Weitere Nachfragen zu Herrn De Maizieres Aussagen über NSA im "Bericht aus Berlin" vom 19.1.2014

Mit ausdrücklichem Verweis auf einen IFG-Antrag vom 23.1.2014

https://fragdenstaat.de/anfrage/staaten-die-schamloser-als-die-nsa-am-internet-interessiert-sind/

und Ihrer dazugehörigen Beantwortung möchte ich Sie hiermit bitten, mir eine Auflistung von dem Innenministerium vorliegenden Unterlagen zuzusenden, die die von Herrn de Maiziere am 19.1.2014 im "Bericht aus Berlin" getroffenen Aussagen oder Ihre Antworten zur eben genannten IFG-Anfrage belegen:

1.)

Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Selbst wenn die NSA überhaupt nicht mehr sich für das Internet interessiert, es gibt andere Staaten, die das tun und zwar viel schamloser."

Anders als in der o.g. IFG-Anfrage bitte ich dabei um den Beleg der "viel schamloseren" Ausspionierung des Internet-TK-Verkehrs durch andere Staaten als der USA, wie von Herrn de Maiziere behauptet. Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Belege für einen derart qualifizierenden Vergleich.

2.)

Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "In der Vergangenheit waren solche Hinweise [aus dem Austausch deutscher "Sicherheitsbehörden" mit internationalen Partnern] Grundlage für die Verhinderung schwerer Straftaten durch deutsche Behörden."

Ich bitte hierzu um übersichtartige Belege zu allen diesbezüglichen Fällen erfolgreicher Verhinderung schwerer Straftaten.

3.)

Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "Der Austausch von Daten und Hinweisen [zwischen deutschen "Sicherheitsbehörden" und internationalen Partnern] erfolgt dabei anlassbezogen im Rahen der Aufgabenerfüllung ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Übermittlungsbestimmungen."

Ich bitte hierzu um Benennung und Beleg der Gesamtheit aller in diesem Kontext in Frage kommenden Übermittlungsbestimmungen.

4.)

Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Das SWIFT-Abkomme hilft auch der Terror-Bekämpfung"

Ich bitte hierzu nicht um die Auflistung der Absichten des SWIFT-Abkommens, wie in der Beantwortung der o.g. IFG-Anfrage vom 7.3.2014 aufgeführt, sondern um Belege für die aufgestellte Behauptung, dass (und in welchem tatsächlichen Umfang!) das SWIFT-Abkommen tatsächlich diese Absichten erfüllt.

5.)

Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Die Safe-Harbor-Regelung hilft deutschen Unternehmen, dass sie nicht Probleme bekommen, wenn sie Daten übermitteln."

Ich bitte um Belege dafür, dass das die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission nicht faktisch durch US-Behörden unterwandert bzw. ausgehebelt wird. Dieses wird angesichts der Enthüllungen der letzten Monate (u.a. "PRISM") als Tatsache betrachtet, weswegen von deutschen Datenschutzbehörden (am 24.7.2013) und vom EU-Parlament (am 12.3.2014) die Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens verlangt worden ist. Sofern diese Institutionen mit den Gründen für Ihre Forderung richtig liegen wäre die Aussage von Herrn de Maiziere eine einseitige Behauptung unter Ausblendung schwerwiegender Datenschutzverstöße und somit nicht mehr in dieser einfachen Form aufrecht zu erhalten, weswegen ich um Belege für die Nichtunterwanderung des Safe-Harbor-Abkommens entgegen der Auffassung von Datenschutzbehörden und EU-Parlament bitte.

