangsbestätigung bis heute keine Antwort bekommen. Auch eine Nachfrage am 23.11.2020 blieb von Ihnen bisher unbeantwortet. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.12.2020 mir in diesem Antrag zumindest einen Zwischenbescheid zu bearbeiten. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalte ich mir ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Martin Schultheiß Anfragenr: 183755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183755/ Postanschrift Martin Schultheiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>