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Wasserschutzzone III

Ist in Ihrem Bundesland der Bau von Kläranlagen in einem Wasserschutzgebiet der Zone III erlaubt oder verboten?
Falls verboten: Lässt die Rechtslage in Ihrem Bundesland Ausnahmen von dem Verbot zu?
Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Gibt es in Ihrem Bundesland von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigte betriebsinterne Kläranlagen in Firmen, die sich im Einzugsgebiet eines Wasserschutzgebietes der Zone III befinden? Falls ja, welche sind dies?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist in Ihrem B…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserschutzzone III [#246289]
Datum
13. April 2022 13:01
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist in Ihrem Bundesland der Bau von Kläranlagen in einem Wasserschutzgebiet der Zone III erlaubt oder verboten? Falls verboten: Lässt die Rechtslage in Ihrem Bundesland Ausnahmen von dem Verbot zu? Falls ja, unter welchen Bedingungen? Gibt es in Ihrem Bundesland von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigte betriebsinterne Kläranlagen in Firmen, die sich im Einzugsgebiet eines Wasserschutzgebietes der Zone III befinden? Falls ja, welche sind dies?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen übersenden wir Ihnen folgende Informationen: Ist in Ihrem Bundesland der …
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Wasserschutzzone III [#246289]
Datum
19. April 2022 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen übersenden wir Ihnen folgende Informationen: Ist in Ihrem Bundesland der Bau von Kläranlagen in einem Wasserschutzgebiet der Zone III erlaubt oder verboten? Auf gesetzlicher Ebene (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Wassergesetz (WG) gibt es keine unmittelbaren Verbote von Maßnahmen/Vorhaben in Wasserschutzgebieten, die §§ 51 und 52 WHG beschränken sich auf Verordnungsermächtigungen und Rahmenregelungen. § 52 Abs. 1 WHG lässt das Verbot bestimmter Handlungen in WSG-Rechtsverordnungen zu, soweit der Schutzzweck dies erfordert. Aufgrund dessen dürfen in Baden-Württemberg in einem Wasserschutzgebiet Zone III keine Kläranlagen errichtet werden, ausgenommen sind Erweiterungen. Falls verboten: Lässt die Rechtslage in Ihrem Bundesland Ausnahmen von dem Verbot zu? Falls ja, unter welchen Bedingungen? Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Dies liegt in der Entscheidung der zuständigen Wasserbehörde. Gibt es in Ihrem Bundesland von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigte betriebsinterne Kläranlagen in Firmen, die sich im Einzugsgebiet eines Wasserschutzgebietes der Zone III befinden? Falls ja, welche sind dies? Dem Umweltministerium liegen keine Daten darüber vor, ob sich genehmigte betriebsinterne Kläranlagen im Einzugsgebiet eines Wasserschutzgebietes der Zone III befinden. Es steht Ihnen frei, sich an die jeweiligen zuständigen Wasserbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen