Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten

Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Es darf vorausgesetzt werden, dass sämtliche Weisungen in einem geordneten Dokumentenmanagement für die eigenen Mitarbeiter für den schnellen Zugriff vorgehalten werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern hat vermutlich viel Dreck am Stecken und verweigert die ehrliche Offenheit, u.a. bei dem Sozialleistungsbetrug im Zusammenhang mit den inzwischen auch vom Bundessozialgericht gerügten Mietobergrenzen.

Die Forderung von 500,00 € für die Aufbereitung von Daten dient wohl lediglich der Abschreckung.

"Insgesamt gibt es im Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen ca. 160 interne Regelungen."

"I Diese müssen vor Übersendung gesichtet werden, ob ggf. Regelungen dabei sind, die einen Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 3 (Angaben und Mitteilungen anderer Behörden) bzw. § 6 IFG M-V (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) begründen. Angesetzt werden für die Sichtung durchschnittlich 30 Minuten pro Regelung (80 Stunden) und 8 Stunden für das Zusammenstellen. Das ergibt einen zeitlichen Arbeitsumfang von insgesamt 88 Stunden. Gemäß § 13 IFG M-V sind für Amtshandlungen nach dem IFG M-V, die einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern, Gebühren und Auslagen zu erheben. Es besteht somit eine Kostener­hebungspflicht. Die voraussichtliche Gebühr ist dem Antragsteller vor abschließender Ent­scheidung bekannt zu geben. Die Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist der jeweils geltende Gebührenerlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern (201812019) und setzt sich aus Personalkosten, Sachkosten, der entsprechenden Bearbeitungszeit und ggf. der Reiskosten zusammen. Die Gebühr wird daher gemäß Tarifstelle 2.2 des Gebühren-und Auslagenverzeichnisses der IFGKostVO M-V voraussichtlich 500,00 € betragen. Die Berechnung entnehmen Sie bitte bei­ gefügter Berechnungstabelle. Dazu kommen die Kosten für eventuell anzufertigende Kopien (0,10 € pro Kopie).

"Die Rückmeldung des Landkreises Vorpommern-Rügen mit den Informationen zur Höhe der zu erwartenden Gebühren wurde am 30. April 2019 an Sie übermittelt. Mit diesem Schreiben erging auch die Bitte an Sie, bis zum 14. Mai 2019 mitzuteilen, ob Sie an dem Antrag festhalten. Dieses ist lt. den mir einsehbaren Unterlagen nicht erfolgt.

Da es durchaus möglich ist, dass innerhalb der vergangenen zwölf Monate die Regelungen zur Herausgabe von Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Landkreis Vorpommern-Rügen angepasst wurden, bitte ich Sie, den Antrag unter #132627 als abgeschlossen zu werten und eine neue Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V zu stellen."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten [#132627]
Datum
22. April 2019 08:40
An
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696) Es darf vorausgesetzt werden, dass sämtliche Weisungen in einem geordneten Dokumentenmanagement für die eigenen Mitarbeiter für den schnellen Zugriff vorgehalten werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Vorpommern-Rügen
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgeset…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten“ [#132627] [#132627]
Datum
14. März 2020 15:19
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/132627 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil deutschlandweit Anfragen zu der Veröffentlichung der Handlungsanweisungen bei allen Jobcentern über dieses Portal gestellt wurden und der überwiegende Teil dem Informationsbegehren der Bürger entsprochen haben, teilweise auch mit der Veröffentlichung auf der eigenen Website. Außerdem ist die Gebührenforderung eine offene Verhöhnung der Informationsfreiheit als demokratisches Grundrecht. Soweit behauptet wird, die Weisungen lägen nicht gut sortiert für den Zugriff der eigenen Mitarbeiter vor, so ist dies wohl eher als ein Hinweis auf ein unzureichend betreutes Dokumentenmanagement zu werten. Ich halte eine kostenfreie Herausgabe, oder besser noch eine Veröffentlichung der 160 Weisungen auf der Jobcentereigenen Website für empfehlenswert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 132627.pdf - 2019-04-30_1-2019_05_02_18_50_18-lk-m-v.pdf - 2019-04-30_2-2019_04_30_antwort_lk_vr.pdf Anfragenr: 132627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132627

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten“ [#132627] [#132627]
Datum
20. Mai 2020 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gebeten, da Sie die Gebührenfestsetzung als unverhältnismäßig ansehen. Nach Überprüfung des Vorgangs auf der Plattform FragDenStaat habe ich festgestellt, dass Sie Ihren Antrag bereits am 19. April 2019 gestellt haben. Die Rückmeldung des Landkreises Vorpommern-Rügen mit den Informationen zur Höhe der zu erwartenden Gebühren wurde am 30. April 2019 an Sie übermittelt. Mit diesem Schreiben erging auch die Bitte an Sie, bis zum 14. Mai 2019 mitzuteilen, ob Sie an dem Antrag festhalten. Dieses ist lt. den mir einsehbaren Unterlagen nicht erfolgt. Da es durchaus möglich ist, dass innerhalb der vergangenen zwölf Monate die Regelungen zur Herausgabe von Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Landkreis Vorpommern-Rügen angepasst wurden, bitte ich Sie, den Antrag unter #132627 als abgeschlossen zu werten und eine neue Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V zu stellen. Mit freundlichen Grüßen