Weitere Nachfragen zu Herrn De Maizieres Aussagen über NSA im "Bericht aus Berlin" vom 19.1.2014
Mit ausdrücklichem Verweis auf einen IFG-Antrag vom 23.1.2014
https://fragdenstaat.de/anfrage/staaten-die-schamloser-als-die-nsa-am-internet-interessiert-sind/
und Ihrer dazugehörigen Beantwortung möchte ich Sie hiermit bitten, mir eine Auflistung von dem Innenministerium vorliegenden Unterlagen zuzusenden, die die von Herrn de Maiziere am 19.1.2014 im "Bericht aus Berlin" getroffenen Aussagen oder Ihre Antworten zur eben genannten IFG-Anfrage belegen:
1.)
Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Selbst wenn die NSA überhaupt nicht mehr sich für das Internet interessiert, es gibt andere Staaten, die das tun und zwar viel schamloser."
Anders als in der o.g. IFG-Anfrage bitte ich dabei um den Beleg der "viel schamloseren" Ausspionierung des Internet-TK-Verkehrs durch andere Staaten als der USA, wie von Herrn de Maiziere behauptet. Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Belege für einen derart qualifizierenden Vergleich.
2.)
Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "In der Vergangenheit waren solche Hinweise [aus dem Austausch deutscher "Sicherheitsbehörden" mit internationalen Partnern] Grundlage für die Verhinderung schwerer Straftaten durch deutsche Behörden."
Ich bitte hierzu um übersichtartige Belege zu allen diesbezüglichen Fällen erfolgreicher Verhinderung schwerer Straftaten.
3.)
Aus der Antwort zur o.g. IFG-Anfrage zur Aussage 4: "Der Austausch von Daten und Hinweisen [zwischen deutschen "Sicherheitsbehörden" und internationalen Partnern] erfolgt dabei anlassbezogen im Rahen der Aufgabenerfüllung ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Übermittlungsbestimmungen."
Ich bitte hierzu um Benennung und Beleg der Gesamtheit aller in diesem Kontext in Frage kommenden Übermittlungsbestimmungen.
4.)
Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Das SWIFT-Abkomme hilft auch der Terror-Bekämpfung"
Ich bitte hierzu nicht um die Auflistung der Absichten des SWIFT-Abkommens, wie in der Beantwortung der o.g. IFG-Anfrage vom 7.3.2014 aufgeführt, sondern um Belege für die aufgestellte Behauptung, dass (und in welchem tatsächlichen Umfang!) das SWIFT-Abkommen tatsächlich diese Absichten erfüllt.
5.)
Herr de Maiziere am 19.1.2014: "Die Safe-Harbor-Regelung hilft deutschen Unternehmen, dass sie nicht Probleme bekommen, wenn sie Daten übermitteln."
Ich bitte um Belege dafür, dass das die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission nicht faktisch durch US-Behörden unterwandert bzw. ausgehebelt wird. Dieses wird angesichts der Enthüllungen der letzten Monate (u.a. "PRISM") als Tatsache betrachtet, weswegen von deutschen Datenschutzbehörden (am 24.7.2013) und vom EU-Parlament (am 12.3.2014) die Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens verlangt worden ist. Sofern diese Institutionen mit den Gründen für Ihre Forderung richtig liegen wäre die Aussage von Herrn de Maiziere eine einseitige Behauptung unter Ausblendung schwerwiegender Datenschutzverstöße und somit nicht mehr in dieser einfachen Form aufrecht zu erhalten, weswegen ich um Belege für die Nichtunterwanderung des Safe-Harbor-Abkommens entgegen der Auffassung von Datenschutzbehörden und EU-Parlament bitte.
Bitte beachten Sie:
Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.
Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. März 2014
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23. April 2014
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