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Weiterer Zugang zum Umsteigebahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik

Informationen zur Prüfung eines zweiten Zugangs zum S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik über eine Zuwegung auf dem Gelände der ehemaligen Nervenklinik, anstelle einer Verlegung des gesamten Bahnhofs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Martin Krause
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inform…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Martin Krause
Betreff
Weiterer Zugang zum Umsteigebahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik [#269343]
Datum
3. Februar 2023 10:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Prüfung eines zweiten Zugangs zum S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik über eine Zuwegung auf dem Gelände der ehemaligen Nervenklinik, anstelle einer Verlegung des gesamten Bahnhofs.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Krause Anfragenr: 269343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269343/ Postanschrift Martin Krause << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Krause

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage bzgl. der geplanten Zugänglichkeit zum S-Ba…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Weiterer Zugang zum Umsteigebahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik [#269343]
Datum
3. Februar 2023 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage bzgl. der geplanten Zugänglichkeit zum S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte: Der heutige Zugang zum S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik an der Saalmannstraße liegt mehr als 200 m westlich der Ollenhauerstraße. Der gleichnamige U-Bahnhof liegt unterhalb der Ollenhauerstraße nördlich der Bahntrasse, so dass Fahrgäste für den Umstieg zwischen der S- und U-Bahn sowie den in der Ollenhauerstraße verkehrenden Buslinien einen über 300 m langen Fußweg zurücklegen müssen. Die bestehende Umsteigebeziehung zwischen den einzelnen ÖV-Verkehrsträgern ist damit als sehr unattraktiv einzustufen. Mit dem Ihrerseits vorgeschlagenen Durchstich der bestehenden Personenunterführung auf die Nordseite der Bahntrasse, welcher auch nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, und der Errichtung eines Weges durch das Parkgelände bis zur Ollenhauerstraße könnte die Wegebeziehung zum U-Bahnhof und der dortigen Bushaltestelle nur geringfügig verkürzt werden. Außerdem würde der Weg auf der Nordseite der S-Bahntrasse durch ein bewaldetes Parkgelände verlaufen und damit dem Sicherheitsempfinden von Fahrgästen, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, entgegenstehen. Im Zuge der Vorplanung für den Ausbau der S25 zwischen Berlin-Schönholz und Hennigsdorf soll daher die Verlegung des S-Bahnhofs Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik an die Ollenhauerstraße heran konzipiert werden. Als Zielstellung wird die Schaffung von direkten Zugängen (Treppe und Aufzug) von der Ollenhauerstraße zum S-Bahnsteig gesehen. In diesem Zusammenhang kann der S-Bahnhof dann erstmals auch barrierefrei erschlossen werden. Mit dieser neuen Zugangssituation ergibt sich eine komfortable Umsteigebeziehung zwischen dem S- und U-Bahnsteig sowie den Bushaltestellen und der perspektivisch vorgesehenen Straßenbahn in der Ollenhauerstraße. Ich hoffe, Ihnen damit die verkehrliche Zielstellung für die Verschiebung des S-Bahnhofs Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ausreichend erläutert zu haben. Für diese Beantwortung Ihrer Anfrage werden keine Kosten erhoben. Wir gehen davon aus, dass sich damit Ihre Anfrage erledigt haben dürfte. Anderenfalls wird um Mitteilung gebeten. Mit freundlichen Grüßen