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Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis

1. Gibt es für diese WKA eine Stilllegungsverfügung aus der Zeit nach 2015?
2. Ist diese Stilllegungsverfügung noch rechtskräftig oder rechtswirksam aufgehoben/widerrufen?3. Ist die WR-Erlaubnis für den Aufstau der Göltzsch aus 2016 rechtskräftig?
4. Ist die Stilllegungsverfügung mangels Rechtskraft der WR-Erlaubnis zum Aufstau weiterhin rechtwirksam?
5. Wie wird deren Einhaltung überwacht?
6. Gab es seit 2016 Verstöße gegen diese Stilllegungsverfügung?
7. (Wie) wurden diese geahndet?
Sollten Sie diese Fragen nicht beantworten können, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde(n). Für diesen fall ersuche ich um zeitnahe Abgabenachricht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149649]
Datum
9. Juni 2019 08:03
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es für diese WKA eine Stilllegungsverfügung aus der Zeit nach 2015? 2. Ist diese Stilllegungsverfügung noch rechtskräftig oder rechtswirksam aufgehoben/widerrufen?3. Ist die WR-Erlaubnis für den Aufstau der Göltzsch aus 2016 rechtskräftig? 4. Ist die Stilllegungsverfügung mangels Rechtskraft der WR-Erlaubnis zum Aufstau weiterhin rechtwirksam? 5. Wie wird deren Einhaltung überwacht? 6. Gab es seit 2016 Verstöße gegen diese Stilllegungsverfügung? 7. (Wie) wurden diese geahndet? Sollten Sie diese Fragen nicht beantworten können, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde(n). Für diesen fall ersuche ich um zeitnahe Abgabenachricht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch …
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149649]
Datum
13. Juli 2019 14:19
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis“ vom 09.06.2019 (#149649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Kann ich bitte noch eine korrekte Antwort erwarten, oder die UIG-Anfrage zur Auskunftsklage beim VG freigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 149649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>