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Weitere mögliche Grundrechtseingriffe im ÖPNV

die Frage nach der Videoüberwachung ist bekannt. Möglicherweise befinden sich jedoch in den nicht veröffentlichten Anlagen zu den ÖPNV - Verträgen mit der BVG und S-Bahn weitere Grundrechtseingriffe ohne Rechtsgrundlage, bei denen der Senat Verträge zu lasten Dritter geschlossen hat.

Bitte benennen Sie die weiteren möglichen Grundrechtseingriffe aus den nichtveröffentlichten Anlagen zu den Verträgen mit der S-Bahn und der BVG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fr…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Weitere mögliche Grundrechtseingriffe im ÖPNV [#269480]
Datum
5. Februar 2023 09:36
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Frage nach der Videoüberwachung ist bekannt. Möglicherweise befinden sich jedoch in den nicht veröffentlichten Anlagen zu den ÖPNV - Verträgen mit der BVG und S-Bahn weitere Grundrechtseingriffe ohne Rechtsgrundlage, bei denen der Senat Verträge zu lasten Dritter geschlossen hat. Bitte benennen Sie die weiteren möglichen Grundrechtseingriffe aus den nichtveröffentlichten Anlagen zu den Verträgen mit der S-Bahn und der BVG.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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