Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen

- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken auf Behindertenparkplätzen, ggfs. insbesondere in Moabit/Turmstraße

Hintergrund: Am 17. Juni 2022 habe ich beobachtet, wie ein KFZ einen Behindertenparkplatz unberechtigt genutzt hat. An dem KFZ war ein Strafzettel des Ordnungsamts angebracht. Dem konnte ich entnehmen, dass der Parkplatz über mehr als 5 Stunden rechtswidrig genutzt wurde. Diese Sanktion hat offensichtlich den Behindertenparkplatz nicht für Berechtigte nutzbar gemacht, was ich sehr bedauere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen [#251663]
Datum
17. Juni 2022 18:38
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken auf Behindertenparkplätzen, ggfs. insbesondere in Moabit/Turmstraße Hintergrund: Am 17. Juni 2022 habe ich beobachtet, wie ein KFZ einen Behindertenparkplatz unberechtigt genutzt hat. An dem KFZ war ein Strafzettel des Ordnungsamts angebracht. Dem konnte ich entnehmen, dass der Parkplatz über mehr als 5 Stunden rechtswidrig genutzt wurde. Diese Sanktion hat offensichtlich den Behindertenparkplatz nicht für Berechtigte nutzbar gemacht, was ich sehr bedauere.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251663/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behinderte…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen [#251663]
Datum
19. Juli 2022 08:42
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen“ vom 17.06.2022 (#251663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen“ [#251663]
Datum
14. September 2022 23:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251663/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nach fast 3 Monaten keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251663.pdf Anfragenr: 251663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251663/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. September 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und is…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. September 2022
Datum
21. September 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.926 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Berlin Mitte
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Inform…
Von
Ordnungsamt Berlin Mitte
Betreff
AW: 10 in Bearb. Weisungslage bzgl. Falschparken auf Behindertenparkplätzen [#251663]
Datum
11. Oktober 2022 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2022, welche mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde. Ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Sie forderten das Ordnungsamt Berlin Mitte auf Ihnen folgende Daten zu übermitteln: - im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken auf Behindertenparkplätzen, ggfs. insbesondere in Moabit/Turmstraße. Hinsichtlich der erfragten Weisungslage verweise ich auf die Geschäftsanweisung des Stabes des Polizeipräsidenten Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen, der sich die Ordnungsämter im Land Berlin inhaltlich anschließen. Diese Geschäftsanweisung liegt FragDenStaat bereits vor und kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://fragdenstaat.de/dokumente/149... Weiterführend verweise ich auf die rechtlichen Grundlagen für diesen Sachverhalt (§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 55 BKat; § 37a ASOG). Zudem ist bei der Bemessung der Ordnungswidrigkeit der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog heranzuziehen (https://www.kba.de/DE/Themen/Zentrale...). Der Tatbestand mit der Nummer 142278 „Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen <314/315> und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.“ ist hier einschlägig. Dieser wurde bundeseinheitlich mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 € festgelegt. Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass nicht alle Dienstkräfte des Außendienstes des Ordnungsamtes dazu befugt sind eine Umsetzung zu veranlassen. Wenn ein Mitarbeitender der Parkraumüberwachung diesen Tatbestand innerhalb der Parkraumbewirtschaftung feststellt, kann eine Ahndung entsprechend des Tatbestandes erfolgen, es besteht jedoch für diese Dienstkraft keine rechtliche Befugnis eine Umsetzung zu veranlassen. Das Vorgehen ist somit, dass lediglich ein Verwarngeld erhoben werden kann. Andere Weisungen hinsichtlich des benannten Sachverhaltes bestehen im Ordnungsamtes des Bezirkes Mitte von Berlin nicht. Diese Auskunft wurde gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen,

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Oktober 2022 18:52
Status
Anfrage abgeschlossen

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