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Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis

1. An wie vielen Tagen musste die Turbine der WKA Beck Mühlwand 2018 stillstehen, weil die Wasserführung - bei Einhaltung des dotierten Restabflusses - zu niedrig war um Strom erzeugen zu können?
2. Darf die Anlage überhaupt betrieben werden, nachdem
a) das VG-Chemnitz im Januar 2017 Obiter Dictum festgestellt hat, dass die Altrechtzuerkennung rechtfehlerhaft war/ist,
b) die WR-Erlaubnis des LRA für den Aufstau der Göltzsch im ausgewiesenen HW-Überschwemmungsgebiet immer noch klageanhängig ist und unentschieden beim VG-C liegt?
3. Müsste nicht die UWB - im öffentlichen Interesse, aus Gründen des präventiven HW-Schutzes - eine Stilllegungsverfügung erlassen, bis die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch im HW-Überschwemmungsbereich rechtskräftig ist?
Langjährige Hauptwerte sind: dotierter ökol. Mindestrestwasserabfluss:
MNQ 0,280 m³ MQ 1,890 m³ 0,400 m³
Die gestaute Göltzsch ufert dort bereits bei geringer Überschreitung des MQ aus!
4. An wie vielen Tagen war 2018 der Fischpass funktionsuntauglich, weil die Wasserführung in der Göltzsch zu niedrig, oder die Aufstiegsanlage (Grundeisbildung in der Ausleitungsstrecke) zugefroren war?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. An wie …
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149365]
Datum
7. Juni 2019 18:08
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. An wie vielen Tagen musste die Turbine der WKA Beck Mühlwand 2018 stillstehen, weil die Wasserführung - bei Einhaltung des dotierten Restabflusses - zu niedrig war um Strom erzeugen zu können? 2. Darf die Anlage überhaupt betrieben werden, nachdem a) das VG-Chemnitz im Januar 2017 Obiter Dictum festgestellt hat, dass die Altrechtzuerkennung rechtfehlerhaft war/ist, b) die WR-Erlaubnis des LRA für den Aufstau der Göltzsch im ausgewiesenen HW-Überschwemmungsgebiet immer noch klageanhängig ist und unentschieden beim VG-C liegt? 3. Müsste nicht die UWB - im öffentlichen Interesse, aus Gründen des präventiven HW-Schutzes - eine Stilllegungsverfügung erlassen, bis die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch im HW-Überschwemmungsbereich rechtskräftig ist? Langjährige Hauptwerte sind: dotierter ökol. Mindestrestwasserabfluss: MNQ 0,280 m³ MQ 1,890 m³ 0,400 m³ Die gestaute Göltzsch ufert dort bereits bei geringer Überschreitung des MQ aus! 4. An wie vielen Tagen war 2018 der Fischpass funktionsuntauglich, weil die Wasserführung in der Göltzsch zu niedrig, oder die Aufstiegsanlage (Grundeisbildung in der Ausleitungsstrecke) zugefroren war?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch …
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149365]
Datum
9. Juli 2019 09:53
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis“ vom 07.06.2019 (#149365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Teilen sie mir bitte mit ob sie meine Anfrage noch in angemessener Frist beantworten wollen, oder ob ich sie zur Auskunftsklage freigeben soll. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 149365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>