Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis
1. An wie vielen Tagen musste die Turbine der WKA Beck Mühlwand 2018 stillstehen, weil die Wasserführung - bei Einhaltung des dotierten Restabflusses - zu niedrig war um Strom erzeugen zu können?
2. Darf die Anlage überhaupt betrieben werden, nachdem
a) das VG-Chemnitz im Januar 2017 Obiter Dictum festgestellt hat, dass die Altrechtzuerkennung rechtfehlerhaft war/ist,
b) die WR-Erlaubnis des LRA für den Aufstau der Göltzsch im ausgewiesenen HW-Überschwemmungsgebiet immer noch klageanhängig ist und unentschieden beim VG-C liegt?
3. Müsste nicht die UWB - im öffentlichen Interesse, aus Gründen des präventiven HW-Schutzes - eine Stilllegungsverfügung erlassen, bis die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch im HW-Überschwemmungsbereich rechtskräftig ist?
Langjährige Hauptwerte sind: dotierter ökol. Mindestrestwasserabfluss:
MNQ 0,280 m³ MQ 1,890 m³ 0,400 m³
Die gestaute Göltzsch ufert dort bereits bei geringer Überschreitung des MQ aus!
4. An wie vielen Tagen war 2018 der Fischpass funktionsuntauglich, weil die Wasserführung in der Göltzsch zu niedrig, oder die Aufstiegsanlage (Grundeisbildung in der Ausleitungsstrecke) zugefroren war?
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juni 2019
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9. Juli 2019
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