Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein?
In der Corona-BekämpfVO heiß es : „Soweit nach dieser Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, sind Mund und Nase so zu bedecken, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird; eine Bedeckung mit Hand oder Arm oder die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil reicht nicht aus.“
Frage: Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? Zählt als Mund-Nasen-Bedeckung auch ein sog. „face-shield“ (Visier Gesichtsschutz aus Kunststoff) ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. September 2020
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13. Oktober 2020
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