Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Es darf vorausgesetzt werden, dass sämtliche Weisungen in einem geordneten Dokumentenmanagement für die eigenen Mitarbeiter für den schnellen Zugriff vorgehalten werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern hat vermutlich viel Dreck am Stecken und verweigert die ehrliche Offenheit, u.a. bei dem Sozialleistungsbetrug im Zusammenhang mit den inzwischen auch vom Bundessozialgericht gerügten Mietobergrenzen.
Die Forderung von 500,00 € für die Aufbereitung von Daten dient wohl lediglich der Abschreckung.
"Insgesamt gibt es im Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen ca. 160 interne Regelungen."
"I Diese müssen vor Übersendung gesichtet werden, ob ggf. Regelungen dabei sind, die einen Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 3 (Angaben und Mitteilungen anderer Behörden) bzw. § 6 IFG M-V (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) begründen. Angesetzt werden für die Sichtung durchschnittlich 30 Minuten pro Regelung (80 Stunden) und 8 Stunden für das Zusammenstellen. Das ergibt einen zeitlichen Arbeitsumfang von insgesamt 88 Stunden. Gemäß § 13 IFG M-V sind für Amtshandlungen nach dem IFG M-V, die einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern, Gebühren und Auslagen zu erheben. Es besteht somit eine Kostenerhebungspflicht. Die voraussichtliche Gebühr ist dem Antragsteller vor abschließender Entscheidung bekannt zu geben. Die Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist der jeweils geltende Gebührenerlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern (201812019) und setzt sich aus Personalkosten, Sachkosten, der entsprechenden Bearbeitungszeit und ggf. der Reiskosten zusammen. Die Gebühr wird daher gemäß Tarifstelle 2.2 des Gebühren-und Auslagenverzeichnisses der IFGKostVO M-V voraussichtlich 500,00 € betragen. Die Berechnung entnehmen Sie bitte bei gefügter Berechnungstabelle. Dazu kommen die Kosten für eventuell anzufertigende Kopien (0,10 € pro Kopie).
"Die Rückmeldung des Landkreises Vorpommern-Rügen mit den Informationen zur Höhe der zu erwartenden Gebühren wurde am 30. April 2019 an Sie übermittelt. Mit diesem Schreiben erging auch die Bitte an Sie, bis zum 14. Mai 2019 mitzuteilen, ob Sie an dem Antrag festhalten. Dieses ist lt. den mir einsehbaren Unterlagen nicht erfolgt.
Da es durchaus möglich ist, dass innerhalb der vergangenen zwölf Monate die Regelungen zur Herausgabe von Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Landkreis Vorpommern-Rügen angepasst wurden, bitte ich Sie, den Antrag unter #132627 als abgeschlossen zu werten und eine neue Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V zu stellen."
Anfrage abgelehnt
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Datum22. April 2019
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25. Mai 2019
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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