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Wettbewerbsverzerrung dpa
Anfrage an:
Generaldirektion Wettbewerb
Eine mögliche Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH durch das Bundespresseamt (BPA) der deutschen Bundesregierung.
Hintergrund: Der deutsche Bundesrechnungshof bezeichnete 1993 den Vertrag zwischen dpa und BPA als "allgemeine Subvention mit dem Risiko von Mitnahmeeffekten" und forderte das BPA dazu auf den Vertrag zu ändern. Zu einer Änderung des Vertrags finden sich online jedoch keine Meldungen.
Mit einer Antwort auf Englisch bin ich einverstanden.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Mai 2020
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23. Juni 2020
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