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Weltklimakonferenz

Mir geht es um einen Artikel der Washington Post vom 07.11.2021 während der Weltklimakonferenz. Dabei ging es um die versteckten mehrausgestoßenen Treibhausgase, welche in keinem Bericht vorkommen. Wir das Bundesministerium den Maßnahmen zum Einhalten des 1,5 Grad Ziels verschärfen aufgrund von Mehremissionen und verheimlicht Deutschland auch teile seiner ausgestoßenen Treibhausgase?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
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Julian Riedelsheimer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir geht es um ei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Riedelsheimer
Betreff
Weltklimakonferenz [#233525]
Datum
22. November 2021 22:22
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir geht es um einen Artikel der Washington Post vom 07.11.2021 während der Weltklimakonferenz. Dabei ging es um die versteckten mehrausgestoßenen Treibhausgase, welche in keinem Bericht vorkommen. Wir das Bundesministerium den Maßnahmen zum Einhalten des 1,5 Grad Ziels verschärfen aufgrund von Mehremissionen und verheimlicht Deutschland auch teile seiner ausgestoßenen Treibhausgase?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Riedelsheimer Anfragenr: 233525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233525/
Mit freundlichen Grüßen Julian Riedelsheimer

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antwort auf Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Riedelsheimer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. November 2021, in…
Sehr geehrter Herr Riedelsheimer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. November 2021, in der Sie mit Bezug auf einen Artikel der Washington Post um Auskunft baten, ob Deutschland Teile seiner ausgestoßenen Treibhausgase verheimlicht. Der Artikel aus der Washington Post liegt hier nicht vor, daher ist nicht nachzuvollziehen, welche Treibhausgasemissionen in diesem konkret angesprochen werden. Die Bundesregierung erstellt jährlich einen nationalen Inventarbericht über die Treibhausgasemissionen in Deutschland. Den letzten nationalen Inventarbericht finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-6. Nach den Vorgaben der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll berichtet Deutschland in dem Inventar über die Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und die F-Gase HFKW, FKW, SF6 sowie seit 2015 über Stickstofftrifluorid (NF3). Zusätzlich berichtet Deutschland in dem Inventar freiwillig über die fluorierten Treibhausgase HFCKW-1233zd, HFKW-1234yf, HFKW-1234ze, HCFE-235da2, HFE-236ea2, HFE-347mmz1 und PFPE/PFPMIE. Die wesentlichen anthropogenen Treibhausgasemissionen werden damit erfasst. Die deutschen Treibhausgas-Inventare, wie auch die aller anderen Industriestaaten, werden jährlich von einem internationalen Expertenteam unter der der Klimarahmenkonvention u.a. auf Vollständigkeit und Genauigkeit überprüft. Die Inventare der EU Mitgliedsstaaten werden sogar separat auch auf EU-Ebene nochmal geprüft. In Deutschland entfielen im Jahr 2020 87,1% Prozent der Freisetzung von Treibhausgasen auf Kohlendioxid, 6,5 Prozent auf Methan, 4,6 Prozent auf Lachgas und rund 1,7 Prozent auf die F-Gase (im Jahr 2020). Es gibt Überlegungen zukünftig auch weitere Treibhausgase, wie Sulfuryldifluorid freiwillig zu berichten. Verheimlicht werden keine Treibhausgase. Richtig ist aber, dass bisher nur die Industriestaaten zu einer umfassenden Berichterstattung über ihre Treibhausgasemissionen verpflichtet waren. Entwicklungsländer, und damit auch heutige große Emittenten wie China, hatten bisher eine solch weitgehende Verpflichtung nicht. Dies ändert sich jedoch zukünftig mit dem erweiterten Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris. In Paris wurde vereinbart, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dafür haben die Vertragsstaaten vereinbart eine gemeinsame alle Staaten umfassende und ambitionierte Berichterstattung über die nationalen Treibhausgasemissionen nach gemeinsamen Regeln zu etablieren. Alle Staaten sind nunmehr ab 2023 zur Berichterstattung verpflichtet. Den aktuellen Wissensstand zum Einfluss des Menschen auf den Klimawandel und Szenarien zur Entwicklung des Klimas, wird weiterhin vom International Panel on Climate Change (IPCCC oder Weltklimarat) in sogenannten Sachstandsberichten zusammengestellt. Da in dem von Ihnen zitierten Artikel keine völlig neuen oder unbekannten Effekte adressiert werden, ist, unabhängig von den Fragen zur Berichterstattung, eine Anpassung der Klimaziele nicht notwendig. Weitere aktuelle Fakten, Trends und Impulse der deutschen Klimapolitik können Sie der diesjährigen Ausgabe "Klimaschutz in Zahlen (2021)" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entnehmen: https://www.bmu.de/publikation/klimaschutz-in-zahlen-2021. Mit freundlichen Grüßen