Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis
1. Gibt es für diese WKA eine Stilllegungsverfügung aus der Zeit nach 2015?
2. Ist diese Stilllegungsverfügung noch rechtskräftig oder rechtswirksam aufgehoben/widerrufen?3. Ist die WR-Erlaubnis für den Aufstau der Göltzsch aus 2016 rechtskräftig?
4. Ist die Stilllegungsverfügung mangels Rechtskraft der WR-Erlaubnis zum Aufstau weiterhin rechtwirksam?
5. Wie wird deren Einhaltung überwacht?
6. Gab es seit 2016 Verstöße gegen diese Stilllegungsverfügung?
7. (Wie) wurden diese geahndet?
Sollten Sie diese Fragen nicht beantworten können, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde(n). Für diesen fall ersuche ich um zeitnahe Abgabenachricht.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juni 2019
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13. Juli 2019
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