Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für ihre Bürgeranfrage vom 13. Oktober 2022, die ich Ihnen folgendermaßen beantworte:
Generell finden Prüfungen in Atomkraftwerken nach den Festlegungen im sogenannten Prüfhandbuch statt. Je nach zu prüfendem System und Art der Prüfung sind dort auch Festlegungen getroffen, ob die Prüfungen im wöchentlichen, monatlichen, jährlichen oder mehrjährlichen Rhythmus stattfinden. Dort ist auch festgelegt, ob die Prüfungen mit Sachverständigenbeteiligung durchzuführen sind. Anforderungen an das Prüfhandbuch sind in der KTA Regel 1202 „Anforderungen an das Prüfhandbuch<
http://www.kta-gs.de/d/regeln/1200/1202_r_2017_11.pdf>“ festgelegt. Die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder überwachen im Rahmen ihrer kontinuierlichen Aufsicht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
Ergänzend zur kontinuierlichen Aufsicht der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder gibt es die in der öffentlichen Diskussion häufig angesprochene Sicherheitsüberprüfung. Seit dem Jahr 2002 ist die Durchführung dieser Sicherheitsüberprüfung im Abstand von zehn Jahren in § 19a im Atomgesetz festgeschrieben und für jedes Atomkraftwerk der Zeitpunkt der ersten Sicherheitsüberprüfung festgelegt worden. Die Pflicht zur Vorlage der Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung entfällt, wenn der Genehmigungsinhaber gegenüber der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde verbindlich erklärt, dass er den Leistungsbetrieb des entsprechenden Atomkraftwerks spätestens drei Jahre nach dem im Atomgesetz genannten Termin zur Vorlage der Sicherheitsüberprüfung endgültig einstellen wird.
Für die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim II und Isar 2, die im Jahr 2022 eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben, wären Sicherheitsüberprüfungen bis Ende des Jahres 2019 durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen gewesen. Diese Überprüfungspflicht ist nach der oben genannten gesetzlichen Regelung im Hinblick auf die Beendigung des Leistungsbetriebs bis spätestens Ende des Jahres 2022 jedoch entfallen. Deshalb wurde für die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim II und Isar 2 keine Sicherheitsüberprüfung nach § 19a im Atomgesetz vorgenommen.
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www.bmuv.de/datenschutz<
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Mit freundlichen Grüßen