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Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Ihrer Stadt

War Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen?
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden.
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe ihrer Stadt auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
Liza Pflaum
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wa…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Liza Pflaum
Betreff
Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Ihrer Stadt [#283754]
Datum
12. Juli 2023 13:29
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
War Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen? Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden. Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe ihrer Stadt auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum Anfragenr: 283754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283754/ Postanschrift Liza Pflaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Juli 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrte Frau Pflaum, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Köln hat in den vergangenen 5 Jahren folgende …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
WG: Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Ihrer Stadt [#283754]
Datum
18. Juli 2023 07:10
Status
att662071.jpg
2,5 KB


Sehr geehrte Frau Pflaum, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Köln hat in den vergangenen 5 Jahren folgende Maßnahmen wg. Wassermangels verfügt: • 2019 Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern; Zeitraum: 08. August bis 30. November 2019; s. Amtsblatt der Stadt Köln vom 07.08.2019 • 2020 Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern; Zeitraum: 09. Juli bis 31. Oktober 2020; s. Amtsblatt der Stadt Köln vom 08.07.2020 • 2022 Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern; Zeitraum: 14. Juli bis 31. Oktober 2022; s. Amtsblatt der Stadt Köln vom 13.07.2022 • 2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern; Zeitraum: 29. Juni bis 31. Oktober 2023; s. Amtsblatt der Stadt Köln vom 28.06.2023 Weitere Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Bürger*innen, Unternehmen/Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe wurden auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln nicht verfügt. Mit freundlichen Grüßen