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit ausdrücklich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Weitere Nachfragen zu Herrn De Maizieres Aussagen über NSA im "Bericht aus Berlin" vom 19.1.2014 [#6001]
Datum
22. März 2014 20:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit ausdrücklichem Verweis auf einen IFG-Antrag vom 23.1.2014 https://fragdenstaat.de/anfrage/staaten-die-schamloser-als-die-nsa-am-internet-interessiert-sind/ und Ihrer dazugehörigen Beantwortung möchte ich Sie hiermit bitten, mir eine Auflistung von dem Innenministerium vorliegenden Unterlagen zuzusenden, die die von Herrn de Maiziere am 19.1.2014 im "Bericht aus Berlin" getroffenen Aussagen oder Ihre Antworten zur eben genannten IFG-Anfrage belegen: 1.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Selbst wenn die NSA überhaupt nicht mehr sich für das Internet interessiert, es gibt andere Staaten, die das tun und zwar viel schamloser." Anders als in der o.g. IFG-Anfrage bitte ich dabei um den Beleg der "viel schamloseren" Ausspionierung des Internet-TK-Verkehrs durch andere Staaten als der USA, wie von Herrn de Maiziere behauptet. Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Belege für einen derart qualifizierenden Vergleich. 2.) Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "In der Vergangenheit waren solche Hinweise [aus dem Austausch deutscher "Sicherheitsbehörden" mit internationalen Partnern] Grundlage für die Verhinderung schwerer Straftaten durch deutsche Behörden." Ich bitte hierzu um übersichtartige Belege zu allen diesbezüglichen Fällen erfolgreicher Verhinderung schwerer Straftaten. 3.) Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "Der Austausch von Daten und Hinweisen [zwischen deutschen "Sicherheitsbehörden" und internationalen Partnern] erfolgt dabei anlassbezogen im Rahen der Aufgabenerfüllung ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Übermittlungsbestimmungen." Ich bitte hierzu um Benennung und Beleg der Gesamtheit aller in diesem Kontext in Frage kommenden Übermittlungsbestimmungen. 4.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Das SWIFT-Abkomme hilft auch der Terror-Bekämpfung" Ich bitte hierzu nicht um die Auflistung der Absichten des SWIFT-Abkommens, wie in der Beantwortung der o.g. IFG-Anfrage vom 7.3.2014 aufgeführt, sondern um Belege für die aufgestellte Behauptung, dass (und in welchem tatsächlichen Umfang!) das SWIFT-Abkommen tatsächlich diese Absichten erfüllt. 5.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Die Safe-Harbor-Regelung hilft deutschen Unternehmen, dass sie nicht Probleme bekommen, wenn sie Daten übermitteln." Ich bitte um Belege dafür, dass das die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission nicht faktisch durch US-Behörden unterwandert bzw. ausgehebelt wird. Dieses wird angesichts der Enthüllungen der letzten Monate (u.a. "PRISM") als Tatsache betrachtet, weswegen von deutschen Datenschutzbehörden (am 24.7.2013) und vom EU-Parlament (am 12.3.2014) die Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens verlangt worden ist. Sofern diese Institutionen mit den Gründen für Ihre Forderung richtig liegen wäre die Aussage von Herrn de Maiziere eine einseitige Behauptung unter Ausblendung schwerwiegender Datenschutzverstöße und somit nicht mehr in dieser einfachen Form aufrecht zu erhalten, weswegen ich um Belege für die Nichtunterwanderung des Safe-Harbor-Abkommens entgegen der Auffassung von Datenschutzbehörden und EU-Parlament bitte. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
ZI4-13002/4#399 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. März 2014 14:34
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#399 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
Michael Ebeling
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#6001] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie angefüg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#6001]
Datum
24. März 2014 15:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie angefügt. Ich möchte Sie jedoch darum bitten, mir die Antwort vorrangig via der E-Mail-Adresse von fragdenstaat.de zuzusenden, damit die Nachvollziehbarkeit, also die Transparenz des Verfahrensablaufs größtmöglich gewährleistet wird. Mir ist das sehr wichtig. Danke für Ihr Verständnis und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Nicht-Antwort
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Nicht-Antwort
Datum
27. März 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Michael Ebeling
AW: Nicht-Antwort [#6001] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die besonders schnelle Bearbeitung mei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Nicht-Antwort [#6001]
Datum
1. April 2014 12:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die besonders schnelle Bearbeitung meiner IFG-Anfrage zur Infragestellung der Aussagen von Herrn de Maiziere im "Bericht aus Berlin" vom 19.1.2014. Sie schreiben, dass Ihnen über die bereits im Rahmen der IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/staaten-die-schamloser-als-die-nsa-am-internet-interessiert-sind/ erteilten Auskünfte keine "hinausgehende amtliche Informationen vorliegen". Dementsprechend stelle ich fest: 1.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Selbst wenn die NSA überhaupt nicht mehr sich für das Internet interessiert, es gibt andere Staaten, die das tun und zwar viel schamloser." Sie können nicht belegen, dass sich irgendwelche andere Staaten "schamloser für das Internet interessieren als die NSA" und Sie können auch nicht den Sinn dieser Aussage erläutern. 2.) Ihre eigene Aussage vom 7.3.2014: "In der Vergangenheit waren solche Hinweise [aus dem Austausch deutscher "Sicherheitsbehörden" mit internationalen Partnern] Grundlage für die Verhinderung schwerer Straftaten durch deutsche Behörden." Diese Behauptung können Sie ebenfalls nicht belegen, insofern betrachte ich diese Aussage als haltlos. Andere würden das vielleicht als Lüge bezeichnen. 3.) Ihre eigene Aussage vom 7.3.2014: "Der Austausch von Daten und Hinweisen [zwischen deutschen "Sicherheitsbehörden" und internationalen Partnern] erfolgt dabei anlassbezogen im Rahen der Aufgabenerfüllung ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Übermittlungsbestimmungen." Ich bat hierzu um Benennung und Beleg der Gesamtheit aller in diesem Kontext in Frage kommenden Übermittlungsbestimmungen. Sie schreiben, dass Sie keine amtlichen Informationen hierzu vorliegen haben. o_O Es gibt also keine Übermittlungsbestimmungen? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dann ein wie von Ihnen benannter, persönlichkeitsrechtlich heikler Austausch von "Daten und Hinweisen"? 4.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Das SWIFT-Abkomme hilft auch der Terror-Bekämpfung." Ich bat um Belege für diese Behauptung. Sie sagen, Sie haben keine. (!) 5.) Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Die Safe-Harbor-Regelung hilft deutschen Unternehmen, dass sie nicht Probleme bekommen, wenn sie Daten übermitteln." Ich bat Sie um Belege dafür, dass die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission nicht faktisch durch US-Behörden unterwandert bzw. ausgehebelt wird. Sie schreiben, dass Sie das eben nicht belegen können. Ergänzend zitiere ich den Bericht über die Aussage der EU-Kommissarin Viviane Reding von vorgestern: "Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, hat in einem Interview die USA, aber auch Deutschland teilweise scharf kritisiert. (...) Außerdem müsse endlich sichergestellt werden, dass das Safe-Harbour-Abkommen zum Zugriff auf Nutzerdaten wieder gelte und die NSA nicht mehr dagegen verstößt." Quelle: http://heise.de/-2158743 Die EU-Kommissarin, das EU-Parlament und die Summe aller deutschen Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten widersprechen also der einseitigen Aussage von Herrn de Maiziere, die die faktische Unterwanderung der Safe-Harbor-Regelung durch die USA und die damit verbundenen massiven Grundrechtsverletzungen unzulässigerweise einfach ausblendet. Abschließend und zusammenfassend halte ich als Ergebnis dieser IFG-Anfrage fest: Herr de Maiziere hat im "Bericht aus Berlin" der Öffentlichkeit Behauptungen präsentiert, für die es keine Belege gibt. Ich bewerte das als Irreführung. Unabhängig davon viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>